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Einreise, aber Fiktionsbescheinigung in Deutschland vergessen (Gelesen: 3.234 mal)
solagiwam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise, aber Fiktionsbescheinigung in Deutschland vergessen
25.06.2017 um 19:10:36
 
Hallo,

meine Freundin (nicht EU Bürgering) hat Ihre Fiktionsbescheinigung Zuhause (in Deutschland) vergessen und in den Urlaub außer EU geflogen. Den Reisepass hat sie dabei.

Kann sie wieder nach Deutschland einreisen? Ich könnte Ihre Fiktionsbescheinigung zum Flughafen bringen. Hilft das?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.06.2017 um 20:14:52
 
Welche Staatsangehörigkeit besitzt sie überhaupt? Hat sie ihre alte AE mitgenommen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.06.2017 um 20:44:45
 
solagiwam schrieb am 25.06.2017 um 19:10:36:
Ich könnte Ihre Fiktionsbescheinigung zum Flughafen bringen. Hilft das?

Nein.

Das würde nur dann helfen, wenn Du die FB zu ihrem Startflughafen im Ausland bringst.
Und auch nur dann, wenn es eine FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist (Kreuz auf Seite 3)

Ist es dagegen eine FB nach § 81 Abs. 3 - egal, welche von beiden Varianten - dann berechtigt diese FB ohnehin nicht zur (Wieder-)Einreise.
Die ist dann entweder nach visumfrei zum Daueraufenthalt möglich oder sie braucht ein nationales Visum. Das hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.
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solagiwam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.06.2017 um 21:19:45
 
Zitat:
Welche Staatsangehörigkeit besitzt sie überhaupt?

Sie besitzt russische Staatsangehörigkeit. Momentan ist sie auch in Sankt Petersburg.

Zitat:
Hat sie ihre alte AE mitgenommen?

Ja


Zitat:
FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist (Kreuz auf Seite 3)

Ja, es ist der Fall.  Da steht, dass der Auftenthaltstitel als fortbestehend gilt.

Welche Möglichkeiten gibt es?


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solagiwam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.06.2017 um 21:47:59
 
Petersburger schrieb am 25.06.2017 um 20:44:45:
Die ist dann entweder nach visumfrei zum Daueraufenthalt möglich oder sie braucht ein nationales Visum. Das hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.


Petersburger, kann man in Sankt Petersburg so ein Visum kurzfristig beantragen?  Sie hat ihren Flug schon am 28. Juni zurück, also am Mittwoch.
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blubb


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Antwort #5 - 26.06.2017 um 01:26:51
 
Hallo,

das Problem wird nicht die Einreise in DEU sein, sondern die Ausreise in Russland bzw. die Beförderung durch die Fluggesellschaft.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Antwort #6 - 26.06.2017 um 05:56:51
 
solagiwam schrieb am 25.06.2017 um 21:47:59:
kann man in Sankt Petersburg so ein Visum kurzfristig beantragen?

Beantragen schon - wann es fertig wird, hängt von der beteiligten ABH ab.

Je früher sie kommt ...

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sarembeti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.07.2017 um 15:23:51
 
Die Fluggesellschaft wird Deine Freundin in St. Petersburg (bzw. letzten Flughafen in Russland) ohne ausreichende Papiere nicht in den Flieger lassen.
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Antwort #8 - 20.07.2017 um 16:53:28
 
Moin,

Vielleicht die FB per DHL Express schicken?
Kostet ca. 60€ und dauert einen Tag.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 20.07.2017 um 17:10:32
 
Da der Rückflug am 28.Juni sein sollte dürfte es dafür etwas zu spät sein  22. Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal und erzählt uns wie das Problem gelöst wurde.
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