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Generalkonsulat Istanbul - Zuständigkeit D-Visum zur Eheschliessung (Gelesen: 4.490 mal)
SabinNs
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05.07.2017 um 10:22:02
 
Mein Verlobter, Türkischer Staatsbürger, hatte einen Termin im Generalkonsulat Istanbul um seinen Antrag auf ein D-Visum zur Eheschliessung in Deutschland einzureichen.

Er ist in Bursa gemeldet und wohnt dort wenn er nicht arbeitet, arbeitet momentan seit 3 Monaten in Antalya wo er in dem Hotel wohnt in dem er arbeitet.

Er hatte sich vorher mehrmals bei der Firma iData die die Termine vergibt informiert wo er den Antrag in diesem Fall stellen muss und jedes Mal wurde ihm gesagt Istanbul.

Nachdem wir nun die Anmeldung zur Eheschliessung erhalten haben und auch alle anderen Dokumente komplett waren und mein Verlobter extra Urlaub genommen hat und von Antalya nach Istanbul gefahren ist, und nachdem ihm alle Möglichen z.T. auch indiskreten Fragen zu unserer Beziehung gestellt wurden, wurden ihm alle Unterlagen zurückgegeben und ihm wurde gesagt er müsse den Antrag in Izmir stellen.

Die Firma iData sagt nun es kann nicht sein, denn es richtet sich nach seiner Meldeadresse, zudem hat er erst 3 Monate lang in Antalya gearbeitet. Ihm wurde gesagt er soll sich beim Generalkonsulat Istanbul beschweren.

Fragen:

- Wie ist die Zuständigkeit geregelt?

- Hätte das Generalkonsulat Istanbul den Antrag bearbeiten können/dürfen?

- Hat es Sinn sich zu beschweren?

- Wird der Antrag in Izmir bearbeitet oder kann er wieder nach Istanbul geschickt werden?

- Wenn er jetzt kündigen muss um den Antrag erneut zu stellen, da er keinen Urlaub mehr bekommt, muss er den Antrag erneut in Istanbul stellen?


Vielen Dank

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Antwort #1 - 05.07.2017 um 11:06:53
 
Als guter Deutscher beschwert man sich immer. Smiley

Zumal es als Visa mit Rechtsanspruch ggf. nicht hätte abgelehnt werden dürfen.
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Antwort #2 - 05.07.2017 um 11:36:53
 
Aras schrieb am 05.07.2017 um 11:06:53:
Als guter Deutscher beschwert man sich immer. Smiley

Zumal es als Visa mit Rechtsanspruch ggf. nicht hätte abgelehnt werden dürfen.


Interessant. Ich denke nicht dass das Generalkonsulat in Visaangelegenheiten telefonisch erreichbar ist.

Auf welchem Weg sollten wir uns beschweren?

Der Hochzeitstermin ist Anfang September (es war der späteste Termin der möglich war da das EFZ dann abläuft) , die Anerkennung der Vorehen beim Standesamt hat schon viel Zeit in Anspruch genommen obwohl wir alle Dokumente auch beim Standesamt komplett eingereicht hatten, und wir können keine Zeit mehr verlieren.
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Aras
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Antwort #3 - 05.07.2017 um 14:06:41
 
Im Organigramm vom Auswärtigen Amt schauen. Ref. 509 oder 510 ist zuständig. Dort anrufen und die Zuständige Person für die Türkei ermitteln und E-Mail erfragen. Per e-Mail direkt beschwerde einreichen.
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Antwort #4 - 05.07.2017 um 14:26:37
 
Mein Verlobter hatte nun zuerst versucht in Izmir einen neuen Termin zu bekommen. Der 1. freie Termin ist aber Mitte September. 

Ich denke mir dass diese Situation den Mitarbeitern des Generalkonsulates in Istanbul sicherlich bekannt war.
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Antwort #5 - 05.07.2017 um 14:27:12
 
Macht es direkt an Istanbul. Und auf keinen Fall telefonisch !
Fax oder Mail. Die Nummern findest Du auf der Seite des Generalkonsulats.

Aktuelle Meldebescheinigung (İkametgah/Yerleşim Belgesi) beifügen, kurz schildern was passiert ist ( den vergeblichen Idata-Termin nicht vergessen) verbunden mit der Bitte nach kurzfristiger telefonischer Kontaktaufnahme !

Hört ihr bis Freitag Morgen nichts , entweder bei dem Bürgerservice des AA beschweren (die sind wirklich schnell) oder den von Aras beschriebenen Weg gehen.

Reyhan


====

Zitat:
Mein Verlobter hatte nun zuerst versucht in Izmir einen neuen Termin zu bekommen. Der 1. freie Termin ist aber Mitte September. 

Ich denke mir dass diese Situation den Mitarbeitern des Generalkonsulates in Istanbul sicherlich bekannt war.


Warum ? Zuständig ist glasklar Istanbul, wenn er dort = Bursa offiziell gemeldet ist


daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) sollte man kennen... Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 05.07.2017 um 15:06:36 von Daddy »  

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Antwort #6 - 05.07.2017 um 15:06:29
 
Reyhan schrieb am 05.07.2017 um 14:31:31:
Zuständig ist glasklar Istanbul, wenn er dort = Bursa offiziell gemeldet ist

Ist das so? Wäre mir neu, dass die Meldeadresse das einzige und alles entscheidende Kriterium ist ...
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Antwort #7 - 05.07.2017 um 15:28:30
 
Petersburger schrieb am 05.07.2017 um 15:06:29:
Ist das so? Wäre mir neu, dass die Meldeadresse das einzige und alles entscheidende Kriterium ist ...


