Eine Einbürgerungszusicherung liegt vor, zur Zeit läuft die Ausbürgerung aus dem Heimatland.
Im Rahmen des Ausbürgerungsprozesses wird der Reisepass (irgendwann) inaktiv geschaltet und entsprechend die anderen Staaten informiert. Wann, ist nicht bekannt und wird auch nicht kommuniziert.
Kann der Antragsteller in diesem Ausbürgerungszeitraum innerhalb der Schengenländer (keine Drittländer!) reisen per Flugzeug oder ist dies nicht möglich?
Es könnte theoretisch die Gefahr bestehen, das man im (Schengen-)Ausland am Flughafen steht und nicht einchecken kann, da der Reisepass durchs Heimatland deaktiviert wurde.
Als Dokumente liegen vor:
- Reisepass (noch einige Jahre gültig)
-
AE (läuft am 31.07.17 ab)
- Fiktionsbescheinigung (gültig bis Oktober 2017)
- Einbürgerungszusicherung
Eine Bestätigung des Eingangs des Antrages auf Ausbürgerung haben wir nicht erhalten, lediglich die Überweisung der entsprechenden Kosten an die Botschaftsvertretung.
Wir haben 3 Stellen der Bundespolizei kontaktiert und 3 unterschiedliche Antworten erhalten:
- Hotline: unsicher, fragen Sie am Flughafen nach
- Flughafen 1, telefonisch: Innerhalb der Schengenländer sollte das kein Problem sein, Drittländer sollten nicht besucht werden
- Flughafen 2 vor Ort nachgefragt: Besser Deutschland nicht verlassen, bis Vorgang abgeschlossen ist
Falls reisen möglich ist: sollte die Fiktionsbescheinigung und Einbürgerungszusage (mit Apostille) ins Englische übersetzt werden, um diese im Ausland vorlegen zu können bei Rückfragen oder reicht hier die Deutsche Sprache aus?