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Heirat in Berlin möglich? (Gelesen: 7.077 mal)
Themen Beschreibung: Sperrkonto trotz Hartz 4
DavAni22282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.06.2017 um 14:47:02
 
Hallo

ich bin Hartz 4 Emfänger in Berlin und möchte jemanden zum Heiraten aus dem Irak einladen. Geht das über ein Sperrkonto? Und wie hoch muss das Guthaben auf dem Sperrkonto sein zwecks Einreise zur Heirat dann sein bei einer Verpflichtungserklärung?

Oder:
Kann ich dieses Besuchervisum für ihn beantragen und dieses später umwandeln, wenn wir geheiratet haben, oder muß er dann zu 100 Prozent  zurück nach der Heirat und Familiennachzug beantragen.

Wie sind da die Chancen?

http://www.berlin.de/imperia/md/content/lea/verpflichtungserklaerungen/flyer.pdf...

Möchte wenn es geht nicht hinfliegen, aufgrund der Sicherheitslage, zum Heiraten momentan.

A1 Deutsch ist vorhanden

Vielen Dank, freue mich über jede Antwort!
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blubb


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Antwort #1 - 24.06.2017 um 15:00:48
 
Hallo,

Sperrkonto statt VE ist grundsätzlich wohl möglich. Ob und unter welchen Voraussetzungen Deine ABH das akzeptiert, musst Du auch mit dieser abklären.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass der Betrag nicht niedriger sein wird, als der, der als ausreichendes Vermögen zwecks Abgabe VE gilt (Berlin=10.000 EUR).

Falls er/sie mit "Besuchervisum" kommt, kann dies grundsätzlich nach Heirat nicht "umgewandelt" werden. Er/sie muss zurück und das entsprechende Visum im Heimatland beantragen.

Gruß
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reinhard
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Antwort #2 - 24.06.2017 um 15:14:14
 
Aber: Wenn A1 vorhanden ist, kann sie / er im Irak ein "FZF-Visum zum Heiraten" beantragen, dann kann sie oder er nach der Heirat gleich bleiben. Die VE oder das Sperrkonto ist nur bis zur Heirat nötig, danach kann es aufgelöst werden.

Falls Du Dir das Geld leihen musst, sollte das Konto gleich auf den anderen Namen eingerichtet werden, damit Du keine Probleme mit dem Jobcenter bekommt.
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DavAni22282
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Antwort #3 - 24.06.2017 um 15:20:31
 
DANKE für deine Antwort.

Kenne ihn bisher nur lange übers Internet ( will darüber nicht diskutieren, habe eine Krankheit die es sehr schwer macht irgendwo so schnell hinzufliegen. )

Wann kommen die Prüfungen zwecks Scheinehe, im vorraus schon?

Hartz 4 und Sperrkonto das funktioniert?

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Saxonicus
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Antwort #4 - 24.06.2017 um 15:25:16
 
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 14:47:02:
Geht das über ein Sperrkonto? Und wie hoch muss das Guthaben auf dem Sperrkonto sein zwecks Einreise zur Heirat dann sein bei einer Verpflichtungserklärung? 

Hier findest Du die Voraussetzungen zur Verpflichtungserklärung:
https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/einreise/verpflichtungserklaerun...
(die benannten Beträge dürften sich von Stadt zu Stadt nur unwesentlich unterscheiden).
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reinhard
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Antwort #5 - 24.06.2017 um 15:25:44
 
Ob eine "Scheinehe" geprüft wird, entscheiden die Behörden, sobald ein Antrag auf ein FZF-Visum gestellt wird. Dann wird normalerweise nach dem "Kennenlernen" und dem gegenseitigen Kennen gefragt. Falls dann herauskommt, dass Ihr Euch überhaupt nicht kennt, wäre die Prüfung sehr wahrscheinlich.

Der Visumantrag wird ja mit Kommentar an Deine Ausländerbehörde geschickt. Falls eine der beiden Behörden Zweifel hat, kann die eine Scheinehe-Prüfung verlangen. Auf jeden Fall wird das geprüft, bevor ein FZF-Visum gegeben wird.

