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FZF - ABH fordert Unterlagen von mir (Gelesen: 11.820 mal)
Tomcat47DF
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.07.2017 um 10:48:54
 
Hallo,

ich weiss gerade nicht mehr weiter und brauche Hilfe.

Zur Vorgeschichte:
Ich habe meine Frau (russisch) am 30.03.2017 in DKK geheiratet. Ich bin deutscher Staatsbürger. Sie hat am 12. Mai bei der Deutschen Botschaft für sich und die beiden minderjährigen Kinder einen Visumsantrag zur FzF gestellt. Letzte Woche bekam ich einen Brief das ich diverse Unterlagen einreichen soll. Also... Mietvertrag, Einkommensbescheinigung, Arbeitsvertrag und Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.

Zuerst habe ich per Mail der SB geantwortet und auf §28 AufhG hingewiesen und bekam zur Antwort, dass ich grundsätzlich Recht habe damit, aber da die beiden minderjährigen Kinder mit einreisen sollen, zu prüfen ist, ob mein Gehalt ausreichend ist für den LU der beiden Kinder.

Ich habe darum gebeten, dass ich persönlich vorsprechen kann um die Sachlage zu erklären, bekam aber zur Antwort, das eine persönliche Vorsprache aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei und ich die Unterlagen per Post einreichen müsste.

Ich habe das AufhG nun schon zweimal durchgelesen, aber ich stoße an meine Verständnisgrenze. Deshalb bitte ich hier um Rat.

Ist diese Vorgehensweise rechtens?
Bin ich als deutscher Nachweispflichtig?
Kann der Antrag auf FZF abgelehnt (Grundgehalt 1.470 Euro Netto (BVG Busfahrer, Mietwohnung: 81qm / 780 Euro/warm) werden?

Ich weiß nicht ob diese Frage hier schon mal gestellt wurden. Für Antworten zur Hilfe oder weiterführende Links in diesem forum zu einem solchen Thema wäre ich dankbar.

Danke im voraus

Tomcat
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #1 - 09.07.2017 um 11:19:46
 
Moin,

Ich nehme an, daß die Kinder nicht von Dir sind?
Sonst wäre diese Problematik komplett abwegig.
Dann ist es schon richtig so, denn sie ziehen nicht zu Dir sondern zu Deiner Frau. Du bist mit den Kindern ja nicht verwandt. Somit muss Deine Frau quasi durch Dich für den LU der Kinder sorgen.
Rentenversicherung ist komisch, davon habe ich noch nie gehört (geht ja nicht um eine NE) aber das ist hier wohl nebensächlich.
Ob Dein Netto ausreicht kann ich nicht beurteilen aber das kommt mir eher knapp vor. Nicht nur rechtlich sondern auch real. 690,- für 4 Personen...
Dein Netto wird aber mehr werden wenn Deine Frau hier ist und Du die LStKl. auf 3 ändern kannst. Allerdings wird das nicht immer berücksichtigt, da sagen bestimmt noch die Experten was dazu. Daß es um Berlin geht ist ja nun klar.
Ich werfe dazu auch noch das Stichwort Wohngeld in die Runde, das wäre m.M.n nicht schädlich.

Gruß,
Norbert
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Tomcat47DF
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.07.2017 um 11:45:30
 
Danke schon mal an dich Norbert,

mir wirft sich noch die Frage auf, was im Falle einer Ablehnung passieren soll? Meine Ehe ist dadurch ja nicht annuliert Zwinkernd Was ich auch keines falls will. Meine Frau (jawohl .. die Kinder sind nicht meine) kann die Kinder ja nicht in Russland zurücklassen wie alte Möbelstücke. Und hier geht es ja dann wohl um das Kindeswohl. Ist leider keiner da der auf die Kinder aufpassen kann, solange bis meine Frau Arbeit hat und eventuell für das ABH genügend Einkommen vorhanden ist, damit die Kinder endlich mal nachziehen können.

Gruß

Tomcat
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Antwort #3 - 09.07.2017 um 12:03:10
 
Es geht aber auch um die Belastung der Sozialsysteme - genau dort kommt die Forderung nach gesichertem LU aus § 5 AufenthG her.

