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Zweitwohnsitz und Aufenthaltstitel (Gelesen: 875 mal)
kal
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweitwohnsitz und Aufenthaltstitel
21.06.2017 um 23:22:34
 
Hallo,

Meine Frau und ich sind seit 2 Jahren verheiratet. Sie ist Drittstaatlerin und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich habe schon ein wenig im Forum gelesen, aber nicht so richtig was finden können bzw nur recht alte Einträge.

1. Problematik: Sie hat nun einen Platz an einer Berufsschule in einem anderen Bundesland und wird deswegen nun bald umziehen müssen. Ich werde aber wegen meines Studiums noch ca. 6 Monate an unserem jetzigen Hauptwohnsitz wohnen bleiben.

Uns ist nun nicht ganz klar wie wir das nun meldetechnisch machen müssen. Sie würde schon gerne ihren Hauptwohnsitz in die neue Stadt verlegen. Allerdings würde ja die ABH sofort vermuten, dass wir uns vermutlich trennen, was aber ja nicht der Fall ist.

Sollten wir einfach mal mit der ABH reden? Ihr Aufenthaltstitel ist noch bis Ende September gültig, da ihr Pass nur bis dahin gültig war. Sie hat inzwischen einen neuen Pass. Wir müssten ja dann eh eine Verlängerung beantragen.

2. Problematik: ich plane eigentlich mein Studium in einem anderen EU Land fortzusetzen. Das würde dann ca in einem Jahr anfangen. Sie ist aber ja dann noch mitten in ihrer Ausbildung in Deutschland. Praktisch wäre es dann so, dass ich 3-4 Monate im EU Ausland wäre, dann 2-3 Monate in D und dann wieder 3-4 im EU Ausland. Außerdem sieht das Studium einen außereuropäischen Aufenthalt von 3 Monaten vor. Sehen würden wir uns trotzdem noch regelmäßig, da wir letztendlich doch nicht so weit auseinander wohnen würden (Grenzregion), aber doch soweit, dass täglich pendeln nicht möglich ist.
Wie funktioniert das dann alles aufenthaltstechnisch? Bleib ich dann einfach bei ihr gemeldet?  Sollten wir uns vielleicht schon vorher von einem Anwalt beraten lassen?

Vielen Dank!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.06.2017 um 02:05:04
 
Ihre AE ist von der ehelichen Lebensgemeinschaft mit dir abhängig und nicht vom blossen verheiratet sein.

Also getrennte Hauptwohnsitze kann nicht funktionieren !

Das einzige was hilft ist kein Staub aufwirbeln also der ABH keine Details nennen solange keiner fragt , den Hauptwohnsitz immer mit deiner Frau gemeinsam führen und wenn du wo anders arbeitest am Wochenende stehts zurück zum Hauptwohnsitz kehren und darüber Nachweise sammeln wie Bahntickets falls doch mal jemand fragt.
So könntest du Nachweisen dass das dein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist falls die ABH mal Zweifel haben sollte.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.06.2017 um 06:38:32
 
okatomy schrieb am 22.06.2017 um 02:05:04:
as einzige was hilft ist kein Staub aufwirbeln also der ABH keine Details nennen solange keiner fragt , den Hauptwohnsitz immer mit deiner Frau gemeinsam führen und wenn du wo anders arbeitest am Wochenende stehts zurück zum Hauptwohnsitz kehren und darüber Nachweise sammeln wie Bahntickets falls doch mal jemand fragt.
So könntest du Nachweisen dass das dein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist falls die ABH mal Zweifel haben sollte. 


Das ist eigentlich ganz einfach, da muss man auch keine Angst haben mit Staub und so. Als Ehepaar hat man nur einen Wohnung,  die Familie- und Hauptwohnung. Wohnt der Ehepartner unter der Woche aufgrund Arbeit woanders ist es eine Nebenwohnung. Damit ergibt sich die Zuständigkeit der ABH am Hauptwohnsitz. Auch bei binationalen Paaren gibt es Wochenendpendler, das weiss auch die ABH.

Da du sowiso deinen Wohnsitz aufgeben willst nimmt also die Ehefrau und du den Hauptwohnsitz mit in ihre Wohnung mit. Dein gegenwärtiger Wohnsitz in Deutschland wird dann Nebenwohnsitz. Regelmäßig sollte aber der Ehepartner schon besucht werden.

Gehst du ein Semester ins Ausland, was auch nicht ungewöhnlich ist, ist das auch kein Problem. Auf keinen Fall an der Hauptwohnung abmelden, sie bleibt Familienwohnung. Meldrechtlich machst du im Gastland was du machen musst, hat keine Auswirkungen auf deine Hauptwohnungsmeldung in Deutschland.

Reisebelege zur Ehefrau würde ich aufheben, wenns komische Nachfragen von der ABh gibt.
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