grisu1000 schrieb am 12.07.2017 um 01:01:11:Was so in der Pauschalität nicht richtig ist:
1) Ausländische Staatsangehörigekeiten sind sehr wohl vermerkt.
2) Grad bei älteren Genburtsurkunden ´+-einträgen ist durchaus die Staatsangehörigkeit der Eltern vermerkt. Auf meiner Geburtsurkunde steht:
..Eltern...beide deutsch und ....
Und selbst bei einer neuen Auszug stand das da drauf, weil es mein Geburtseintrag beim Standesamt ist.
Ich hatte beim zuständigen Standesat angerufen und mir wurde gesagt, dass man mir da nicht weiterhelfen könne, da wenn überhaupt nur ausländische Staatsangehörigkeiten vermerkt werden.
Zitat:Möglicherweise lehnt sich das indische Staatsangehörigkeitsrecht an das britische an, wonach es, insbesondere bei Auslandsgeburten, von Bedeutung ist, ob ein Elternteil die britische Staatsangehörigkeit durch Abstammung ("by descent") oder auf andere Weise ("otherwise than by descent") erworben hat.
Das mag sein, aber es handelte sich hier um eine Inlandsgeburt (deutsches Kind in D geboren, aber wohnhaft im Ausland)
Wir haben unseren Antrag dennoch abgegeben, mit einem Erklärungsschreiben und Auszug des entsprechenden Gesetztestextes. Falls das nicht reicht, wird man uns vermutlich/hoffentlich kontaktieren und wir sehen weiter.