Keine Sorge, das Kindeswohl wird bei einer solchen Entscheidung auch berücksichtigt - aber eben nicht nur das.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #4 - 09.07.2017 um 12:06:32
 
Moin,

Ja, sehr unschöne Situation aber Du musst es rechtlich getrennt sehen:
Deine Frau kann kommen (sofern sie A1 hat), da ist Dein Einkommen egal.
Der Nachzug ihrer Kinder ist aber eben an die Sicherung des LU geknüpft, da sie zu Deiner Frau nachziehen.
Du kannst jetzt nur alles einreichen und erstmal abwarten. Es gibt ja dann Kindergeld, Deine LStKl. ändert sich (das sind schon ca. 200€ bei Dir!) und ev. Wohngeld.

Warte auf die Experten, am WE kann das etwas dauern.

Gruß,
Norbert
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 09.07.2017 um 12:10:22
 
Sollte ich dem ABH dann eine Erklärung als Schreiben beifügen, damit man hier auf das Kindeswohl aufmerksam macht?

Ich weiss ich Löchere jetzt euch mit Fragen. Aber ich will keine Fehler machen die eine FZF verhindern.

Und das Wohngeld kann ich ja auch erst beantragen wenn alle Personen hier sind oder?

Gruß

Tomcat
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #6 - 09.07.2017 um 12:33:15
 
Moin,

Ich würde erstmal zusammenrechnen, wie sich Deine finanzielle Situation darstellt, wenn sie hier wären:
- LStKl. 3 statt 1 macht XXX€
- Kindergeld macht XXX€
- Du bist verm. Angestellter, also kommen alle in Deine GKV
Das muss dann soviel sein, daß Ihr keinen Anspruch auf H4 habt.
Für all das gibt es Onlinerechner.
Das kannst Du als Hinweise so vorrechnen, auch, wenn die ABH das alles wissen müsste.

Rumgejammer von wegen Kindeswohl würde ich erstmal höchstens am Rande erwähnen. Das müsstet Ihr im Zweifelsfall wirklich gut nachweisen und das dürfte schwer sein. Im Zweifelsfall müsste die Mutter eben in RUS bleiben - so die Sicht mit Blick auf die deutschen Sozialsysteme...
Wenn das o.G. berücksichtigt wird, könnte das aber schon für den LU reichen. Da sollten fast 2k€ bei rauskommen. 2x Regelsatz Erwachsener, 2x Regelsatz für die Kinder (kommt aufs Alter an) plus Miete.
Bedanke Dich bei der ABH, daß sie erstmal kein Gespräch anbieten. So ganz unbedarft wird das nämlich nicht viel bringen. Mach Dich erstmal schlau, was Euch zustehen würde und rechne das durch. Vielleicht wendest Du Dich auch an eine Beratungsstelle, die Dir dabei helfen kann. (Kindergeld, Wohngeld)
Einfach "Kindeswohl" rufen und mit den Armen wedeln dürfte kaum zielführend sein.

Nachtrag:
Wohngeld, Kindergeld, LStKl. ändern - das geht natürlich alles erst, wenn sie hier sind. Das ist aber keine Fiktion wie ein Geschäft, das in den nächsten Monaten "bestimmt durch die Decke geht". Deswegen solltest Du das selber durchrechnen und fundiert darlegen, wie es dann sein WIRD. Das ist nicht immer ein Selbstgänger denn momentan hast Du ja nur Dein (zu geringes) Netto.
Hat vielleicht nicht auch die BVG ne Stelle, die bei sowas beraten kann?

Gruß,
Norbert
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Antwort #7 - 09.07.2017 um 12:59:56
 
Vielen Dank Norbert,

Zitat:
Hat vielleicht nicht auch die BVG ne Stelle, die bei sowas beraten kann?

ich weiß nicht ob die BVG so eine Beratungsstelle hat. Werde mich aber schlau machen. Vielleicht geht das ja auch über die Caritas oder einen Anwalt.

Zitat:
Für all das gibt es Onlinerechner.

Hast du eventuell einen LINK dazu?


Zitat:
Im Zweifelsfall müsste die Mutter eben in RUS bleiben - so die Sicht mit Blick auf die deutschen Sozialsysteme...

