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EU Bürger in Deutschland (Gelesen: 11.260 mal)
KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 03.09.2017 um 11:30:56
 
Seid ihr denn schon verheiratet?
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sabrina_w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 03.09.2017 um 12:56:48
 
Ja? Sonst hätten wir das Visum noch nicht beantragt.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 03.09.2017 um 13:10:44
 
Hi,

derzeit ist das Visumhandbuch eh mE europarechtswidrig. Die hätten so oder so auf das Visum Typ D bestanden.

Ist denen bekannt dass du in Deutschland lebende Österreicherin bist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sabrina_w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 03.09.2017 um 13:27:14
 
Ja es ist denen bekannt. Haben wir trotztdem eine Chance auf das Visum, auch wenn wir das falsche beantragt haben?
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Aras
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Antwort #19 - 03.09.2017 um 13:29:37
 
Ja
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 03.09.2017 um 13:38:30
 
Ok danke.
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reinhard
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Antwort #21 - 03.09.2017 um 14:04:53
 
Er sollte per Mail darauf hinweisen, dass es anders gemeint war. Für dieses "einfache Visum" bei Freizügigkeit gibt es kein eigenes Formular, das ist oft ein Problem.

Eigentlich sollte er das "Schengen-Formular" benutzen, aber auch mit "falschem" Formular sollte die Botschaft es schnell und vor allem anders bearbeiten.

Bei einem "nationalen Visum" werden die Unterlagen nach Deutschland geschickt, damit die Ausländerbehörde nochmal draufguckt, das verlängert die Bearbeitungszeit. Bei dem "einfachen Visum" wird das nur in Ausnahmefällen gemacht, bei irgendeinem Verdacht auf Täuschung oder Missbrauch.

Also Mail mit Erklärung, wie der Antrag gemeint ist.
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sabrina_w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 03.09.2017 um 15:19:21
 
Ok danke.Ich hoffe, dass es die Botschaft berücksichtigt.  Traurig
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 04.09.2017 um 07:51:48
 
Das die Botschaft irgendwas ohne direkte Aufforderung berücksichtig ist eher unwahrscheinlich. Dein Mann hängt jetzt im normalen FZV Verfahren nach Aufenthaltsgesetz drin. Wieviel Monate das dauert kann man nicht abschätzen.
Schreib eine E-Mail im Auftrag deines Mannes an die Botschaft und verweise auf Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz Abschnitt 2.4.4 ersten 3 Sätze.

"Im Fall der Visumpflicht sollen die Auslandsvertretungen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um den Betroffenen die Beschaffung des Visums zu erleichtern. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind ihre Anträge unverzüglich anzunehmen, zu bearbeiten und zu entscheiden. Ein Zustimmungsverfahren nach § 31 AufenthV findet nicht statt."

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972....
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Antwort #24 - 21.09.2017 um 08:56:29
 
Hallo
Ich hatte heute einen Termin beim Ausländeramt. Sie wollte nur meinen Reisepass sehen. Auf jeden Fall hat mir die Sachbearbeiterin viele Fragen gestellt und jetzt soll ich ihr noch meinen Mietvertrag und meinen Arbeitsvertrag schicken, da ichwoche erwähnt habe, dass ich im Oktober studieren und gleichzeitig arbeiten werde und sie gesagt hätte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert wäre.
Kann mir bitte jemand helfen. Ich dachte bei Unionsbürgern wäre es nur wichtig dass ich überhaupt arbeite?
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Aras
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Antwort #25 - 21.09.2017 um 09:14:39
 
§ 5a FreizügG/EU

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5a.html

Du erfüllst dann zwei Freizügigkeitstatbestände: Arbeitnehmer und Student.

Der Arbeitnehmer braucht nur eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers.

Hättest lieber das mit dem Studenten nicht gesagt, da bei dem der LU gesichert sein muss etc..

Aber du solltest ernsthaft überlegen nur das Minimum denen zu geben.

Du weißt schon, dass es für die Europäische Kommission als schwerer Eingriff in das Freizügigkeitsrecht und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gilt, dass man mehr als paar Tage auf sein Visum warten muss? Auch das Zustimmungsverfahren mit der Ausländerbehörde, das du grade durchläufst, hat keine rechtliche Grundlage.
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Antwort #26 - 21.09.2017 um 09:34:24
 
Ok danke. Aber ich bin ja auch Arbeitnehmerin oder? Ich arbeite 20 Stunden in der Woche, auch neben dem Studium dann.
Soll ich die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen oder lieber noch auf eine Antwort warten? Es kommt mir so vor, als wüsste sie nichts davon Traurig
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Antwort #27 - 21.09.2017 um 10:13:45
 
Nur Menschen die reden kann man helfen.
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Antwort #28 - 21.09.2017 um 11:22:10
 
Was?
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Antwort #29 - 21.09.2017 um 11:24:01
 
Du hast die Wahl:

Du redest mit der Sachbearbeiterin oder du redest nicht mit der Sachbearbeiterin.

Wenn du nicht mit der Sachbearbeiterin redest, dann ist alles was wir hier im Forum besprechen ja eh sinnlos.

Also man kann nur helfen, wenn du redest. Schweigen bringt nix.
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