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Generalkonsulat Istanbul - Zuständigkeit D-Visum zur Eheschliessung (Gelesen: 4.421 mal)
SabinNs
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Antwort #15 - 07.07.2017 um 10:56:50
 
Update:

Izmir hat sich gemeldet und einen Termin am 27.7. angeboten.

Das sind dann 6 Wochen bis zum Heiratstermin.


Wie stehen die Chancen dass er bis zum 1.9. sein Visum bekommt?


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Reyhan
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Antwort #16 - 07.07.2017 um 11:19:35
 
Euer Vorgang dürfte nach dieser Geschichte jetzt "oben auf dem Stapel" liegen.

Manches geht dann sehr schnell, aber Garantien gibts keine !

Reyhan
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Antwort #17 - 07.07.2017 um 13:52:38
 


Ich werde jetzt versuchen diesen Misstand der Terminvergabe aufzuklären. Hier und auch als Beschwerde beim Auswärtigen Amt und bei iDATA.

Die Firma iDATA hat hier entweder falsche Informationen von den Deutschen Auslandsvertretungen erhalten (nur die Meldeadresse zählt), oder die Auslandsvertretungen entscheiden willkürlich.  Interessant wäre es zu wissen was passiert wäre, wenn mein Verlobter den Antrag in Izmir gestellt hätte, ob er dann nach Istanbul geschickt worden wäre.

Mein Verlobter kann anhand von Daten seines Telefons genau nachvollziehen wann und wie oft er bei iDATA seine Situation beschrieben hat und er hat sich genau notiert welche Fragen er gestellt hat und welche Antworten er bekommen hat.

Am 16. Juni um 14.14 Uhr hat er über das Callcenter von iDATA (0 850 460 8493) angefragt bei welcher Auslandsvertretung er den Antrag auf ein nationales Visum stellen muss. Er hat beschrieben dass er in der Saison in Antalya arbeitet, aber in Bursa gemeldet ist. Ihm wurde die Antwort gegeben dass die Deutschen Konsulate iDATA darüber informiert haben dass nur die Meldeadresse zählt. Es wurde ihm gesagt er muss den Antrag beim Generalkonsulat Istanbul stellen.

Am 19. Juni 13.38 Uhr hat er erneut über das Callcenter von iDATA (0 850 460 8493) angefragt ob es sicher ist dass er in Istanbul den Antrag stellen soll. Ihm wurde erneut versichert dass die es egal ist wo er arbeitet, dass ausschliesslich die Meldeadresse zählt und dass er einen Termin in Istanbul nehmen muss was er daraufhin auch tat.

Nachdem er am 4. Juli in Istanbul seinen Termin wahrgenommen hat und weggeschickt wurde (komischerweise erst nachdem alle Unterlagen gesichtet und er bis ins Detail interviewed wurde),

rief er am 5. Juli um 15.04 Uhr erneut bei iDATA an und beschwerte sich über die falschen Informationen. Er verlangte nun nach einem Termin in Izmir. Erneut wurde ihm gesagt dass man ihm keinen Termin in Izmir geben kann da er in Bursa gemeldet ist. Es wurde ihm gesagt Izmir wird ihn nach Istanbul schicken. Ihm wurde erneut versichert dass die Anweisung von den Deutschen Auslandsvertretungen selbst kommt, nur die Meldeadresse bei der Terminvergabe zu berücksichtigen.


Es gibt offensichtlich mehrere Fälle mit gleicher Problematik, diese dürfte also bekannt sein.
Die Firma iDATA muss hier offensichtlich darüber informiert werden das nicht die Meldeadresse ausschlaggebend ist sondern der gewöhnliche Aufenthalt.

Das Auswärtige Amt informierte mich heute, dass der gewöhnliche Aufenthalt zählt, nicht aber die Meldeadresse.

Dieser Misstand raubt Menschen Monate ihrer Zeit und Lebensplanung.





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Reyhan
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Antwort #18 - 07.07.2017 um 14:39:56
 
Zitat:
Das Auswärtige Amt informierte mich heute, dass der gewöhnliche Aufenthalt zählt, nicht aber die Meldeadresse.


Interessant ! Also gilt in Istanbul und Izmir etwas anderes als in Ankara ?

Mir scheint es gibt Kommunikationsbedarf in den AV und mit IDATA.

Reyhan
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Antwort #19 - 16.08.2017 um 10:12:47
 
Reyhan schrieb am 07.07.2017 um 11:19:35:
Euer Vorgang dürfte nach dieser Geschichte jetzt "oben auf dem Stapel" liegen.

Manches geht dann sehr schnell, aber Garantien gibts keine !

Reyhan



Das würde ich auch für angemessen halten.
Es sieht leider nicht danach aus. Bisher kann meine AB den Antrag noch nicht im System sehen.

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