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Freundin mit Jobangebot - Nächster Schritt AE (Gelesen: 2.478 mal)
Themen Beschreibung: Fragen/ Erfahrungen zu AE Antrag
Markus231
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin mit Jobangebot - Nächster Schritt AE
23.06.2017 um 00:30:22
 
Lieber i4a'ler,

meine Freundin (Singapurianerin) ist vor wenigen Monaten mit einem 6-Monats Job Seeker Visum zu mir nach Süddeutschland gezogen und hat auch mittlerweile einen Job gefunden.

Wir stehen jetzt vor dem Problem, dass sie gerade nicht genug für die Blue Card verdient und entsprechend eine AE zum Zweck der Beschäftigung benötigt.

Ihre Eckdaten: Sehr "starkes" Profil für den Arbeitsmarkt (Uni, Praktika, etc.), mehrere Jahre Arbeitserfahrung in Singapur in derselben Branche wie der neue Job, 3 Sprachen fließend plus Deutsch B1; singapurianische Staatsbürgerin.

1. Worauf müssen wir konkret achten, um die Chancen auf die Erstellung zu maximieren? Ich sehe insbesondere die benötigte Stellenbeschreibung als kritisch an - kann die Firma Attribute (z.B. Sprach- oder Branchenkenntnisse) einfügen, welche den Bewerberkreis einschränken?

2. Macht das Engagieren einer Relocation Agency aus eurer Erfahrung Sinn? Gibt es Erfahrung mit guten Firmen, die sich mit Visafragen auskennen?

3. Welche sonstigen Tips könnt ihr uns noch geben? Wie stehen insgesamt die Erfolgschancen?

Ich danke euch! Ich werde im Gegenzug auch von den Erfahrungen mit den Behörden berichten.  Smiley

Viele Grüße
Markus
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Mojo Jojo
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.06.2017 um 13:23:32
 
Sie hat einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss (anabin)?

Wenn ja: Was hat sie studiert und in welcher Branche mag sie zukünftig tätig sein?

Wäre sinnvoll zu wissen, um passende Infos/Tips geben zu können.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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erne
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Beiträge: 6.680

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.06.2017 um 17:35:12
 
Markus231 schrieb am 23.06.2017 um 00:30:22:
kann die Firma Attribute (z.B. Sprach- oder Branchenkenntnisse) einfügen, welche den Bewerberkreis einschränken?


ja

Markus231 schrieb am 23.06.2017 um 00:30:22:
. Macht das Engagieren einer Relocation Agency aus eurer Erfahrung Sinn?


wenn sie nicht auf deine Hilfe setzen kann: ja, macht Sinn, ist aber auch nicht billig

wenn sie aber hier jemanden hat, der hilft, dann kommt es auf die Kompetenz des Helfers an.

ich selber habe eine solche Agency gehabt und dringend gebraucht (im Ausland und komplett anderer Kulturkreis).
Zur Relocation gehört auch Wohnungssuche, da sollte man aufpassen, dass man nicht sein Budget verrät. Ich hatte von der Relocation Agency  Wohnugsangebote von tops und absolute, absolute flops zu Kondition: Budget+/- 5%
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Beiträge: 6.386

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.06.2017 um 18:54:14
 
Markus231 schrieb am 23.06.2017 um 00:30:22:
Macht das Engagieren einer Relocation Agency aus eurer Erfahrung Sinn?

Ganz persönliche Erfahrung - die durchaus bei anderen Länderkombinationen völlig daneben sein kann:
Ich habe noch nicht einen einzigen Antrag gesehen, der im ausländerrechtlichen Bereich durch eine Relocation-Agentur entscheidend positiv beeinflusst wurde.

Dies unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller selbst in der Lage ist, seinen Abschluss auf anabin zu finden bzw. individuell anerkennen zu lassen und sich seinen Arbeitsvertrag zusenden zu lassen.

Alles andere ist an Schwierigkeiten im selben Bereich wie jeder Antrag auf FZF, Au-pair, Sprachkurs usw.

Außerhalb des ausländerrechtlichen dürfte sie eher wenig Schwierigkeiten haben (Wohnungssuche), oder?

Der Rest sind die Arbeitsbedingungen, die eben passen müssen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Markus231
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 27.06.2017 um 00:41:54
 
Hallo zusammen,

danke für eure Antworten bislang!

Sie hat einen Abschluss in VWL, den wir auch schon durch Anabin verifiziert haben (FYI: dies hat 3 Monate gedauert). Ihre neue Stelle ist nicht in einer der "Mangelbranchen".

Grundsätzlich, könnt ihr mir sagen, worauf es bei der Stellenbeschreibung ankommt? Was ist typischerweise der Aufwand, den Firmen in das Paket, welches das Arbeitsamt zur Zustimmung bekommt, stecken? Sollte auf die Dringlichkeit der Anstellung hingewiesen werden?

Viele Grüße & danke!
Markus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.06.2017 um 23:12:02
 
Markus231 schrieb am 27.06.2017 um 00:41:54:
Sie hat einen Abschluss in VWL, den wir auch schon durch Anabin verifiziert haben (FYI: dies hat 3 Monate gedauert). Ihre neue Stelle ist nicht in einer der "Mangelbranchen".


Wieviel wird sie verdienen?
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Markus231
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 02.07.2017 um 17:22:08
 
Hallo,

zwischen 45000 und 50000 EUR plus Bonus, welcher aber nicht garantiert ist.

VG Markus
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Franky1
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i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 04.07.2017 um 17:02:59
 
In die Stellenbeschreibung kann der Arbeitgeber alles mögliche schreiben. Wenn er darin begründet, dass er z.B. die Fachkenntnisse plus 3 Sprachen fließend zwingend benötigt, dann ist das bei der Prüfung bevorrechtigter Bewerber in der AA zu berücksichtigen.

Wenn das Gehalt für die BlueCard nicht reicht wäre meine Frage in die Runde mit welcher Rechtsgrundlage die AE erteilt werden kann? (Mein eigener Sachverhalt scheiterte trotz positiver Vorrangprüfung daran, wobei der Abschluss in meinem Fall auch nicht anerkannt wurde.)
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