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90 Tage überschritten bitte um Hilfe (Gelesen: 2.370 mal)
oernie123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.06.2017 um 11:36:42
 
Hallo zusammen,

hier sind meine 2 vorigen Beiträge:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1486452919/6#6

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1483685063/5#5

Ich hab mir ab März in Deutschland eine Wohnung genommen. Wir haben auch im März in Dänemark geheiratet.

Seid 1.3. wohnen wir zusammen dort. Direkt nach der Hochzeit hab ich mich als Verheiratet angemeldet. Und irgendwann dazwischen habe ich meine Frau nachträglich zum 1.3. angemeldet.

Nach der Hochzeit sind wir zur Ausländerbehörde. Die sagten uns Sie muss das FzV von Bangladesch aus beantragen. Ich habe sie darauf hin nicht sofort angemeldet. Einen Monat später habe ich bei der Deutschen Botschaft in Polen angerufen und erfahren das die für sie zuständig sind, und sie das Visum in Polen beantragen muss.

Der nächste freie Termin bei der Botschaft war erst 2 Monate später.
Sie wäre dann insgesamt 4.5 Monate bei mir in Deutschland gemeldet.

Was kann ich tun?

Vielen Dank für jede Hilfe
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.06.2017 um 12:34:15
 
Nichts.

Musst Du auch nicht.

Die Anmeldung ist kein Aufenthalt; nur der wäre über die schengenrechtlich zulässigen 90 Tage hinaus ein Problem.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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oernie123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.06.2017 um 13:07:20
 
Und wie kann ich das nachweissen Falls wir das beim FzV Verfahren gefragt wird. Hotelbuchungen und Bustickets? Wir sind nachweislich Pleite. Sollten wir für die restliche Zeit bis zum FzV Termin in Polen Leben? Meine Frau studiert ja nicht mehr dort.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.06.2017 um 13:15:03
 
oernie123 schrieb am 29.06.2017 um 13:07:20:
Und wie kann ich das nachweissen Falls wir das beim FzV Verfahren gefragt wird.

Keine Ahnung.

Das sollte sich aus den Verhältnissen ergeben.

oernie123 schrieb am 29.06.2017 um 13:07:20:
Wir sind nachweislich Pleite. Sollten wir für die restliche Zeit bis zum FzV Termin in Polen Leben? Meine Frau studiert ja nicht mehr dort. 

Rückfrage:
Soll ich die Frage so verstehen
"Weil wir nicht können oder wollen, interessiert uns das Gesetz nicht mehr und wir machen
einfach, wie es uns passt. Die Behörde hat das zu akzeptieren!" ?

Wenn die Voraussetzungen - rechtlich erforderliche Aufenthaltstitel - für einen Ausländer in Deutschland noch nicht (AE) bzw. nicht mehr (90 Tage mit AT eines anderen Schengenlands) vorhanden sind und im anderen Schengenland nicht mehr gegeben sind, dann ist eine Ausreise erforderlich samt Antrag im Heimatland.
Was ist daran falsch oder unverständlich?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 29.06.2017 um 13:18:40
 
Sie sollte einfach ihre Ausreisen nach Polen und die Einreisen nach Deutschland aufschreiben, kontrolliert wird ja an der Grenze nicht so oft, gestempelt gar nicht.

Mit ihren eigenen Notizen im Kalender weist sie dann nach, dass sie nie zu lange in Deutschland war, und alles ist gut.

Wie und wo sie in Polen gelebt hat (Freundin besucht, zu essen bekommen) ist ihre Sache, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Behörde interessiert.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 29.06.2017 um 22:02:33
 
oernie123 schrieb am 29.06.2017 um 13:07:20:
Meine Frau studiert ja nicht mehr dort.



Damit könnte der Grund für das Visum (Studium) wegfallen und wenn jetzt noch Aufenthaltsbestimmungen verletzt werden (über 90 Tage) kann eine Ausweisung und ein FZF von Bangladesh gefordert werden
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.07.2017 um 01:50:04
 
oernie123 schrieb am 29.06.2017 um 11:36:42:
Was kann ich tun? 


Wie ich bereits im Februar hier geschrieben habe sollte sie nach der Eheschließung eine FZF-Visum in Polen beantragen. Den Termin hättet ihr schon im Februar für April 2017 machen können.

Da Ihr Visum für Polen in Oktober 2017 abläuft, sie das Studium ja abgebrochen hat und damit keine Verlängerung bekommt ist eine Antragstellung in Polen IMHO hinfällig, da der Antrag wahrscheinlich länger dauern wird.

Sie reist also nach Bangladesh aus und macht von dort einen Visumantrag.

Andere Möglichkeit ist, du ziehst mit Ihr nach Polen oder ein anderes europäisches Land um. suchst dort Arbeit und lebst mit Ihr dort, bis sie eine Aufenthaltskarte bekommt. Damit kann sie nach Deutschland zurückkehren und hier eine Aufenthaltskarte oder Aufenthaltstitel nach AufenthG beantragen.
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