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Besuchsvisum für Indonesische Freundin (Gelesen: 1.696 mal)
Themen Beschreibung: Speziell: Rückkehrbereitschaft
kelppp
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum für Indonesische Freundin
01.07.2017 um 07:36:57
 
Hi,

ich und meine Freundin haben vor, in Kürze ein Schengen-Visum für ihren Beusch (~90 Tage) zu beantragen.

Ich erkläre mal meine Situation:

Ich habe meine Freundin Anfang 2015 (also vor 2 Jahren) kennengelernt. Damals (Jahr 2015) war sie als Au-Pair hier in Deutschland (aus Indonesien). Der Schengen-Raum wurde dann wieder ordnungsgemäß verlassen.

Danach hatten wir dann einen BFD geplant, der aber aufgrund falscher Begründung im Begleitschreiben abgelehnt wurde (das Visum wurde abgelehnt).

Wir haben ein Jahr lang eine Fernbeziehung geführt.
Februar bis Mai 2017 war ich dann selbst (da ich es endlich selbst bezahlen konnte, war vorher arbeitslos, jetzt nicht mehr, bin inzwischen selbstständig mit gutem Einkommen) in Indonesien bei ihr. Dieser Aufenthalt wurde sogar von 2 auf 3 Monate verlängert.

Ich will meine Freundin jetzt noch nicht "aus Zwang" heiraten, entsprechend will ich auch kein Heiratsvisum für sie beantragen. Vielmehr möchte ich, dass wir eine Zeit in Deutschland verbringen, während der ich meine Wohnung auflöse (muss ich sowieso, alte Studentenbude Zwinkernd, und danach noch ein paar Monate erstmal nach Bali oder Jakarta gehen, und weiterhin sehen, ob wir gut zusammenleben.

Aber das ist genau das Problem aus meiner Sicht: Während es hier völlig normal ist, dass sich Paare erst einmal gut kennenlernen, bin ich mir sehr unsicher, ob unter diesen Voraussetzungen meine Freundin überhaupt ein Visum für Schengen bekommt.

Sicher könnte man argumentieren "muss sie denn vor der Heirat hier herkommen?" - nein, muss sie nicht. Aber vielleicht ist es gut, sich auch in der endgültig geplanten Umgebung kennenzulernen.

Meine Freundin hält sich momentan mit Freelancer jobs (Buch Lektor, sie hat ein abgeschlossenes Studium) über Wasser, allerdings gibt es keinen Landbesitz, keine nahe wohnende Familie und kein geregeltes gutes Einkommen.

Eine Verpflichtungserklärung wurde von meinem Vater geschlossen, da ich selbst (trotz ausreichendem Einkommen) noch kein langfristiges Einkommen per Steuerbescheid nachweisen kann.

Meine Fragen sind folgende:
- Gibt es mit diesen "nicht vorhandenen Rückkehrgarantien" überhaupt eine Chance auf ein Besuchsvisum?
- Der Aufenthalt im Au-Pair wurde ordnungsgemäß beendet, lohnt es sich, dies bei dem Visumantrag anzugeben?
- Lohnt es sich für mich überhaupt, ein Einladungsschreiben zu schreiben? Ich kann die Situation wie hier geschildert erklären, aber ist das überhaupt positiv, es zu versuchen?
- Meine Eltern (und auch meine Schwester/Schwager) sind bereit, unabhängige Einladungsschreiben zu unterschreiben, weil sie alle meine Freundin schon gut genug kennen, um erstmal ein Charakterzeugnis abzugeben. Macht das Sinn?

- Sollte ich schon vor dem ersten Versuch einen Anwalt kontaktieren, um all das zu besprechen, der evtl. mehr Erfahrung damit hat?

Achja: Direkte Tipps zum Antrag/Einladungsschreiben, falls denn die obigen Fragen mit Ja beantwortet werden, sind absolut erwünscht! Zwinkernd

Aber wenn jemand hier Erfahrung damit hat, hoffe ich ebenso auf seine/ihre Antwort. Zwinkernd

Vielen Dank!

Gruß
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.07.2017 um 10:50:49
 
Bei der maximalen Zeitspanne von 90 Tagen wird halt immer genau hingesehen. Denn solange hat normal niemand Urlaub, das zeigt halt sehr deutlich dass Sie im Heimantland keine Arbeit und keine soziale Verwurzelung hat, auf die Sie angewiesen wäre.

