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Strafanzeige durch Polizei - bisher nichts passiert- soll ich mir Sorgen machen? (Gelesen: 1.388 mal)
aeolus
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Strafanzeige durch Polizei - bisher nichts passiert- soll ich mir Sorgen machen?
07.07.2017 um 12:11:46
 
Liebe Leute,


vor mehr als 5 Jahren, im 08.02.2012 in meinem Semesterurlaub (ich war Student) wurde ich  bei meiner Reise nach Heim von der Bundespolizei am Flughafen München wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Aufenthaltstitel beanzeigt. Ich hatte damals ein grünes Pass und die Polizei hat gedacht, dass ich länger als erlaubte 90 Tage in Deutschland geblieben habe, welche eigentlich nicht stimmte. Also nach der Vernehmung hat die Polizei mir gesagt, dass sie eine Strafanzeige machen müssen, wird 99% durch den Staatsanwaltschaft abgelehnt aber ich muss beim nächsten Mal drauf aufpassen damit ich so eine Situation nie wieder erlebe.

Nach 3 Wochen nach diesem Ereignis habe ich eine E-Mail an die Polizei geschickt und gefragt, ob es sich in meiner Strafanzeige was geändert hat. Folgende E-Mail habe ich von der Polizei bekommen:

"Die Strafanzeige wird demnächst abgeschlossen und an die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut weitergeleitet. Über den Ausgang Ihres Strafverfahrens werden Sie von der Staatsanwaltschaft Landshut unterrichtet."

Und bis heute habe ich weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft nichts gehört. Seitdem habe ich 3 Mal neuen Aufenthaltstitel bekommen bzw. verlängert. Zurzeit habe ich eine Blaue Karte und arbeite in München.

Ich habe ein Jobangebot vom Flughafen München bekommen und es muss gem. Luftssicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden.

Soll ich mir Sorgen machen? Erst heute habe ich für ein Führungszeugnis beantragt.Ich meine ich weiss nicht ob dieser Fall als Eintrag im Führungszeugnis steht, aber möchte davon ausgehen, dass wenn ich eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe dafür bekommen hätte, hätte ich schon einen Brief oder sowas bekommen.

Ich weiss, dass der Fall ziemlich kompliziert ist aber möchte gerne nach Ihren Meinungen fragen. Danke im Voraus!
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reinhard
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Antwort #1 - 07.07.2017 um 13:13:59
 
Was hat denn die Staatsanwaltschaft Landshut auf Deine Anfrage geantwortet? Die Polizei hat ja alles dorthin weitergeleitet.

Falls Du keine Antwort hast, frag einfach heute noch mal. Die haben eine E-Mail-Adresse.

Oft stellen sie ein und sagen nicht Bescheid. Zu viel zu tun. Besonders, wenn jemand nichts gemacht hat.
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aeolus
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Antwort #2 - 07.07.2017 um 13:25:56
 
bisher habe ich nicht angerufen, weil ehrlich gesagt ich das ganze vergessen habe. heute kann ich nicht anrufen, da sie geschlossen sind. montag rufe ich an, aber ich fürchte mich, dass man telefonisch keine infos bekommt und eigentlich möchte keinen schlafenden "hund" aufwecken  unentschlossen
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 07.07.2017 um 14:41:11
 
Hallo,

geh mal davon aus, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Entweder, weil das Vorliegen einer Straftat nicht bejaht wurde oder wg. Geringfügigkeit (§153 StPO).
Wäre es anders, hättest Du Post bekommen.

Es dürfte weder ein Eintrag im Führungszeugnis bestehen, noch dürfte es andere Probleme geben.

Du kannst zwar keine "schlafenden Hunde" wecken, da wohl sowieso schon die Verjährung eingesetzt hat - ich würde trotzdem nicht nachfragen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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