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FZF - ABH fordert Unterlagen von mir (Gelesen: 11.815 mal)
KaGe
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Anne Küste, Germany
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Antwort #45 - 16.07.2017 um 20:09:23
 
Das ist jetzt egal. Erst, wenn die Kinder hier sind, gehts los.
Es wird aber dann ab Antragstellung bzw. ab Berechtigung gezahlt.

Hier dauert das für solche *Nachzugskinder* sogar mehrere Monate. Und wir sind Provinz und unsere Familienkasse/Kindergeldkasse  sitzt in HH.
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lottchen
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Antwort #46 - 17.07.2017 um 11:54:56
 
Falls das Schreiben noch nicht abgeschickt wurde würde ich noch ergänzen, was außer dem Vater mit den nächsten Familienangehörigen ist. Also z.B.: Geschwister hat meine Frau nicht. Die Großeltern sind bereits verstorben. Oder sind zu alt um sich um die Kinder zu kümmern. Oder wohnen auf 30m² und Umzug nicht möglich, weil.... Ich würde hier möglichst genau ausführen, warum die Kinder auch nicht übergangsweise (bis die Mutter auch Geld verdient) in der alten Heimat zurückbleiben können.
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Tomcat47DF
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Antwort #47 - 17.07.2017 um 17:47:19
 
Ist schon abgegeben. unentschlossen
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KaGe
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Antwort #48 - 19.07.2017 um 18:58:43
 
Nachreichen ist immer erlaubt.
Es stürzt sich keiner sofort auf dein Schreiben.
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Tomcat47DF
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Antwort #49 - 20.07.2017 um 08:25:08
 
Zitat:
Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen.


Ist das nicht aussagekräftig genug?
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Petersburger
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Antwort #50 - 20.07.2017 um 08:38:35
 
Nein, ist es nicht.

Ich höre diesen Satz ausnahmslos in allen Fällen, in denen der Kindernachzug überhaupt einer Diskussion bedarf.

Wenn man dann der Reihe nach die "üblichen Verdächtigen" abfragt - beginnend beim anderen Elternteil, dann die Großeltern - und die Gründe, warum das dort nicht geht, findet sich viel zu oft "will nicht" oder Ähnliches.

Der Grund muss jedoch stark genug sein, um eine Belastung deutscher Sozialsysteme zu rechtfertigen.

Weder eine ABH noch eine AV hat das Recht, den Grundsatz der erforderlichen Sicherung des Lebensunterhalts "auf Zuruf" zu ignorieren.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Tomcat47DF
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Antwort #51 - 20.07.2017 um 08:57:03
 
Gut... Danke Petersburger... Dann werde ich einen Nachtrag schreiben. Die Grossmutter ist sehr krank und ihr steht eine Operation bevor. Dazu gibt es ein Atest und eine schriftlichen Termin für die Operation. Bei der älteren Tochter ist nicht genügend Wohnraum vorhanden und Sie ist beruflich viel unterwegs. Sollte ich Belege beifügen?
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Tomcat47DF
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Antwort #52 - 20.07.2017 um 10:35:18
 
Zitat:
Sehr geehrte Frau xxxxx,

Die geforderten Unterlagen (soweit es mir möglich war) habe ich Ihnen per Post zukommen lassen.

Auch eine Erklärung ist beigefügt. Diese ist im Detail jedoch nicht ganz vollständig, so dass ich per Mail diese Erklärung noch komplettieren möchte.

1. Zu den engen Familienangehörigen gehören noch

a. Die Grossmutter Tatjana (Mutter meiner Frau)
b. Die ältere Tochter Jelena.

Die Grossmutter ist sehr Krank. Dort steht in Kürze eine Operation an. Sie wohnt mit ihrem Mann Victor (Stiefvater meiner Frau) in einem kleinen Dorf abseits von Schulen in einem Haus bestehend aus einem Zimmer mit Küche und Bad.

Bei Jelena ist die Situation so, das auch Sie und ihr Mann Aloscha eine kleine 2 Zimmer Wohnung in Saratov bewohnen. Jelena ist Anwältin und arbeitet für einen Küchenmöbelkonzern. Aloscha arbeitet Russlandweit als Ingenieur für einen Gaslieferanten. Beide sind beruflich viel unterwegs.

