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FZF - ABH fordert Unterlagen von mir (Gelesen: 12.003 mal)
lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 09.07.2017 um 17:14:09
 
Das deutsche Kind hat ein Recht in D zu leben. Und es hat ein Recht mit seiner Mutter zu leben... In dem Fall müsste von der Forderung nach Sicherung des LU für die anderen Kinder Abstand genommen werden....Aber eine schnelle Lösung für die momentane Situation ist das natürlich auch nicht wirklich.   
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Petersburger
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Antwort #16 - 09.07.2017 um 17:20:33
 
Seid mir nicht böse, aber ich fand und finde Ratschläge, Kinder aus ausländerrechtlichen Gründen in die Welt zu setzen, schon immer unpassend.

Wenn es keine vertretbare Möglichkeit gibt, die Kinder im Herkunftsland zu lassen, wird der deutsche Steuerzahler dann auch nicht an den beiden Stiefkindern des TS zahlungsunfähig.
Will sagen, dass dann am Ende auch ohne gesicherten LU eine FZF ermöglicht werden wird - Rechtsprechung in diese Richtung gibt es genug.

Jedoch gehört es doch hoffentlich zu den unbestrittenen Pflichten der ABH, diese Frage zu prüfen.
Und damit einher geht das Recht, entsprechende Fragen zu stellen und auch Nachweise zu fordern.

Nun lasst bitte die Kollegen ihre Arbeit machen.
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frog
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Antwort #17 - 09.07.2017 um 17:39:59
 
nixwissen schrieb am 09.07.2017 um 11:19:46:
Rentenversicherung ist komisch, davon habe ich noch nie gehört (geht ja nicht um eine NE) aber das ist hier wohl nebensächlich.

Die Sicherung des LU darf ja nicht nur kurzfristig gewährleistet sein. Dadurch könnte die Frage nach dem Versicherungsverlauf begründet sein. Ebenso die nach dem Arbeitsvertrag (Probezeit, Befristung etc.).
nixwissen schrieb am 09.07.2017 um 12:33:15:
Wohngeld, Kindergeld, LStKl. ändern - das geht natürlich alles erst, wenn sie hier sind. Das ist aber keine Fiktion wie ein Geschäft, das in den nächsten Monaten "bestimmt durch die Decke geht". 

Dennoch ist es Fiktion und die hilft wenig wenn jetzt konkrete Nachweise verlangt werden. Zumal der Bezug vorgenannter Leistungen / Vergünstigungen auch wieder an Voraussetzungen geknüpft ist und keinesfalls "automatisch" geht oder "nur reine Formsache" ist.
lottchen schrieb am 09.07.2017 um 14:53:27:
Such Dir einen 450€-Job. 

Wäre eine Option, wenn ihm das möglich ist, sein (Haupt-) Arbeitgeber zustimmt. Gut möglich, dass dann hier seitens der ABH  wieder auf Gehaltsnacheweisen von X Monaten bestanden wird, Stichwort Nachhaltigkeit.
lottchen schrieb am 09.07.2017 um 16:07:45:
Oder falls noch ein gemeinsamer Kinderwunsch besteht: diesen ganz schnell verwirklichen22

Finde ich daneben, diesen "Hinweis".
lottchen schrieb am 09.07.2017 um 16:07:45:
Alternative (was nur funktioniert, wenn Sie schon gut deutsch spricht und schnell einen Job findet): Sie kommt allein her, beginnt einen Job und stellt danach (nach ein paar Monaten) den Antrag auf Nachzug der Kinder. Dann gilt euer beider Gehalt. 

Klingt nach einer besseren Idee...

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KaGe
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Antwort #18 - 09.07.2017 um 18:21:47
 
Die Idee mit dem *alleine-hierher-kommen* wird nicht funktionieren.
Lies doch, was der TS oben schrieb.

Wegen RV braucht er nicht grübeln, er ist BVG-Busfahrer. Er arbeitet sv-pflichtig. Hoffentlich nicht erst seit kurzer Zeit.
Die Schnaps-Idee mit dem 3.Kind ist wirklich ***.

Welche Erkenntnisse über die FZF die beiden hatten, bevor sie in DK geheiratet haben, wissen wir nicht.
Ihre  beiden Kinder sind ja schon da gewesen.

Er hat wohl leider den § 28 AufenthG mit den Kindern nicht richtig verstanden. Kinder ja, aber eigene müsstens sein.