Zur Frage nach Hartz IV und Sperrkonto hatte ich doch oben schon geantwortet. Nicht gesehen? Generell kann man das nicht mit "ja" oder "nein" beantworten. Je nach Alter darfst Du ja ein bestimmtes Vermögen haben, es hängt also von der Höhe des Betrages ab, der hinterlegt werden muss. Und bei Auflösung des Konto (nach der Heirat) habt Ihr den doppelten Freibetrag, weil Ihr ja dann eine Bedarfsgemeinschaft seid.
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DavAni22282
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Antwort #6 - 24.06.2017 um 15:28:45
 
Danke eröffne Konto über meine Tochter, sie hat kein Hartz 4, hoffe es geht. Ehrlich gesagt das Geld ist mir egal, ob ichs behalten kann oder nicht danach, der Mann ist mir wichtig. Wie hoch sind die Chancen das ich beim Scheineheverfahren durchfalle?
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reinhard
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Antwort #7 - 24.06.2017 um 15:34:41
 
Um zu sagen, ob Eure (beabsichtigte) Ehe als normale Ehe eingestuft wird, müsste man Euch beide befragen. Da wir das im Forum nicht können und wollen, kann hier auch niemand sagen, ob Deine Chance 10 % oder 90 % ist.

Grundsätzlich gehen die Behörden davon aus, dass zwei junge Menschen sich wirklich gut kennen müssten, bevor sie sich entschließen zu heiraten. Zwei, die sich nicht kennen, sondern deren Ehe vermittelt wird oder die nur Internet-Kontakt haben, haben manchmal andere Motive zum Heiraten. Falls das Motiv von beiden ist, dass er einen Aufenthaltstitel erhalten soll und ein Zusammenleben als Ehepaar nicht geplant ist, dann ist es eine Scheinehe.

Die Befragung soll das für die Behörden klären.

Falls aufgrund der Befragungen und deren Auswertungen das Visum abgelehnt wird, kann er dagegen klagen. Zuständig ist dann das Verwaltungsgericht Berlin (weil die Klage gegen das Auswärtige Amt geht).

Du musst bei einer Internet-Bekanntschaft damit rechnen, auf Misstrauen zu stoßen. Aber ob und wie die Behörden das dann nach einer Befragung sehen, weiß hier niemand.

----------------
Das Geld ist nur eine Sicherheit für die Behörde: Er könnte mit Visum einreisen, dann aber auf das Heiraten verzichten, untertauchen, in einer anderen Stadt arbeiten und Geld an seine Familie im Irak schicken. Für den Fall möchten die Behörden eine Sicherheit haben: Wenn er dann erwischt, festgenommen, abgschoben wird, dient das Konto als Sicherheit für die Kosten.

Wenn alles normal ist, er kommt und heiratet, wird das Sperrkonto von der Ausländerbehörde wieder freigegeben. Das Geld, das Deiner Tochter gehört, gehört ihr auch weiterhin. Es wird nur vorübergehend "gesperrt".
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Antwort #8 - 24.06.2017 um 15:44:56
 
Danke sehr! Nein das Motiv ist ist das wir zusammen eine Ehe führen wollen, mit allem was dazu gehört. Das Misstrauen verstehe ich, bin mir aber sicher den richten Mann gefunden zu haben. Eine Garantie kann dir niemand geben, egal wie lange du jemand kennst. Aber denke damit stoße ich nicht auf große Zustimmung bei den Ämtern. Kann ich wenn es so nicht funktioniert immer noch hinfliegen und heiraten? Wenn ich hier eine Ablehnung bekommen habe?
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Antwort #9 - 24.06.2017 um 15:51:31
 
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:44:56:
Kann ich wenn es so nicht funktioniert immer noch hinfliegen und heiraten? Wenn ich hier eine Ablehnung bekommen habe? 


Hallo,

natürlich.
Aber auch dann kann eine Scheineheüberprüfung stattfinden bzw. die geschlossene Ehe als "nicht schutzwürdig" (= Scheinehe) eingestuft werden.
Lediglich die Umstände mit VE / Sperrkonto etc. fällt dann weg.

Gruß
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Antwort #10 - 24.06.2017 um 16:21:26
 
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:44:56:
Kann ich wenn es so nicht funktioniert immer noch hinfliegen und heiraten?


Wie gesagt: Untersucht wird die Frage, falls er ein FZF-Visum (zum Heiraten oder nach der Heirat) beantragt. Wenn Ihr im Irak leben wollt, ist das sowieso kein Problem.

Das Heiraten im Irak oder in Deutschland macht nicht den Unterschied. Formell verheiratet-sein kann genauso eine "Scheinehe" sein wie verlobt sein und heiraten-wollen.
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Antwort #11 - 24.06.2017 um 16:28:03
 
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:28:45:
eröffne Konto über meine Tochter, sie hat kein Hartz 4, hoffe es geht.