Es gibt noch die Mutter des Kindsvaters. Diese bewohnt ebenfalls ein 2 Zimmer Haus in der Nähe der Wohnung meiner Frau. Dort lebt Sie mit ihrer über 90jährigen Mutter.

Der 2jahre jüngere Bruder meiner Frau (Andrej) ist bei einem Zugunglück (beim überqueren der Gleise) 2008 ums Leben gekommen.

Meine Ex Frau wird aus dem Mietverhältnis ausscheiden, sobald meine Frau Arbeit gefunden hat, spätestens jedoch zum 08.08.2018. Ich habe bezüglich Arbeit für meine Frau bereits Kontakte geknüpft wo meine Frau zunächst auf 450 Euro Basis arbeiten und noch einen Intergrationskurs besuchen kann.
Eine schriftliche Erklärung diesbezüglich, seitens meiner Ex Frau reiche ich gesondert in Briefform nach.

Ich bitte Sie diese E-Mail als Nachtrag zu meiner Postalisch zugesandten Erklärung beizufügen und zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen



E-Mail ist noch nicht versandt... Änderungen möglich.
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Saxonicus
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Antwort #53 - 20.07.2017 um 11:02:02
 
Tomcat47DF schrieb am 20.07.2017 um 10:35:18:
Bei Jelena ist die Situation so, das auch Sie und ihr Mann Aloscha eine kleine 2 Zimmer Wohnung in Saratov bewohnen.

Eine Wohnung kann man doch auch wechseln und eine größerer anmieten - oder ist das dort verboten ?
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Tomcat47DF
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Antwort #54 - 20.07.2017 um 11:23:28
 
Nein... Die Wohnung ist gerade gekauft und muss abgezahlt werden....

Sollte ich das auch schreiben?

Wer sich mit Russland ein wenig beschäftig, weiss auch das gut 80% der Bevölkerung Eigentum besitzt. Mietwohnungen gibt es da kaum. Komunalkas gibt es noch viele.
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Antwort #55 - 21.07.2017 um 18:08:31
 
Tomcat47DF schrieb am 20.07.2017 um 10:35:18:
Bei Jelena ist die Situation so, das auch Sie und ihr Mann Aloscha eine kleine 2 Zimmer Wohnung in Saratov bewohnen. Jelena ist Anwältin und arbeitet für einen Küchenmöbelkonzern. Aloscha arbeitet Russlandweit als Ingenieur für einen Gaslieferanten. Beide sind beruflich viel unterwegs. 


hmm, wenn die beiden ein Kind bekommen sollten, dann könnte es dort auch nicht mit den Eltern leben und müsste zu Verwandten?


Tomcat47DF schrieb am 20.07.2017 um 10:35:18:
Es gibt noch die Mutter des Kindsvaters. Diese bewohnt ebenfalls ein 2 Zimmer Haus in der Nähe der Wohnung meiner Frau. Dort lebt Sie mit ihrer über 90jährigen Mutter. 

muss diese Großmutter auch operiert werden?



m.E. kann das reichen, muss aber nicht.
Du solltest besser ausführen, warum der Steuerzahler auch mit für die Kinder deiner Frau zahlen soll
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Tomcat47DF
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Antwort #56 - 04.08.2017 um 03:56:19
 
Hallo,

Ich melde mich mal wieder. Also... meine Frau hat die Zustimmung für das Visum erhalten. Die Kinder leider noch nicht. Grund dafür ist die Tatsache das ich noch keinen entfristeten Arbeitsvertrag habe. Dir Deutsche Botschaft in Moskau hat jedoch meiner Frau versichert, das nach meiner Entfristung Ende November,  die Kinder nachziehen können ohne das erneut Antrag gestellt werden muss.
Ich hoffe das stimmt.

Das erstmal zum Ergebnis bis zum heutigen Tag.

GRÜßE

Tomcat
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Antwort #57 - 04.08.2017 um 14:05:37
 
Tomcat47DF schrieb am 04.08.2017 um 03:56:19:
Ich hoffe das stimmt.

Wenn die ABH und die AV den Antrag "auf Wiedervorlage" gelegt haben und alle nur auf den Eintritt des entscheidenden Ereignisses warten, dann ist das üblich und normal.
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