Natürlich ist eine pünktliche Ausreise nach beendetem Au Pair zunächst mal positiv zu werten, das Abgelehnte BFD eher negativ. Nun die 90 Tage Besuchsaufenthalt um den Freund besser kennen zu lernen, naja, das ist schon ein Migrationswille erkennbar.

Ich persönlich würde vielleicht erstmal einen Besuchsaufenthalt von 3 Wochen anstreben, halte ich jetzt für realistischer als die 90 Tage.

Da jeder Fall sehr individuell ist kann man dazu auch nicht mehr sagen außer dass du es halt probieren musst um das Ergebnis zu kennen. Aber lange Besuchsaufenthalte beim Freund in Deutschland einer kinderlosen ledigen jungen Frau ohne Arbeit und soziale Verwurzerlung im Heimantland werden von der AV immer kritisch gesehen, das kann man so pauschal denke ich schon sagen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.07.2017 um 11:31:24
 
kelppp schrieb am 01.07.2017 um 07:36:57:
- Sollte ich schon vor dem ersten Versuch einen Anwalt kontaktieren, um all das zu besprechen, der evtl. mehr Erfahrung damit hat?


nein, bringt IMHO nichts

Meine grundsätzliche Meinung in solchen Situationen:
nur wenn man das Visum beantragt, hat man eine Chance es zu bekommen.
Hadert man mit den Chancen und stellt den Antrag dann nicht, ist die Chance 0.
Und: wenn hier jemand die Chancen schlecht bewertet: werdet Ihr dann auf den Antrag und jede Chance verzichten?

Kurz: Antrag stellen, alles was positiv für eine Reckreise sein mag, angeben
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blubb


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Antwort #3 - 01.07.2017 um 19:37:58
 
kelppp schrieb am 01.07.2017 um 07:36:57:
Meine Fragen sind folgende:
- Gibt es mit diesen "nicht vorhandenen Rückkehrgarantien" überhaupt eine Chance auf ein Besuchsvisum?


Hallo,

ja, gibt es. Denn es existieren kaum echte "Rückkehrgarantien", sondern lediglich Umstände, die eine Rückkehr plausibel erscheinen lassen. Und deshalb...

Zitat:
- Lohnt es sich für mich überhaupt, ein Einladungsschreiben zu schreiben? Ich kann die Situation wie hier geschildert erklären, aber ist das überhaupt positiv, es zu versuchen?


... lohnt es sich nach meiner subjektiven Auffassung durchaus, eine entsprechende Einladung mit Schilderung der Sachlage und der Pläne zu verfassen. Und dann wäre auch ein beantragter Maximalzeitraum von 90 Tagen nachvollziehbar.

Zitat:
- Der Aufenthalt im Au-Pair wurde ordnungsgemäß beendet, lohnt es sich, dies bei dem Visumantrag anzugeben?


Definitiv. Sie hätte bleiben können, tat es nicht. Ein starkes Argument für Rückkehrprognosen.

Zitat:
- Meine Eltern (und auch meine Schwester/Schwager) sind bereit, unabhängige Einladungsschreiben zu unterschreiben, weil sie alle meine Freundin schon gut genug kennen, um erstmal ein Charakterzeugnis abzugeben. Macht das Sinn?


M.E. nein.

Zitat:
- Sollte ich schon vor dem ersten Versuch einen Anwalt kontaktieren, um all das zu besprechen, der evtl. mehr Erfahrung damit hat?


Nein. M.E. rausgeschmissenes Geld.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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kelppp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.07.2017 um 14:05:08
 
Vielen Dank, vor allem T.P.2013 für die Ermutigung!

Ich habe das jetzt so gemacht und die ganze Sachlage wie hier geschildert in meinem Einladungsschreiben kurz und sachlich beschrieben (abgesehen von Finanzen, nur erwähnt, dass ihr hier Wohnung + alles Notwendige bereitgestellt wird. Verpflichtungserklärung war ja eh vorhanden.).

Das Visum wurde ohne Probleme genehmigt für 90 Tage.

Da ich selbst ja auch vorher recherchiert habe, hilft diese meine Info hier vielleicht jemandem in der Zukunft weiter.

Wichtig ist eben denke ich auch im Einladungsschreiben (sachlich, um Emotionen schert sich dort niemand) klar zu machen, warum die Rückkehrwilligkeit gegeben ist.

Viele Grüße an euch alle Suchende und Helfende!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 17.07.2017 um 14:38:59
 
Danke für die Rückmeldung.
Es zeigt sich mal wieder, dass auch beantragte 90 Tage nicht per se zuviel sein müssen, sondern dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Gruß
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