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welches Visa (Gelesen: 4.541 mal)
singha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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11.07.2017 um 00:39:26
 
Liebe Forengemeinde, folgender Sachverhalt: Ich,46 Jahre Deutscher,verheiratet aber getrennt lebend , kann/will aus steuerlichen Gründen (noch) nicht geschieden werden. Freundin seit 7 Jahren, Filipina (36), lebt und arbeitet in den UAE: Waren bereits mehrmals in Thailand im Urlaub. Letztes Jahr hatte Sie schengen-Visa, dieses Jahr ebenfalls für 3 Monate Schengen Visa. Nun sollte der nächste schritt sein, dass wir länger als Schengen_visa in D zusammenleben können. WAs ist zunächst empfehlenswert?Sprachvisa vermute ich. Was ist hier konkret zu machen? AG in UAE hat ihren Pass und bestätigt keine Ausreise. 
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nixwissen
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Antwort #1 - 11.07.2017 um 01:42:17
 
Moin,

singha schrieb am 11.07.2017 um 00:39:26:
AG in UAE hat ihren Pass und bestätigt keine Ausreise.


Ja wie soll das dann funktionieren?
Ohne Pass kann sie mal exakt gar kein Visum für irgendwas beantragen.
Erstmal müsste sie den Pass wieder in Händen halten.

singha schrieb am 11.07.2017 um 00:39:26:
Sprachvisa vermute ich.


Da vermutest Du falsch. Dafür müsste sie begründen, warum sie denn unbedingt in D Deutsch lernen will/muss. Begründung wäre z.B. ein Job, in dem sie gute Deutschkenntnisse braucht. Und warum sie das nicht dort lernen kann, wo sie gerade ist.
Das dürfte als Nanny (?) in den UAE kaum zutreffen.
So wie Du die Situation dargestellt hast, wird das zu 99% nichts.

Längerfristig wird nur die Heirat bleiben.

Ab Ende des Jahres hat sich der steuerliche Vorteil der Ehe ja auch erledigt. Spätestens 2018 musst Du Deine Steuerklasse ändern, wenn Du Dich nicht gar schon 2016 getrennt hast.
 
Gruß,
Norbert
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singha
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Antwort #2 - 11.07.2017 um 08:01:21
 
Hallo Norbert,
das beantwortet meine Frage nicht ganz, bzw. habe ich mich falsch ausgedrückt.
Mir ist schon klar, dass Sie für ein Sprachvisa den Job kündigen muss und demzufolge dann den Pass erhält.Fage ist doch, ob sie dann das Visa von Manila aus beantragen muss oder von UAE, da Sie durch die Kündigung ja dann kein Resident UAE mehr ist. btw: Sie ist KEINE Nanny , sondern arbeitet im sales Bereich einer Optikerkette.

Welches wäre denn das richtige Visum ? Heirat kommt wie gesagt aus steuerlichen gründen zur Zeit nicht in frage.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.07.2017 um 08:08:49
 
Es gibt kein passendes langfristiges Visum für sie.(Auf Basis der vorhandenen Informationen. Wenn sie z.b. ein Studium beendet hat und hochqualifiziert wäre solltest du das erwähnen)

Sie ist mit dir in keiner gesetzlich geschützen Situation ( Sie ist nicht deine Ehefrau und du bist auch nicht Ihr minderjähriges deutsches Kind).

Für ein Sprachvisum muss Sie wie gesagt begründen warum sie die Deutsche Sprache lernen muss und warum das ausschließlich in Deutschland erfolgen kann.
Das wäre z.b. wenn Sie im Touristik Bereich arbeiten würde und mit deutschen Touristen zu tun hätte.

Als Verkäuferin beim Optiker ist da jedoch schwer ein Bezug zur deutschen Sprache herstellbar.

Nebenbei wäre das Visa-Missbrauch da der Hauptgrund für das Visum ein Zusammenleben mit dir wäre und nicht das erlernen der Sprache.

Wenn Sie nach Job Kündigung die VAE direkt verlassen muss, dann könnte Sie ein Visum (egal welches) dort auch nicht mehr beantragen sondern muss das in Manila machen.

