Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Heiraten einer Dominikanerin (Gelesen: 10.008 mal)
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten einer Dominikanerin
04.07.2017 um 20:49:44
 
Hallo zusammen,

auch ich möchte meine dominikanische Verlobte heiraten und brauche wohl ein Ehefähigkeitszeugnis.

---
1. Geburtsurkunde
2. Geburtsurkunde (bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des PstG)
3. Nachweis des letzten Aufenthaltes im Geltungsbereich des PStG durch die Meldebehörde
4. Bestätigung der Angaben zum Familienstand durch die Meldebehörde
5. Nachweis zur Staatsangehörigkeit
6. Eidesstattliche Versicherung

11. Heimatstaatliche oder konsularische Ehefähigkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung

--

meine Fragen dazu:

ich brauche folgende Dokumente meiner Verlobten, kommt da noch was dazu?

Ich war schon 8 mal in der DomRep, aber eine verlässliche Post habe ich da nie gesehen. Meine verlobte meinte mit WesternUnion könne man die Dokumente versenden?

Ich selbst komme erst ende August wieder nach San Cristobal



Was muss in der eidestattlichen Versicherung stehen?
Alle Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt werden?
Auch die kopie des Reisepasses meiner Verlobten beglaubigen und übersetzen lassen?

Ich stehe noch ganz am Anfang und drehe echt durch was deurtsche behörden alles von einem wollen. Wir wollten im August heiraten, aber so wie ich das hier lese, wird das vor Dezember nichts werden. 

Gibt es irgendwelche Beratungsstellen die einem bei dem ganzen Papierkram hlefen könnten?

Daddys' Änderung:
Eigene Fragen = eigener Thread... Zwinkernd



Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.07.2017 um 08:22:46 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #1 - 05.07.2017 um 08:37:45
 
Woodie schrieb am 04.07.2017 um 20:49:44:
Gibt es irgendwelche Beratungsstellen die einem bei dem ganzen Papierkram hlefen könnten? 


Vielleicht hilft Dir das weiter:

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...

http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619668/Daten/7114051/Merkblatt_DomRe...
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #2 - 05.07.2017 um 22:42:22
 
Zunge Zunge   diese Seiten hatte ich schon gelesen, trotzdem vielen Dank.
Im Moment erzählt mir jeder was anderes und ich muss erst mal sortieren.
Das Standesamt gibt keine Auskünfte und verweißt auch auf die Seiten der deutschen Botschaft. Für was beglaubige ich Dokumente, wenn die dann hier nochmal geprüft werden müssen? usw..Kann meine Verlobte ihre Dokumente direkt bei der deutschen Botschaft "legalisieren" lassen, nachdem sie übersetzt und beglaubigt wurden? Oder muss deren Echtheit  erst vom deutschen Standesbeamten "angezwiefelt" werden?   Laut lachend Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #3 - 05.07.2017 um 23:25:31
 
Woodie schrieb am 04.07.2017 um 20:49:44:
Wir wollten im August heiraten, aber so wie ich das hier lese, wird das vor Dezember nichts werden.


Hallo,

auch den Dezember halte ich persönlich für ambitioniert.

Zitat:
Für was beglaubige ich Dokumente, wenn die dann hier nochmal geprüft werden müssen?


Die Übersetzungen für die inhaltliche Übereinstimmung Übersetzung zum Original.
Ansonsten nützt Dir, grob ausgedrückt, eine Dom-Rep-Beglaubigung / Überbeglaubigung / Apostille im deutschen Rechtsverkehr eher nichts.

Zitat:
Kann meine Verlobte ihre Dokumente direkt bei der deutschen Botschaft "legalisieren" lassen, nachdem sie übersetzt und beglaubigt wurden?


Nein. Wie aus dem Merkblatt hervorgeht, legalisiert die deutsche AV in der Dom Rep keine Urkunden aus diesem Land.
Es kommt das "Ersatzverfahren" zur Anwendung: die Urkundenprüfung (UP).

