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Abmeldung von Amts wegen nach unbekannt (Gelesen: 3.640 mal)
Hilfesuchend123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abmeldung von Amts wegen nach unbekannt
07.07.2017 um 11:17:25
 
Hallo liebe Forengemeinde,

zu allererst hoffe ich mal, dass ich hier in der richtigen Kategorie gelandet bin. Smiley

Wie im Betreff zu erkennen haben wir "neue" Probleme Griesgrämig

Nachdem nun seit kurzem ALLES erledigt ist, inkl. dem (eeeeendlich) genehmigten Zuzug und die Erteilung der AE, mein Mann einen Job bekommen hat und seit kurzem arbeitet, dachten wir ja, wir fahren endlich in ruhigen Fahrwassern... bis ich gestern Mittag einen Anruf von der ABH erhielt. Unsere Sachbearbeiterin hat mich kontaktiert und mir - im ersten Moment - die etwas merkwürdige Frage gestellt, wo wir denn wohnen. Ich war da etwas perplex und sagte erstmal, dass ihr doch alles vorliegt und das wir genau dort noch immer wohnen, was mein Mann eingereicht hat. Sie bat mich die Adresse zu nennen - fand ich komisch, aber da wir mit ihr immer nur gute Erfahrungen gemacht haben, nannte ich ihr die aktuelle Adresse.

Darauf folgte ein kurzes "Hmmm..." und dann erklärte sie mir, dass sie von der Meldebehörde die Information erhielt, dass man uns von amts wegen abgemeldet habe nach unbekannt. Warum wieso weshalb konnte sie mir nicht sagen, nur das der Außendienst dies gemeldet und in die Wege geleitet hätte. Wir müssten uns nun schnellstmöglich wieder anmelden. Was sie mir noch sagen konnte war das Datum der Abmeldung (Mitte Juni, also noch "frisch"). So wühlte ich mich telefonisch erst einmal durch, da wir beide berufstätig sind bleibt uns da auch keine Wahl, als das erst einmal telefonisch zu machen.

Ich habe sage und schreibe mit 4 (!!) Personen telefonieren müssen, bis ich zu jemandem gelang, der mir dann "Auskunft" geben konnte. Der Sachverhalt lt. der Behörde:

- Wir wohnen in einem Stadteil mit vielen baufälligen, leerstehenden Häusern, ebenso ein hoher Ausländeranteil, sowie Straftaten
- Viele EU-Bürger würden sich in die leerstehenden Häuser anmelden um Leistungen zu beziehen, obwohl sie dort gar nicht wohnen
- Die Polizei (ich denke mal Ordnungsamt, aber hey...) laufe regelmäßig die Straßen ab und "kontrolliere" die angegebenen Namen
- Bei uns wäre weder ein Klingelschild, noch ein Schild am Briefkasten, noch wäre auf Klingeln reagiert worden bzw. habe die Befragung etwas ergeben

Die Fakten:

- Wir wohnen wirklich in einem Viertel wo das so ist, wie die sagen Zwinkernd
- Ich selbst lebe bereits mein ganzen Leben in dieser Stadt, lediglich 2 (!!!) Ummeldungen in meinem ganzen bisherigen 36 Jahren auf diesem Planeten (von zu Hause in die eigene Bude, von erster eigener Bude in die jetzige mit meinem Mann!!!!)
- Das Klingelschild wurde - wie so oft - abgeknibbelt von irgend einem Idioten, am Briefkasten hängen sowohl mein VORIGER Nachname, als auch der JETZIGE Nachname. Der BK ist zwar im Hausflur, von der Hauseigangstür aus jedoch mit bloßem Auge zu sehen und LESBAR auf Grund von Glasfenstern in der Tür
- Kein Nachbar hat eine Anfrage erhalten ob wir dort wohnen
- Bei uns hat keiner geklingelt, ich hatte zu der Zeit der Abmeldung und 1,5 Wochen vorher Urlaub und war fast non stop zu Hause tagsüber