Soll wohl heißen.... ich darf dann eine Fernehe führen.

Na das kann ja noch was werden... ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß

Tomcat


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Antwort #8 - 09.07.2017 um 13:12:27
 
Moin,

Ja, Caritas, ASB oder sowas, zumindest schicken die Dich zu einer Stelle, die ev. beraten kann.

Onlinerechner? Google!
Für Dein Netto mit LStKl. 3: nettolohn.de

Sorry aber Deine Frau kann ja nach D kommen.
Wenn die Kinder nach D zu ihrer russischen Mutter kommen wollen, muss deren LU gesichert sein.
Ist ne doofe Situation aber Grundsatzdiskussionen über sowas sind hier nicht erwünscht.
Hier geht es nur um die Lösung im Rahmen der bestehenden Gesetze. (und das ist imho gut so).

Gruß,
Norbert
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KaGe
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Antwort #9 - 09.07.2017 um 13:13:53
 
Tomcat47DF schrieb am 09.07.2017 um 12:10:22:
Sollte ich dem ABH dann eine Erklärung als Schreiben beifügen, 

Die Behörde weiß doch, daß es ihre Kinder sind und nicht eure leiblichen. Nur daher die Forderung nach dem Nachweis des gesicherten LU für alle 4. Also bitte nicht extra darauf hinweisen.
Keinesfalls wird es so ohne weiteres die FZF nur für deine Frau geben. Wie alt sind denn die Kinder?

Um die Veränderung deines Einkommens zu berechnen:
http://www.nettolohn.de/
Kannst du in Varianten mit Kindergeld und ohne darstellen.

Evtl. habt ihr Wohngeldanspruch (zählt als staatliche Leistung, nicht als Sozialleistung)
http://www.1ngo.de/web/Wohngeld.html
ein recht einfacher Rechner.

Kindergeldberechtigung liegt dann vor. Für jedes Kind 192,- monatlich.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die BVG eine Beratungsstelle für solche besonderen Probleme hat.
Aber wenns Berlin ist, sollte die Auswahl an Beratungsstellen enorm sein.
Google mal mit *Migrationsberatung Berlin*


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Tomcat47DF
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 09.07.2017 um 14:14:56
 
Danke Norbert, danke KaGe,

Die Kinder sind 12 und 14 Jahre alt.

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lottchen
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Antwort #11 - 09.07.2017 um 14:53:27
 
Das Gehalt wird nicht reichen. Such Dir einen 450€-Job. Dann reicht es vielleicht (das musst Du wirklich mal nachrechnen). Ich hatte letztes Jahr in meiner Verwandtschaft so einen Fall. Und da ging es nur um 1 Kind. Der hat das genauso gemacht.
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Holzer
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Antwort #12 - 09.07.2017 um 15:39:00
 
Bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern wirst du ein Einkommen von runden 1.400 € + Miete nachweisen müssen. Das heißt, dass bei deiner Miete runde 2.200 € am Monatsende auf das Konto gehen müssten. Das wirst du vermutlich auch nicht mit Steuerklasse 3 und Kindergeld schaffen.
Also entweder billigere Wohnung suchen oder Nebenjob
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lottchen
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Antwort #13 - 09.07.2017 um 16:07:45
 
Alternative (was nur funktioniert, wenn Sie schon gut deutsch spricht und schnell einen Job findet): Sie kommt allein her, beginnt einen Job und stellt danach (nach ein paar Monaten) den Antrag auf Nachzug der Kinder. Dann gilt euer beider Gehalt. Hauptsache sie sind unter 16, sonst wird es ganz schwierig.
Und natürlich muss es eine Möglichkeit geben, wo die Kinder in dieser Zeit unterkommen (Großeltern, Tante, Vater ...).
Die Zustimmung des Kindsvaters zum Umzug nach D liegt vor?

Oder falls noch ein gemeinsamer Kinderwunsch besteht: diesen ganz schnell verwirklichen  22
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Antwort #14 - 09.07.2017 um 17:01:17
 
ein gemeinsames drittes Kind?
Was würde das beschleunigen? Versteh ich grad nicht.  hä?
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