Welche Kriterien gibt es sonst noch?
Gibt es feste Kriterien oder haben die Mitarbeiter des Generalkonsulats einen Entscheidungsspielraum?

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Antwort #8 - 05.07.2017 um 15:39:41
 
Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt im Amtsbezirk.

In einem Fall, wo jemand zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit 2 Monaten "in meinem" Amtsbezirk arbeitet und diese Arbeit nicht morgen beendet (sondern z.B. noch weitere zwei Monate), würde ich immer bejahen, dass er "nicht speziell zur Antragstellung" in "meinem Bereich" aufgetaucht ist und den Antrag annehmen.

Ebenso konsequent habe ich aber schon eine Studentin aus Ganz-weit-Ost-Russland, die sich Anfang September bei einer hiesigen Universität immatrikulieren ließ und eine Anmeldung für ein Jahr vorlegte, in der zweiten Septemberhälfte zum zuständigen Konsulat in Nowosibirsk geschickt.
Es war offensichtlich, dass Immatrikulation und Anmeldung nur dazu vorgenommen worden waren, um eine Antragstellung bei uns begründen und vier Wochen später nach Deutschland zum Studium reisen zu können.
Ihr Gesamtaufenthalt im Amtsbezirk hätte nicht mehr als acht Wochen betragen ...

Zurück zum Ausgangsfall:
Ich hätte wohl angesichts der Beschäftigung von vornherein die örtliche Zuständigkeit in Izmir angenommen - so wie es die Kollegen in Istanbul auch taten.
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Antwort #9 - 05.07.2017 um 15:48:05
 
Zitat:
Ich hätte wohl angesichts der Beschäftigung von vornherein die örtliche Zuständigkeit in Izmir angenommen - so wie es die Kollegen in Istanbul auch taten.


Ich habe diese Diskussion und die damit verbundenen Unanehmlichkeiten sowohl in Izmir als vor allem auch in Ankara gehabt.

Hier wie dort habe ich die Aussage bekommen : Meldebescheinigung gilt !

Offensichtlich scheint IDATA ja auch davon auszugehen.

Ich persönlich bin in diesem Punkt genau bei Dir und dieser Aussage. Zumal wenn es sich um eine Festanstellung , wie in meinen Fällen , handelte.

Zitat:
n einem Fall, wo jemand zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit 2 Monaten "in meinem" Amtsbezirk arbeitet und diese Arbeit nicht morgen beendet (sondern z.B. noch weitere zwei Monate), würde ich immer bejahen, dass er "nicht speziell zur Antragstellung" in "meinem Bereich" aufgetaucht ist und den Antrag annehmen.
 

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Antwort #10 - 06.07.2017 um 13:29:36
 
Zitat:
wurden ihm alle Unterlagen zurückgegeben und ihm wurde gesagt er müsse den Antrag in Izmir stellen.


Für mich klingt es danach, dass man sich hat abwimmeln lassen. Das ist natürlich blöd.
Besser - insb. wenn es um ein Visumsantrag mit Rechtsanspruch geht - selbst die Unterlagen nicht zurückzunehmen. Wenn die Unterlagen dann in der Ecke irgendwo herumliegen bleiben -> der Antrag wurde gestellt. Ab da ist das Konsulat in der Verantwortung, die Unterlagen nicht zu verlieren.
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Antwort #11 - 06.07.2017 um 20:06:55
 
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Antwort #12 - 06.07.2017 um 20:14:01
 
inmes schrieb am 06.07.2017 um 20:06:55:


Wie ist es bei Euch ausgegangen?  Mein Verlobter ist noch nicht 6 Monate in Antalya, erst ca. 3 Monate, trotzdem wurde er von Istanbul nach Izmir geschickt.
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Antwort #13 - 06.07.2017 um 20:22:52
 
Wir haben letztendlich noch einen Termin in Istanbul bekommen, habe dir eine PN geschrieben!
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Antwort #14 - 07.07.2017 um 10:20:19
 
Ich habe mit dem AA telefoniert und allein dem Gespräch nach zu urteilen wird das nichts bringen.

Im System steht der Antrag, und es steht da mein Verlobter hat den Antrag "zurückgezogen".

Es ist unverschämt. Er wurde weggeschickt, er hat den Antrag nicht freiwillig "zurückgezogen".

Es wird wohl angenommen, er hat sich mit Absicht einen Termin in Istanbul geben lassen weil es in Izmir schneller geht, was nicht stimmt.
Hier an diesem thread kann man es ja genau nachlesen. Wir haben erst am 05.07.2017 am Nachmittag erfahren dass es in Izmir keine Termine gibt. Er hatte schon lange vorher bei iDATA mehrmals seine Situation beschrieben und er wurde nach Istanbul geschickt weil die Meldeadresse zählt Wenn er gleich richtig beraten worden wäre hätte er schon im April / Mai einen Termin in Izmir machen können.

Auch wird wohl angenommen dass seine Saison bis November geht und dass er daher seinen gewöhnlichen Aufenthalt (in Zukunft) in Antalya haben wird.

Es ist doch praktisch so dass die einzige Chance darin besteht, dass mein Verlobter sofort nach Haus geht und nicht mehr arbeitet.
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