T.P.2013 schrieb am 24.06.2017 um 15:00:48:Sperrkonto statt
VE ist grundsätzlich wohl möglich.
Andere Möglichkeit aus meinem Bekanntenkreis:
VE wurde ausgestellt, mit dem Hinweis, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig nachgewiesen wurde. Das war in dem Fall dann eine Kautionszahlung auf das Konto der Behörde.
In Zeiten von befristeten Arbeitsverträgen und ohne Kenntnisse über die finanziellen Belastungen des Verpflichtungsgebers, sollte die Behörde "froh" sein das Geld schon im Zugriff zu haben.
T.P.2013 schrieb am 24.06.2017 um 15:00:48:Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass der Betrag nicht niedriger sein wird, als der, der als ausreichendes Vermögen zwecks Abgabe
VE gilt (Berlin=10.000 EUR).
Für Sparkonten (nicht Sperrkonten!) wird in Berlin 14.140 € pro eingeladenem Erwachsenen als ausreichend angesehen, siehe:
https://www.berlin.de/labo/_assets/buergerdienste/flyer_fuer_verpflichtungserkla...In dem Bereich wird dann auch Höhe des Sperrkontos liegen müssen.
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:20:31:Kenne ihn bisher nur lange übers Internet ( will darüber nicht diskutieren, habe eine Krankheit die es sehr schwer macht irgendwo so schnell hinzufliegen. )
Musst du mit uns hier auch nicht. Ziemlich sicher wird man das aber auch deinen zukünftigen Mann bei der Beantragung des Visums fragen worauf er wahrheitsgemäß antworten können sollte.
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:28:45:Danke eröffne Konto über meine Tochter, sie hat kein Hartz 4, hoffe es geht.
Evtl. kann sie auch "ganz normal" eine
VE abgeben sofern sie dazu gewillt ist und über das nötige Einkommen verfügt. Das stellt vielleicht die kleinere Hürde dar gegenüber der recht hohen Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto.
reinhard schrieb am 24.06.2017 um 15:34:41:Falls aufgrund der Befragungen und deren Auswertungen das Visum abgelehnt wird, kann er dagegen klagen.
Soweit muss es ja nicht kommen, es gibt auch noch die
Remonstration.
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:44:56:Eine Garantie kann dir niemand geben, egal wie lange du jemand kennst. Aber denke damit stoße ich nicht auf große Zustimmung bei den Ämtern.
Auf Grund der wenigen hier geschilderten Fakten gehe ich schon sehr stark davon aus, dass genauer hingesehen wird. Problematisch sind solche Befragungen in vielerelei Hinsicht: Auswahl der relevanten Fragen, "subjektive" Antworten, die Zahl der Übereinstimmungen etc.
Saxonicus schrieb am 24.06.2017 um 17:38:37:Bei einer Eheschließung im Ausland muss das bürokratische Procedere nach der Eheschließung erledigt werden, wenn der Zuzug nach Deutschland angestrebt wird.
Das hätte zumindest den Vorteil für die
TE, dass sie vor der Eheschließung und ggf. folgender
FZF den Mann zumindest einmal persönlich getroffen hat. Das wirkt sich sicher nicht negativ aus.
Abgabe einer
VE entfällt ebenfalls. Dafür kommen andere (überschaubare) Kosten für die Anerkennung der Ehe hier in D hinzu.