Diese kann aber nicht durch eine Privatperson angestoßen werden, sondern nur von einer Behörde. Daher:

Zitat:
Oder muss deren Echtheiterst vom deutschen Standesbeamten "angezwiefelt" werden? 


So ist es. Wobei eher wahrscheinlich ist, dass die AV selbst schon im Rahmen des Visumprozederes die UP fordert.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #4 - 06.07.2017 um 21:37:13
 
@ T.P.2013
Vielen Dank erst einmal dafür.

Wir wollten in Santo Domingo heiraten, also brauche ich erst einmal alle Dokumente hier um das EFZ zu bekommen.

Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen wenn Dezember schon nicht realistisch ist?


Ist das  irgendwie Absicht um die Heiratswilligen abzuschrecken?  Laut lachend Laut lachend 

Macht es dann doch mehr Sinn ein Heiratsvisum für sie zu beantragen und in Deutschland zu heiraten? Was wenn das abgelehnt wird?

Im Merkblatt steht das es im Ermessen des Beamten liegt die Dokumente für echt zu halten. Ist das realistisch oder wird das eher nur in 1 von 100000 so gehandhabt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #5 - 06.07.2017 um 23:00:13
 
Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen wenn Dezember schon nicht realistisch ist? 


Das hängt davon ab wiviele Urkundenüberprüfungen anhängig sind und wiviele Vertrauensanwälte das Konsulat beauftragen kann. Eine ehrliche Einschätzung ist nicht  möglich, geh von mehreren Monaten aus.

Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Ist dasirgendwie Absicht um die Heiratswilligen abzuschrecken?Laut lachend Laut lachend


Nein, die DomRep hat kein sicheres Urkundenwesen, deshalb können die dortigen Urkunden im deutschen Rechtsverkehr nicht so einfach genutzt werden. Siehs als Service an, du weist dann das die Verlobte wirklich ledig ist und sich nicht nur eine sauberen Ledigkeitsnachweis gekauft hat.

Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Macht es dann doch mehr Sinn ein Heiratsvisum für sie zu beantragen und in Deutschland zu heiraten? Was wenn das abgelehnt wird?


Dan braucht es eine Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis der Verlobten, gleicher Aufwand beim Standesamt. Vorteil sie kann direkt hier bleiben. Nachteil A1 Sprachnachweis im Regelfall bei Antragstellung des Visa erforderlich, also jetzt.

Woodie schrieb am 06.07.2017 um 21:37:13:
Im Merkblatt steht das es im Ermessen des Beamten liegt die Dokumente für echt zu halten. Ist das realistisch oder wird das eher nur in 1 von 100000 so gehandhabt? 


Kommt auf die Behörde an. Standesamt realtiv streng, da ja das Ehefühigkeitszeugnis eine Urkunde ist. Andere Behörden eher ggf. eher nicht, wenns z.B um  Anmeldung geht.  Geh davon aus das es eine Urkundenüberprüfung gibt und freu dich wenn darauf verzichtet wird.

Eheschleißung einfach nach der Ehe in Deutschland nachregistrieren lassen. Hat man ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, dürfte das kein Problem sein. Dann hat man auch eine deutsche Urkunde. Ist aber kein muss.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #6 - 07.07.2017 um 18:01:28
 
Vielen Dank Zwinkernd

Zitat:
Dann braucht es eine Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis der Verlobten, gleicher Aufwand beim Standesamt. Vorteil sie kann direkt hier bleiben. Nachteil A1 Sprachnachweis im Regelfall bei Antragstellung des Visa erforderlich, also jetzt.

Das hat sie im August, Ich bin am überlegen ob wir das Heiratsvisum beantragen, wenn sie es nicht bekommt, kann ich immer noch dort heiraten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #7 - 08.07.2017 um 22:48:29
 
Woodie schrieb am 07.07.2017 um 18:01:28:
Das hat sie im August, Ich bin am überlegen ob wir das Heiratsvisum beantragen, wenn sie es nicht bekommt, kann ich immer noch dort heiraten. 