Ein Konto über deine Tochter?
Eher müsste deine Tochter dann ein Sperrkonto mit 10.000 € eröffnen. Kann sie das?
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Antwort #12 - 24.06.2017 um 17:38:37
 
Bei einer Eheschließung in Deutschland habt Ihr die bürokratischen Hürden vor der Eheschließung zu bewältigen. Der Vorteil ist, dass er dann gleich hier bleiben kann.

Bei einer Eheschließung im Ausland muss das bürokratische Procedere nach der Eheschließung erledigt werden, wenn der Zuzug nach Deutschland angestrebt wird.

Der dafür jeweils erforderliche Zeitaufwand dürfte kaum unterschiedlich sein.
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Antwort #13 - 24.06.2017 um 18:37:27
 
T.P.2013 schrieb am 24.06.2017 um 15:00:48:
Sperrkonto statt VE ist grundsätzlich wohl möglich. 

Andere Möglichkeit aus meinem Bekanntenkreis: VE wurde ausgestellt, mit dem Hinweis, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig nachgewiesen wurde. Das war in dem Fall dann eine Kautionszahlung auf das Konto der Behörde.
In Zeiten von befristeten Arbeitsverträgen und ohne Kenntnisse über die finanziellen Belastungen des Verpflichtungsgebers, sollte die Behörde "froh" sein das Geld schon im Zugriff zu haben.

T.P.2013 schrieb am 24.06.2017 um 15:00:48:
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass der Betrag nicht niedriger sein wird, als der, der als ausreichendes Vermögen zwecks Abgabe VE gilt (Berlin=10.000 EUR).

Für Sparkonten (nicht Sperrkonten!) wird in Berlin 14.140 € pro eingeladenem Erwachsenen als ausreichend angesehen, siehe: https://www.berlin.de/labo/_assets/buergerdienste/flyer_fuer_verpflichtungserkla...
In dem Bereich wird dann auch Höhe des Sperrkontos liegen müssen.

DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:20:31:
Kenne ihn bisher nur lange übers Internet ( will darüber nicht diskutieren, habe eine Krankheit die es sehr schwer macht irgendwo so schnell hinzufliegen. )

Musst du mit uns hier auch nicht. Ziemlich sicher wird man das aber auch deinen zukünftigen Mann bei der Beantragung des Visums fragen worauf er wahrheitsgemäß antworten können sollte.

DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:28:45:
Danke eröffne Konto über meine Tochter, sie hat kein Hartz 4, hoffe es geht.

Evtl. kann sie auch "ganz normal" eine VE abgeben sofern sie dazu gewillt ist und über das nötige Einkommen verfügt. Das stellt vielleicht die kleinere Hürde dar gegenüber der recht hohen Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto.

reinhard schrieb am 24.06.2017 um 15:34:41:
Falls aufgrund der Befragungen und deren Auswertungen das Visum abgelehnt wird, kann er dagegen klagen.

Soweit muss es ja nicht kommen, es gibt auch noch die Remonstration.
DavAni22282 schrieb am 24.06.2017 um 15:44:56:
Eine Garantie kann dir niemand geben, egal wie lange du jemand kennst. Aber denke damit stoße ich nicht auf große Zustimmung bei den Ämtern.

Auf Grund der wenigen hier geschilderten Fakten gehe ich schon sehr stark davon aus, dass genauer hingesehen wird. Problematisch sind solche Befragungen in vielerelei Hinsicht: Auswahl der relevanten Fragen, "subjektive" Antworten, die Zahl der Übereinstimmungen etc.

Saxonicus schrieb am 24.06.2017 um 17:38:37:
Bei einer Eheschließung im Ausland muss das bürokratische Procedere nach der Eheschließung erledigt werden, wenn der Zuzug nach Deutschland angestrebt wird.

Das hätte zumindest den Vorteil für die TE, dass sie vor der Eheschließung und ggf. folgender FZF den Mann zumindest einmal persönlich getroffen hat. Das wirkt sich sicher nicht negativ aus.  Zwinkernd Abgabe einer VE entfällt ebenfalls. Dafür kommen andere (überschaubare) Kosten für die Anerkennung der Ehe hier in D hinzu.
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Antwort #14 - 24.06.2017 um 18:48:30
 
frog schrieb am 24.06.2017 um 18:37:27:
Das hätte zumindest den Vorteil für die TE, dass sie vor der Eheschließung und ggf. folgender FZF den Mann zumindest einmal persönlich getroffen hat.

Das halte ich auch für vorteilhaft.
Wer zahlt dann die überschaubaren Kosten, wenn die Tochter kein Sperrkonto anlegen muß?
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