Hi,
ich und meine Freundin haben vor, in Kürze ein Schengen-Visum für ihren Beusch (~90 Tage) zu beantragen.
Ich erkläre mal meine Situation:
Ich habe meine Freundin Anfang 2015 (also vor 2 Jahren) kennengelernt. Damals (Jahr 2015) war sie als Au-Pair hier in Deutschland (aus Indonesien). Der Schengen-Raum wurde dann wieder ordnungsgemäß verlassen.
Danach hatten wir dann einen BFD geplant, der aber aufgrund falscher Begründung im Begleitschreiben abgelehnt wurde (das Visum wurde abgelehnt).
Wir haben ein Jahr lang eine Fernbeziehung geführt.
Februar bis Mai 2017 war ich dann selbst (da ich es endlich selbst bezahlen konnte, war vorher arbeitslos, jetzt nicht mehr, bin inzwischen selbstständig mit gutem Einkommen) in Indonesien bei ihr. Dieser Aufenthalt wurde sogar von 2 auf 3 Monate verlängert.
Ich will meine Freundin jetzt noch nicht "aus Zwang" heiraten, entsprechend will ich auch kein Heiratsvisum für sie beantragen. Vielmehr möchte ich, dass wir eine Zeit in Deutschland verbringen, während der ich meine Wohnung auflöse (muss ich sowieso, alte Studentenbude
, und danach noch ein paar Monate erstmal nach Bali oder Jakarta gehen, und weiterhin sehen, ob wir gut zusammenleben.
Aber das ist genau das Problem aus meiner Sicht: Während es hier völlig normal ist, dass sich Paare erst einmal gut kennenlernen, bin ich mir sehr unsicher, ob unter diesen Voraussetzungen meine Freundin überhaupt ein Visum für Schengen bekommt.
Sicher könnte man argumentieren "muss sie denn vor der Heirat hier herkommen?" - nein, muss sie nicht. Aber vielleicht ist es gut, sich auch in der endgültig geplanten Umgebung kennenzulernen.
Meine Freundin hält sich momentan mit Freelancer jobs (Buch Lektor, sie hat ein abgeschlossenes Studium) über Wasser, allerdings gibt es keinen Landbesitz, keine nahe wohnende Familie und kein geregeltes gutes Einkommen.
Eine Verpflichtungserklärung wurde von meinem Vater geschlossen, da ich selbst (trotz ausreichendem Einkommen) noch kein langfristiges Einkommen per Steuerbescheid nachweisen kann.
Meine Fragen sind folgende:
- Gibt es mit diesen "nicht vorhandenen Rückkehrgarantien" überhaupt eine Chance auf ein Besuchsvisum?
- Der Aufenthalt im Au-Pair wurde ordnungsgemäß beendet, lohnt es sich, dies bei dem Visumantrag anzugeben?
- Lohnt es sich für mich überhaupt, ein Einladungsschreiben zu schreiben? Ich kann die Situation wie hier geschildert erklären, aber ist das überhaupt positiv, es zu versuchen?
- Meine Eltern (und auch meine Schwester/Schwager) sind bereit, unabhängige Einladungsschreiben zu unterschreiben, weil sie alle meine Freundin schon gut genug kennen, um erstmal ein Charakterzeugnis abzugeben. Macht das Sinn?
- Sollte ich schon vor dem ersten Versuch einen Anwalt kontaktieren, um all das zu besprechen, der evtl. mehr Erfahrung damit hat?
Achja: Direkte Tipps zum Antrag/Einladungsschreiben, falls denn die obigen Fragen mit Ja beantwortet werden, sind absolut erwünscht!
Aber wenn jemand hier Erfahrung damit hat, hoffe ich ebenso auf seine/ihre Antwort.
Vielen Dank!
Gruß