Sie kann das erst beantragen, wenn die Vorbeireitungen beim örtlichen Standesamt in DEU abgeschlossen sind, einschl. einer möglichen Urkundenüberprüfung durch das deutsche Konsulat in der Domonikanischen Republik. Es gibt dann eine Bescheinigung und mit dieser kann Sie eine Visum beantragen.  Also in ein paar Monaten.

Und das örtliche Standesamt wird entweder eine Eheschließung vorbereiten oder ein Ehefühigkeitszeugnis ausstellen, nicht beides.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #8 - 09.07.2017 um 19:47:41
 
@ grisu1000

Danke für die Infos.
Sie hat jetzt ihre Papiere. Am Dienstag sollen sie verschickt werden, ich hoffe das sie in einer Woche hier sind.
Wir haben:

Eidestattliche Versicherung
Geburtsurkunde
Passkopie


Alles übersetzt und beglaubigt.Ist eine Meldebescheinigung zwingend erforderlich, denn die hat sie nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #9 - 09.07.2017 um 21:22:34
 
Woodie schrieb am 09.07.2017 um 19:47:41:
Ist eine Meldebescheinigung zwingend erforderlich, denn die hat sie nicht? 


Hallo,

wenn es in dem betreffenden Land kein Meldesystem gibt und daher eine örtliche Meldebescheinigung nicht ausgestellt werden kann: nein.
Das sollte man aber auf separatem Schreiben mit einem Dreizeiler kurz erläutern und versichern.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #10 - 10.07.2017 um 22:18:09
 
Hallo und eine letzte peinliche Frage hab ich noch Zwinkernd   ..bei all dem Papierkram... Griesgrämig

Reisepass der Verlobten  Muss der im Original sein, oder reicht eine beglaubigte Kopie zur Beantragung des EFZ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #11 - 10.07.2017 um 22:39:35
 
Das wird Dir verbindlich nur Dein zuständiges Standesamt beantworten können.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
sternenstaub
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #12 - 11.07.2017 um 13:00:30
 
Eine notariell beglaubigte Kopie sollte reichen, Du wirst aber möglicherweise auch noch eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und zur Beantragung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses brauchen, wenn Du hier in D. heiraten willst (mein OLG möchte das sehen). Frag einfach mal Dein zuständiges Standesamt.
Viel Erfolg.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #13 - 11.07.2017 um 19:40:13
 
Da war ich heute. Die Kopie ist ausreichend mit Vollmacht
Allerdings sagte die freundliche Dame schon gleich
"....das kann aber dauern, wir haben viel zu tun im Moment"

Laut lachend Laut lachend Laut lachend  Schnell hätte mich mehr gewundert
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Woodie
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Wiesbaden, Hessen, Germany
Wiesbaden
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten einer Dominikanerin
Antwort #14 - 28.07.2017 um 17:36:36
 
Heute kam ein ganzer Schwung mit Dokumenten, versendet in Santo Domingo. Das ganze ging per UPS über Louisville Kentucky nach Frankfurt via Airmail. 3700 ,-- Pesos für den Versand, der nicht einmal versichert ist laut UPS.

Der Umschlag wurde vom US Zoll geöffnet, und zwar so das alle Dokumente einen deutlich sichtbaren Einschnitt über die Ganze Länge haben, seitlich 1,5 cm vom Rand  Das wird hier kein Mensch entgegen nehmen.  UPS fühlt sich nicht verantwortlich, und den US Zoll brauche ich nicht kontaktieren. Was geht die überhaupt eine Dokumentensendung nach Deutschland an?  Alles nochmal auf Anfang ! Ich bin echt entnervt  weinend weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema