Ach, mgb, warum wusste ich nur, dass Du nichts außer Maximalpositionen gelten lässt?
Sind Dir die Worte "sein eigenes Wollen", "einfacher" und "Bitte" nicht aufgefallen oder interessieren sie Dich einfach nicht?
Dann noch eine kleine Ergänzung zu dem oben:
Kommt ein Drittstaater daher und macht Freizügigkeit geltend für eine Kurzreise, dann braucht man nicht weiter nachzufragen.
Sobald man weiß, dass die Reise tatsächlich mit oder zu dem EU-Bürger nach Deutschland geht. Wie erfährt man das?
Jedoch kann dieser Drittstaater mit einem C-Visum "freizügiger Familienangehöriger" ohne die Begleitung seines EU-Familienangehörigen an der Grenze die zauberhaftesten - unzulässigen! - Überraschungen erleben, wenn sich Grenzbeamte auf "begleiten oder nachziehen" versteifen und weder das Eine noch das Andere glaubhaft gemacht werden kann.
Die Opfer solcher Überraschungen habe ich schon mehrfach in meiner Dienststelle gehabt mit "Was mache ich nun?"
Und sogar Opfer solcher unzulässiger Behandlung, die in Begleitung ihres EU-Ehepartners reisten.
Gegen eine - immer noch unzulässige -
Einreisesperre eines Schengen-Staates stinkt nicht jeder an beim Grenzübertritt.
Auch nicht in Begleitung seines EU-Familienangehörigen.
Das ist die Praxis - aber die interessiert offenbar wenigstens einen hier nicht.
Ich selbst stelle da lieber ein paar Fragen, notiere die entsprechenden Antworten und plädiere für das Ausstellen eines ganz unscheinbaren Standard-C-Visums.
Der Drittstaater, dem weniger an einer theoretischen Idealbehandlung in der
AV gelegen ist als an stressfreien Grenzübertritten, wird damit zufrieden sein.
Erzählt mir jetzt derselbe Drittstaater, dass sein Ehepartner in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wird, dann gilt sinngemäß dassselbe - die
AV muss wissen, dass sie überhaupt zuständig ist.
Zudem macht der Drittstaater etwas anderes als sein voraussetzungsloses Recht auf Kurzaufenthalte geltend und darf daher gefragt werden.
EU-Freizügigkeit heißt nicht, dass jede EU-AV ungeachtet des Reiseziels und des Reisezwecks angesichts einer Eheurkunde und Passkopie wortlos (=ohne Fragen) innerhalb drei Minuten ein Einreisevisum zu überreichen hat.
Mich lässt jedoch der Eindruck nicht los, dass nichts anderes Deine Vorstellung ist.