Nachdem ich das alles losgeworden bin bei jedem einzelnen meiner Gesprächspartner war ich beim letzten auch sehr ruppig, weil man nun darauf besteht, dass ich von unserem Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung oder Bescheingung, dass wir noch immer dort wohnen benötige, dies dann möglichst persönlich vorlegen muss, damit die Abmeldung rückgängig gemacht werden kann und einen Nachweis für die ABH habe. Ich muss ehrlich sagen, dass ich zutiefst verärgert bin, ebenso möchte ich das eigentlich nicht so auf mir sitzen lassen (oder auf uns), weil das für mich wieder Rennereien bedeutet, die völlig unnötig sind.

Das man mir dann sagte ich muss dafür Sorge tragen, das ein Namensschild an der Klingel ist, war noch der Höhepunkt... dazu sei ich verpflichtet. Ein Nachbar bei uns wohnt seit 2 Monaten da und hat bis heute weder Klingel- noch Postkastenschild und da ist das ok? Man konnte es raushören, dass es daran liegt, das unser Nachname nicht deutsch ist, weil es direkt Richtung Ausländer ging. Das geht doch nicht so einfach oder? Nur weil kein Klingelschild da ist? Wie gesagt - weil es mutwillig von irgendwem da abgeknibbelt wurde und nicht weil ich da keine Lust zu hatte... ich habe das Ding mittlerweile 7 (!!!) Mal ersetzt und das vorige auch ca. 10 Mal... dafür kann ich doch nichts und ich gucke doch nicht täglich auf meine Klingel... dafür klingel ich bei mir zu selten und kann nicht mal sagen wieviele Tage da keines hing (übrigens hab ich gestern bemerkt, dass es schon wieder ab ist) - ich kann doch nichts dafür, wenn jemand da randaliert und was "gegen uns" zu haben scheint...

Ihr merkt, ich bin etwas verwirrt über diese Vorgehensweise und die Art und Weise wie man mir begegnete. Habe ich irgendwelche Handhabe genaueres zu erfahren auf schriftlichem Wege? Ich möchte es dokumentiert haben, dass dies am Stadteil liegt, ein Standardprozess ist und "politisch so gewünscht" ist. Dies wurde mir ja so mitgeteilt. Ebenso möchte ich, dass die Meldebehörde die ABH darüber informiert, dass es sich um einen Fehler handelte und wir eben NICHT abgemeldet sind. Kann ich darüber hinaus in diesem speziellen Fall auch kostenlos einen Auszug aus dem Melderegister erhalten? Denn es muss rückgängig gemacht werden, so das lückenlos die Meldung vorliegt... man sagte mir gestern dafür müsse ich bezahlen, was ich aber nicht einsehe.

Vielen Dank schon mal und sorry für die Länge
Hilfesuchend
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 07.07.2017 um 11:41:02
 
Üblicherweise läuft das in etwa so:
Irgendeine Behörden-/Amtspost kann nicht zugestellt werden, da der Briefkasten nicht beschriftet ist oder der Postbote zu doof ist den richtigen Kasten zu finden. Das passiert 1 oder 2x. Dann wird das Ordnungsamt eingeschaltet und geht vor Ort kontrollieren. Die finden den Namen nicht an der Klingel und nicht am Briefkasten (oder kommen an den Briefkasten nicht ran zum Schauen oder sind einfach zu faul dazu). Dann schreibt das Ordnungsamt den Vermieter/Verwalter an und verlangt Auskunft. Wenn dieser nicht antwortet oder antwortet, dass die Person dort nicht mehr wohnt wird der Mieter von Amts wegen abgemeldet. Ende.

