Ich bitte um Eure Meinung:
Landesamt für
Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sxxxx
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Berlin, 16.07.2017
Erklärung zum Visumsanträgen / GeschZ. IV B 129 – 0170xxxxxxxx
Sehr geehrte Frau Sxxxx,
anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung für meine Frau Nataliia xxxx und ihren beiden Kindern, Aleksander und Danila xxxxx, mit der Bitte dem Antrag zuzustimmen, damit die Auslandsvertretung in Moskau die Visa ausstellen kann.
Wie ich Ihnen bereits per Mail mitgeteilt habe, arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen, da mein Anspruch auf ALG I erloschen war. Von Februar bis Ende April war ich als Busfahrer bei der Firma xxx OHG eingestellt. Im November 2016 bis Mitte Januar 2017 war ich bei meiner Frau und den Kindern in Saratov. Als beorderter Reservist habe ich ab Januar 2016 bis Ende Oktober 2016, im Rahmen der Flüchtlingshilfe „helfende Hände“ eine Wehrübung eine Wehrübung absolviert und dort das LaGeSo /Turmstrasse in der Erstaufnahme unterstützt.
Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau. Sie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro.
Wenn meine Frau und die Kinder in Deutschland sind, werde ich die Lohnsteuerklasse auf Klasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen ändern. Das wird meinen Nettogrundlohn auf 1712,33 Euro erhöhen. Dazu kommen noch Zuschläge für Nacht, Samstags und Feiertagszuschläge sowie Überstunden und weitere Zuschläge. Des Weiteren, besteht dann auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und die Kinder erhalten Kindergeld.
Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.
Die Kinder müssen mit Ihrer Mutter nach Deutschland einreisen. Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen. Der Kindsvater ist Alkoholiker und kümmert sich nicht um die Kinder. Das hat er wohl auch zur Zeit der Partnerschaft mit meiner Frau nicht getan, weil er nie Kinder wollte.
Er hatte einen schlechten Einfluss auf die Kinder. Unterhalt zahlt der Kindsvater auch nicht. Einer Zustimmung zu Ausreise nach Deutschland hat er sofort unterzeichnet.
Ich bin mehr Vater für Aleksander und Danila. Ich liebe die beiden Jungs und die Jungs lieben mich auch. Denn ich bemühe mich um die Kinder.
Eine Trennung von der Mutter bedeutet eine seelische, emotionale Härte für alle beteiligten.
Ich hoffe, dass durch meine Erklärung die Interessen, Rechte aller Beteiligten berücksichtigt werden und verweise hierzu noch auf die Entscheidung des VG Berlin mit Urteil vom 01.11.2012 - 22 K 21.11 V und §32 Abs. 4
AufenthG.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas xxxx