Ich stimme @Petersburger zu.
Erst mal den Antrag entsprechend stellen und Nachweise wie verlangt, beibringen.
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nixwissen
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Antwort #19 - 09.07.2017 um 21:55:38
 
Moin,

Petersburger, schöner Beitrag.
Vor allem wenn man weiß, daß das nicht von einem Heiopei (wie z.B. manchmal von mir) ins Blaue geschossen ist.

Tomcat, daran solltest Du Dich orientieren. Was der schreibt hat Substanz.
Mehr kann ich nicht beitragen, ausser, daß ich den Aussagen von Petersburger nahezu 100% vertrauen würde.

Das mit dem 3. Kind hast Du hoffentlich nicht ernst genommen...
Wie kann man sowas auch nur andenken?

Gruß,
Norbert

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Tomcat47DF
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Antwort #20 - 13.07.2017 um 19:21:07
 
Hallo zusammen...

Nun... doch ich arbeite bei der BVG erst seit 01.06.2017. Nein das mit dem Kind habe ich wirklich nicht ernst genommen. In mir bzw. In Uns geht nur die Angst um das wir nicht zusammen leben können so wie es sich gehört. Wir lieben uns und meine Frau weint fast jeden Tag.
Ich war bei der Caritas... der Typ dort meinte... ist schon richtig so, den Angela will ja nicht für die Kinder meiner Frau bezahlen. Ich wollte im dazu passend Antworten... hab's mir dann aber verkniffen. Nun reden meine Frau und ich über das einschalten eines Rechtsanwaltes. Auf Anfrage teilte einer ihr mit, das erstmal knapp 600 Euro fällig werden und das am Ende 2000 Euro daraus werden würden.
Ich sage meiner Nati jeden Tag ... "Alles wird gut"... wird es das wirklich??? Sagt es mit ehrlich.
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blubb


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Antwort #21 - 13.07.2017 um 19:59:25
 
Hallo,

das kann Dir niemand verbindlich sagen. Man kann aber als Betroffener zumindest selbst daran arbeiten.
Ganz sicher wird das weder ein Selbstläufer, noch ist es hoffnungslos.

Einen Anwalt würde ich zumindest jetzt noch nicht einschalten, sondern erst die Umstände optimieren, falls schnell möglich (Wohnung, Nebenjob) und die Unterlagen mit genauer, expliziter Darstellung der Verhältnisse einreichen. Jetzige (sicherer Job etc.) und künftige, also die zu erwartende finanzielle Situation nach Zuzug, Hinweis auf die Zwangslage (Entscheidung Kindsmutter bzgl. Ehemann vs. Kinder) etc. Gab ja schon Tipps hier.

Ich denke, dass dann in irgendeiner Form eine Kommunikation mit der ABH erfolgen wird, bevor über das Visum entschieden wird.
Dann sieht man den Trend und kann einschätzen, ob man das Geld für einen Anwalt investieren sollte.
Einen Anwalt kann man schließlich jederzeit einschalten.

Meine persönliche Meinung dazu.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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Antwort #22 - 13.07.2017 um 20:27:17
 
Auch ich würde in der momentanen Phase das Geld für den Anwalt sparen, du wirst es anderweitig brauchen!

Tomcat47DF schrieb am 13.07.2017 um 19:21:07:
Nun... doch ich arbeite bei der BVG erst seit 01.06.2017.


Das macht es schwerer...Probezeit und zu wenig Verdienst sind ein Problem, dass es zu lösen gilt....Also die Probezeit musst du / ihr erstmal überstehen. Dann solltest du dich um eine "günstigere" Wohnung kümmern und idealerweise um einen "Mebenjob", damit genug Verdienst für eine VE zusammen kommt. Du könntest auch jemanden anderes finden, der die VE übernimmt....aber das ist sehr viel Verantwortung für eine möglicherweise lange Zeit
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Petersburger
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Antwort #23 - 13.07.2017 um 22:58:25
 
deerhunter schrieb am 13.07.2017 um 20:27:17:
Das macht es schwerer...Probezeit und zu wenig Verdienst sind ein Problem, dass es zu lösen gilt....

Herrgott nochmal, hat denn schon irgendwer von der im Moment mit dem Vorgang beschäftigten Behörde etwas von zuwenig Verdienst und Probezeit und was weiß ich noch gesagt?

@TS
Erstmal ruhig durchatmen.
2. Die von der ABH geforderten Belege zusammenstellen.
3. Ungefragt (durch die Behörde) alle Argumente aufschreiben, warum die Kinder nicht im Herkunftsland bleiben können. Erstmal nur sauber und halbwegs strukturiert aufschreiben. Dazulegen.
4. Abschicken.
5. Abwarten und dabei ruhig bleiben.

Tomcat47DF schrieb am 13.07.2017 um 19:21:07:
Sagt es mit ehrlich.

Wir sind hier keine Hellseher. Siehe meine Antwort #16

Aber ganz klar:
Es gibt durchaus Fälle in RUS, wo der russische Vater sein(e) Kind(er) liebend gern selbst erziehen würde und dazu finanziell und organisatorisch in der Lage ist.
In einer solchen Situation wäre es durch niemanden nachzuvollziehen, warum den Kindern eine AE in Deutschland erteilt werden sollte, wenn deren LU vom Steuerzahler finanziert werden muss.
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Antwort #24 - 13.07.2017 um 23:11:14
 
Ich finde 81m² für 4 Personen nun nicht gerade zu groß. Noch dazu wo die Kinder schon recht groß sind. Es kann eigentlich nicht die Lösung sein, wegen vielleicht 100€-200€ weniger Miete (je nachdem, wo der TE wohnt ist es vielleicht schon ein Kunststück, eine solche Wohnung zu finden) vielleicht in eine 50-60m²-Wohnung zu ziehen. Die Umzugskosten zu tragen, Schönheitsreparaturen ausführen zu müssen, neue Gardinen/Jalousien/Lampen.. anzuschaffen. Das kostet doch auch alles ein Haufen Geld. Und in der Enge wird die Eingewöhnung für die Familie auch nicht gerade einfacher.
Bei uns stehen einer 4-köpfigen HartzIV-Familie 90m² zu. Da ist der TE mit seinen 81m² doch schon darunter.

Andererseits sei aber auch die Frage erlaubt wie der TE sich die Finanzierung des Lebensunterhaltes seiner Familie vorgestellt hat. Die knapp 1.500€ Nettoeinkommen werden durch die bessere Steuerklasse natürlich mehr. Plus 2x Kindergeld minus die Wohnungsmiete kommt dann trotzdem ein Betrag raus, der unmöglich zum Leben für 4 Personen reichen kann. Oder doch? 

Ich würde erst mal den Termin mit der AHB wahrnehmen und schauen, was die sagen. Und dann weiter sehen.
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nixwissen
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Antwort #25 - 13.07.2017 um 23:43:46
 
Moin,

81m² sind für 4 Personen mit zwei Kindern in dem Alter sicherlich nicht üppig oder gar übertrieben.
Berlin ist zwar nicht HH oder gar München aber <10€/m² warm dürfte schon sehr günstig sein. Da müsste man schon in die Pampa ziehen um nennenswert Geld zu sparen.
Nee, Umziehen würde ich erstmal nicht in Betracht ziehen.
Probezeit: Wie oft schmeisst die BVG Busfahrer in der Probezeit wieder raus? Wenn sie nicht gerade besoffen am Steuer erwischt werden?
Das könnte berücksichtigt werden.

Steuerklasse + 2x Kindergeld, das wird nicht üppig aber hat denn mal einer ausgerechnet, ob das nicht schon vielleicht reicht? Was ist denn mit Wohngeld?
Von der Probezeit mal abgesehen. Gibt es da nicht vorher ne Ausbildung als Busfahrer? Vielleicht gibt es gar keine Probezeit mehr?

Wenn dann 2200€ netto zusammen kommen - nach der Miete vielleicht gut 1400€ - üppig ist das nicht.
Aber das ist eben der Satz, den der Gesetzgeber als ausreichend ansieht und viele müssen damit leben.

Ich würde mich an Petersburger und seine 5 Punkte halten, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Ausser, daß es ziemlich traurig ist, daß ein Busfahrer des ÖPNV einer Großstadt (der Hauptstadt!) kaum genug verdient, um für Frau und zwei Kinder zu sorgen, also quasi zum Sozialfall wird. Das ist doch kein ungelernter Regalauffüller.
Da läuft doch was grob falsch...

Gruß,
Norbert



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Antwort #26 - 14.07.2017 um 06:03:35
 
Vielen Dank für Eure Aufmunterungen. Das hilft mit sehr. Und meine Frau liesst hier auch mit. Klar ist das ihr hier mir nicht sagen könnt wie lange es dauert und wie es ausgeht. Das war auch nicht das was Ich mit dem Ehrlich sein meinte. Vielmehr wollte Ich das ihr schonungslos zu mir seid. Ich muss für Euch noch ein paar Dinge hinzufügen... Ich bin 49 Jahre meine Nati ist 48 Jahre alt. Bei der BVG bin ich Quereinsteiger... das heisst ich hatte meinen Führerschein D bereits. Norbert seine Anmerkung zum Thema dass das Gehalt zu wenig ist stimmt durchaus, aber damit muss man wohl leben. Gut die 1500 sind Netto Grundgehalt und ohne Zulagen. Aber ich denke das ABH interessiert sich auch nur für das Netto Grundgehalt. Ich werde mich natürlich an das halten was Petersburger geschrieben hat. Aber auch die anderen haben nicht umsonst ihren Senf dazugegeben. Auch das war hilfreich.
Nun werde ich erstmal alles zusammenkratzen was da ABH fordert und einreichen und warten. Ach ja die Erklärung werde ich auch schreiben.

Gruss

TOMCAT
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Antwort #27 - 14.07.2017 um 17:04:59
 
Tomcat47DF schrieb am 14.07.2017 um 06:03:35:
Gut die 1500 sind Netto Grundgehalt und ohne Zulagen.


Zulagen gehören doch zum Einkommen, also angeben und mit einrechnen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #28 - 15.07.2017 um 10:37:36
 
Lese dir dazu auch einmal dieses Thema durch http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402910352/49#49

Auch wenn das definitiv nicht allgemeingültig ist so bin ich doch damit durchgekommen und mein Stiefsohn konnte rüber kommen.
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Tomcat47DF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 16.07.2017 um 17:03:42
 
Ich bitte um Eure Meinung:

Landesamt für
Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sxxxx
Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin


                                                           Berlin, 16.07.2017


Erklärung zum Visumsanträgen  / GeschZ. IV B 129 – 0170xxxxxxxx



Sehr geehrte Frau Sxxxx,

anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung für meine Frau Nataliia xxxx und ihren beiden Kindern, Aleksander und Danila xxxxx, mit der Bitte dem Antrag zuzustimmen, damit die Auslandsvertretung in Moskau die Visa ausstellen kann.

Wie ich Ihnen bereits per Mail mitgeteilt habe, arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen, da mein Anspruch auf ALG I erloschen war. Von Februar bis Ende April war ich als Busfahrer bei der Firma xxx OHG eingestellt. Im November 2016 bis Mitte Januar 2017 war ich bei meiner Frau und den Kindern in Saratov. Als beorderter Reservist habe ich ab Januar 2016 bis Ende Oktober 2016, im Rahmen der Flüchtlingshilfe „helfende Hände“ eine Wehrübung eine Wehrübung absolviert und dort das LaGeSo /Turmstrasse in der Erstaufnahme unterstützt.

Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau. Sie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro.

Wenn meine Frau und die Kinder in Deutschland sind, werde ich die Lohnsteuerklasse auf Klasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen ändern. Das wird meinen Nettogrundlohn auf 1712,33 Euro erhöhen. Dazu kommen noch Zuschläge für Nacht, Samstags und Feiertagszuschläge sowie Überstunden und weitere Zuschläge. Des Weiteren, besteht dann auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und die Kinder erhalten Kindergeld.

Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.

Die Kinder müssen mit Ihrer Mutter nach Deutschland einreisen. Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen. Der Kindsvater ist Alkoholiker und kümmert sich nicht um die Kinder. Das hat er wohl auch zur Zeit der Partnerschaft mit meiner Frau nicht getan, weil er nie Kinder wollte.
Er hatte einen schlechten Einfluss auf die Kinder. Unterhalt zahlt der Kindsvater auch nicht. Einer Zustimmung zu Ausreise nach Deutschland hat er sofort unterzeichnet.

Ich bin mehr Vater für Aleksander und Danila. Ich liebe  die beiden Jungs und die Jungs lieben mich auch. Denn ich bemühe mich um die Kinder.

Eine Trennung von der Mutter bedeutet eine seelische, emotionale Härte für alle beteiligten.

Ich hoffe, dass durch meine Erklärung die Interessen, Rechte aller Beteiligten berücksichtigt werden und verweise hierzu noch auf die Entscheidung des VG Berlin mit Urteil vom 01.11.2012 - 22 K 21.11 V und §32 Abs. 4 AufenthG.



Mit freundlichen Grüßen



Thomas xxxx
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