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Heiraten einer Dominikanerin (Gelesen: 10.126 mal)
Woodie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 10.09.2018 um 16:17:14
 
Nur für alle die es interessiert.
Seit dem 14 August ist meine Frau hier und wir sind inzwischen verheiratet.

Die ganze Prozedur hat fast 1 Jahr gedauert.


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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 11.09.2018 um 03:24:00
 
Woodie schrieb am 10.09.2018 um 16:17:14:
Seit dem 14 August ist meine Frau hier und wir sind inzwischen verheiratet. 


Herzlichen Glückwunsch.

Woodie schrieb am 10.09.2018 um 16:17:14:
Die ganze Prozedur hat fast 1 Jahr gedauert.


Das ist ein normaler Zeitraum für UP und Visum.
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Woodie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #32 - 01.11.2018 um 14:09:23
 
Update:


Meiner Frau wurde heute die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt. Kosten 56 Euro.
Wartezeit nach der Einreise ca. 9 Wochen

Notwendige (geforderte Papiere)
Heiratsurkunde
Meldebescheinigung
KV Nachweis
Wohnungsbescheinigung
Pass
mein Personalausweis für die Erklärung das wir zusammen leben.

--

Jetzt kommt der Integrationskurs.
Kosten dafür 195 Euro für 100 Unterrichtsstunden.
Notwendig sind 600 Stunden, also ca. 6 Monate

Die Hälfte der Kosten kann auf Antrag erstattet werden, wenn meine Frau den Kurs erfolgreich abschließt innerhalb von 2 Jahren.

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Woodie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #33 - 18.08.2019 um 11:15:54
 
+++Update+++

Meine Frau hat die Kurse gemacht und sie hat eine Teilnahmebescheinigung bekommen.
Allerdings hat sie die Prüfung B1 nicht ablegen können, denn sie wurde im April schwanger und ihr war Zeitweise so übel, dass sie das Haus nicht verlassen konnte.

Da unsere Tochter in Deutschland zur Welt kommen wird, habe ich dazu Fragen.

1.Ändert sich etwas im Aufenthaltsrecht und im Einbürgerungsverfahren durch die Geburt unseres Kindes?

2.Kann sie mit ihrer Teilnahmebescheinigung die Prüfung jederzeit an einem anderen Ort ablegen?

Umzug in größere Wohnung ist angesagt, wahrscheinlich raus aufs Land
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #34 - 18.08.2019 um 21:11:26
 
Woodie schrieb am 18.08.2019 um 11:15:54:
1.Ändert sich etwas im Aufenthaltsrecht und im Einbürgerungsverfahren durch die Geburt unseres Kindes?


Hallo,

ja.
Aufenthaltsrechtlich: Sie könnte jetzt im worst case (z. B. Scheidung) sich im Regelfall auch auf ein Aufenthaltsrecht nach §28 (1) Nr. 3 AufenthG berufen.
Praktisch hat es bei weiterhin gelebter Ehe keine Auswirkungen.

Bzgl. Einbürgerung: Praktisch keine Auswirkungen. Lediglich das erforderliche Haushaltshaltseinkommen zwecks Sicherung des LU erhöht sich geringfügig.

Zitat:
2.Kann sie mit ihrer Teilnahmebescheinigung die Prüfung jederzeit an einem anderen Ort ablegen?


Ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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