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EU Bürger in Deutschland (Gelesen: 11.238 mal)
mgb
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i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Bürger in Deutschland
Antwort #45 - 11.10.2017 um 11:29:15
 
In der Anwort wird aber auf die von dir vorgebrachte AVV zum FreizügG/EU 2.4.4 Satz 3 nicht eingegangen. Ein Visum Typ-D impliziert die Anwendung von § 31 AufenthV.
Dem angeführten Schlupfloch wurde ich AVV zum FreizügG/EU 2.5.1 Satz 2 entgegenhalten.
"Von diesem voraussetzungslosen Aufenthaltsrecht kann auch zur Vorbereitung eines längerfristigen Aufenthalts (Artikel 7 Freizügigkeitsrichtlinie) Gebrauch gemacht werden."
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sabrina_w
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Bregenz, Vorarlberg, Austria
Bregenz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 11.10.2017 um 16:24:23
 

Der Bürgerservice vom Auswärtigen Amt hat mir heute mitgeteilt, dass unser Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird.

Ich verstehe jetzt eigentlich nichts mehr, aber dafür hat mir die ABH letzte Woche geschrieben, dass von ihrer Seite das Visum akzeptiert wurde. Aber wie lange dauert dann noch die Bearbeitung der Botschaft? Kann man jetzt ziemlich sicher sein, dass wir das Visum bekommen?
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reinhard
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Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #47 - 12.10.2017 um 11:35:21
 
Diese Frage kann Dir nur der Antragsteller beantworten. Denn die Botschaft wird das nur dem Antragsteller mitteilen.

Am besten nimmst Du Kontakt zu ihm auf und fragst ihn direkt. Oder Du bittest ihn, Dir mitzuteilen, sobald die Botschaft geantwortet hat. Wie lange es dauert, weiß man ja erst zu diesem Zeitpunkt. (Ist in der Botschaft gerade jemand krank? Hat jemand Urlaub beantragt? Wird gerade eine Reise von Abgeordneten vorbereitet?)
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