Dass du mit deiner Noch Frau keine Trennung/Scheidung vollziehst um offenbar schon seit Jahren die Steuer zu drücken, nunja da können wir auch nichts drann ändern.
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« Zuletzt geändert: 11.07.2017 um 08:19:08 von okatomy »  
 
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namaskaram
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Antwort #4 - 11.07.2017 um 09:49:28
 
Es ist in den VAE nicht erlaubt, dass der Arbeitgeber den Pass einbehält. https://www.thenational.ae/business/uae-employers-not-allowed-to-keep-in-custody...
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singha
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Antwort #5 - 11.07.2017 um 09:56:56
 
das stimmt, macht aber jeder AG - insbesondere bei S-O-Asiaten bzw. low-income jobs
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deerhunter
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Antwort #6 - 11.07.2017 um 10:41:05
 
Die Chancen für ein längefristiges Visum sind schlecht, wenn ihr nicht heiraten wollt! Die Chancen für ein Schengen Visum, bei Ende der Tätigkeit in VAE, werden aus Manila ebenfalls deutlich schlechter.
Also richte dich darauf ein, dass du deine freundin in Zukunft öfter besuchen musst, weil ein Besuchsvisum schwieriger wird wenn sie zurück geht
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singha
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Antwort #7 - 11.07.2017 um 23:43:29
 
ich verstehe immer noch nicht, warum es kein Sprachvisum oder Jobsuchen Visum geben könnte
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nixwissen
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Antwort #8 - 11.07.2017 um 23:50:16
 
singha schrieb am 11.07.2017 um 23:43:29:
ich verstehe immer noch nicht, warum es kein Sprachvisum oder Jobsuchen Visum geben könnte


Weil es schlicht und einfach keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Das wurde doch schon erklärt.
Warum muss sie unbedingt in D deutsch lernen? Grund?
Warum sollte sie in D einen Job bekommen? Ist sie besonders qualifiziert? Mangelberuf?

Trifft nach Deiner Darstellung alles nicht zu.
Wird also nix auf dem Weg.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 12.07.2017 um 08:11:06
 
singha schrieb am 11.07.2017 um 23:43:29:
ch verstehe immer noch nicht, warum es kein Sprachvisum oder Jobsuchen Visum geben könnte



Recht einfache Erklärung. Warum braucht eine "Optikverkäuferin" einen Sprachlehrgang in Deutschland? Hilft ihr das beim verkaufen? Eher nein, oder?
Zweitens ..wenn sie Deutsch dann benötigen würde, sollte sie erstmal ihren Willen dazu im Heimatland zeigen. In Manila gibt es ein GI, wo man problemlos bis B1 Deutsch lernen kann. Kann Sie dieses B1 zertifikat irgendwann vorweisen und benötigt nachweislich für Job & Studium mehr Deutsch wäre ein Visum möglich!
Für die Jobsuche gibt es kein Visum für Deutschland, da "Optikverkäuferin" kein Mangeljob ist! Da müsste sie schon etwas qualifizierter sein....Bluecard oder so
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Antwort #10 - 12.07.2017 um 18:56:17
 
Sprachvisum: Kann sie ruhig probieren. Antrag einreichen mit Studienplan von der Sprachschule und Finanzierungsnachweis (VE) und einer nachvollziehbaren Begründung ("Wunsch, später in Deutschland zu leben, bessere Voraussetzungen die Sprache zu lernen als im aktuellen Wohnsitzland...")

Visum zur Jobsuche: Da fehlt ihr die Qualifikation

Visum für Bundesfreiwilligendienst: Wenn sie einen Arbeitgeber findet, der sie haben will, kann sie das auch probieren


Ansonsten bleibt sie beim Schengenvisum 90/180.
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singha
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Antwort #11 - 27.07.2017 um 00:35:18
 
top und danke für die Antworten
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singha
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Antwort #12 - 08.08.2017 um 20:06:21
 
hallo liebe Gemeinde. Es scheint jetzt wohl doch so zu sein, dass wir ein sprachvisum beantragen können. Meine Frage ganz konkret an Euch: Hat jemand von Euch ein Muster eines Motivationsschriebens für ein Sprachenvisum ?
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Antwort #13 - 08.08.2017 um 20:28:29
 
Es ist irgendwie sinnfrei um ein Muster zu bitten. Zeugt es dann nicht gerade von fehlender Motivation, wenn man nicht mal in der Lage ist (seine) Motivation zu erfassen?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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singha
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Antwort #14 - 08.08.2017 um 20:48:33
 
Hallo Aras, grundsätzlich hast Du recht. Bei mir drängt aber die Zeit sehr und ich möchte einfach keinen Fehler machen. Daher würde mir von eineim der Erfahrenen Kollegen hier im Forum ein Mustertext sicherlich wesentlich weiterhelfen.
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