Ich habe (dienstlich) auch schon mal Anfragen vom Ordnungsamt bekommen über Personen, wo sowohl Klingel- als auch Briefkastenschild immer ordnungsgemäß beschriftet waren. Auch diese Leute wären abgemeldet worden wenn ich nicht bestätigt hätte, dass sie weiter da wohnen. Das ist nun mal so.
Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus? Da könnte man sich auch drüber streiten, ob es Deine Aufgabe ist, die Klingel zu beschriften oder ob das nicht Vermietersache ist (die Klingel gehört schließlich dem Vermieter).
Ich würde einen schriftlichen Einspruch gegen die Abmeldung ans Einwohnermeldeamt schicken und mich nicht wieder anmelden, da bei letzterem tatsächlich das Problem einer Lücke besteht. Und Geld bezahlen würde ich sicher möglichst auch nicht dafür und mich da lieber rumstreiten (kommt aber auch darauf an, um wieviel es geht).
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reinhard
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Antwort #2 - 07.07.2017 um 11:53:45
 
Ich würde ruhig und höflich eine Beschwerde formulieren und darum bitten, die ungerechtfertigte Abmeldung sofort und kostenlos rückgängig zu machen, da es ein Behördenfehler ist.

Eine Kopie würde ich gleich an Bürgermeister / Landrat schicken, das kann die Korrektur beschleunigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.07.2017 um 12:41:51
 
Vielen Dank euch zweien!

An nicht zugestellter Post kann es nicht gelegen haben, der Briefkasten ist definitiv beschriftet und grade traf ich unseren Postboten, der hat erst kommenden Monat Urlaub, ist nicht ausgefallen und ist seit Anfang Mai im Einsatz ohne Unterbrechung und konnte uns immer alles zustellen. Der Vermieter wurde eben ebenfalls noch fix kontaktiert, dort gab es keine Anfrage lt. Aussage meiner Sachbearbeiterin.

Sorry...aber das ist für mich ein absolutes NoGo, ich werde zwar die Bestätigung einreichen aber nicht um "Wiederanmeldung" bitten, sondern wir hier als Tipp als Widerspruch einreichen und Kopien an sämtliche was weiß denn ich schicken. Absolut unfassbar das Ganze... Griesgrämig
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KaGe
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Antwort #4 - 07.07.2017 um 17:47:35
 
Was genau ist jetzt unfassbar---
an einem Behördenfehler, der noch keine weitreichenden Konsequenzen hatte?
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grisu1000
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Antwort #5 - 08.07.2017 um 20:01:14
 
Hilfesuchend123 schrieb am 07.07.2017 um 12:41:51:
Sorry...aber das ist für mich ein absolutes NoGo, ich werde zwar die Bestätigung einreichen aber nicht um "Wiederanmeldung" bitten, sondern wir hier als Tipp als Widerspruch einreichen und Kopien an sämtliche was weiß denn ich schicken. Absolut unfassbar das Ganze... Griesgrämig 


1) Du machst natürlich keine Wiederanmeldung, sondern beantragst schriftlich, das die fehlerhafte Abmeldung von Amts wegen rückgängig gemacht wird. Als Beleg würde ich eine Vermieterbescheinigung beilegen, die dein ursprüngliches Einzugsdatum nachweist.

2) Du fragst schriftlich nach der tatsächlichen Begründung der Abmeldung von Amts Wegen um zu verhinder das sich der Fehler nicht wiederholt.

Beides an den Leiter des Meldeamtes, nachrichtlich Ausländerbehörde, Bürgermeister, oder OBM.

3) Sollte es bei 1 oder 2 Probleme geben machst du eine Fachaufsichtsbeschwerde bei Landkreis oder Bezirk (Je nachdem du einer kreianghörigen Gemeinde oder kreisfreien Stadt wohnst).

Menschen machen Fehler, damit auch Behörden. Es geht doch erstmal darum den Grund dafür zu finden um eine Wiederholung zu vermeiden. Erst wenn auf Stur geschaltet wird würde ich eine Beschwerde machen.


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