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Nachweis Namensänderung im Ausland (Gelesen: 6.342 mal)
grisu1000
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Antwort #15 - 30.06.2017 um 21:30:17
 
Aras schrieb am 30.06.2017 um 18:44:08:
Ich sehe das nicht so. Die Forderung nach dem apostilierten Dokument ist mE übertrieben.verpflichtet alles stehen und liegen zu lassen, nur damit das Amt seine Forderung erfüllt bekommt,


Das sehe ich anders. Der Reispass weist die Namensänderung überhaupt nicht nach, oder steht da der alte Name auch drin? Ansonsten könnte der Ehemann mit jeder wildfremden Frau mit gleichen Geburtsdatum zum Melderegister gehen und behaupten es wäre seine Ehefrau mit Namensänderung.

Der Nachweise ist nunmal die Änderungsurkunde und für die Verwendung russischer Urkunden ist nunmal oft eine Apostille notwendig. Ich halte hier nichts für übertrieben, sondern verstehe die Absicht der Sachbearbeiter das Melde- und ggf. Eheregister aktuell zu halten und für Änderungen urkundliche Nachweise zu haben.


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Aras
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Antwort #16 - 30.06.2017 um 22:01:28
 
Für die Hinterlegung im deutschen Eheregister fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Und gibt es etwa Zweifel an der Identität der Frau?

Und wenn die Urkunde eine Apostille hat, dann wird was passieren? Die Erkenntnis kommen, dass die Frau tatsächlich die gleiche Ehefrau ist? Sry, für mich mal wieder lächerlicher Formalismus. Ich kann verstehen, wenn die Frau nicht der Behörde bekannt wäre. Aber es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.

Schlussendlich könnte eine deutsche Namenserklärung tatsächlich das ganze Problem einfachst lösen. Also ab zum deutschen Standesamt und einen gemeinsamen Familiennamen nach deutschen Namensrecht erklären. Wenn die aber auch mit der fehlenden Apostille kommen, dann hat man wieder ein Problem  Durchgedreht
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Antwort #17 - 30.06.2017 um 22:38:54
 
grisu1000 schrieb am 30.06.2017 um 21:30:17:
Ansonsten könnte der Ehemann mit jeder wildfremden Frau mit gleichen Geburtsdatum zum Melderegister gehen und behaupten es wäre seine Ehefrau mit Namensänderung.

Klar.
Geht problemlos.
Sie sieht ja auch noch der "vorigen Ehefrau" hinreichend ähnlich ...

Vor allem hat diese andere russische Ehefrau dann einen Inlandspass, der neu ausgestellt ist und auf der vorletzten Seite, wo die früher ausgestellten Inlandspässe aufgelistet sind, den Inlandspass der vorigen Ehefrau eingetragen.
Und es ist auch die Ehe mit dem deutschen Ehemann dort eingetragen.


Wenn schon russische Dokumente keinen Hinweis auf frühere, insbesondere den Geburtsnamen beinhalten, haben sie doch in anderen Dingen deutlich mehr Informationsgehalt als deutsche Dokumente.

Das kann man durchaus ausnutzen.
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