Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung (Gelesen: 1.527 mal)
sapperlott
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung
21.06.2017 um 19:03:11
 
Hallo,

meine Verlobte ist Inderin und seit etwa vier Jahren zum Studium in Deutschland. Ihre Aufenthaltserlaubnis wird am 08.09. diesen Jahres ablaufen und ist soweit wir wissen schon auf Maximaldauer verlängert.

Wir stecken gerade mitten in den Hochzeitsvorbereitungen (erster Beratungstermin beim Standesamt war im November letzen Jahres). Es hat erst ne Ewigkeit gedauert, bis wir eine neue Geburtsurkunde aus Indien organisiert bekommen haben. Die ist aktuell zur Dokumentenüberprüfung beim Konsulat in Chennai. Wenn die Urkunde wieder da ist, müssen wir sie noch übersetzen lassen, damit uns dann das OLG von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien kann (und hoffentlich auch wird).

Wenn ich die Dame auf dem Standesamt richtig verstanden habe, kann ein Folgevisum frühestens ausgestellt werden, wenn wir alle Dokumente beisammen haben und beim Standesamt zur Weiterleitung ans OLG abgeben.

Da wir fürchten, dass das etwas knapp werden könnte, wollte ich hier mal nachfragen, ob es eine Möglichkeit geben könnte, die bestehende Aufenthaltserlaubnis so lange zu verlängern, bis die Eheschließung erfolgt ist und dann dadurch der Aufenthalt gesichert ist.

Ich habe schonmal eine Mail an die Ausländerbehörde geschickt und die Antwort bekommen, dass falls wir bis September noch keine Heiratsurkunde haben sollten, eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate ausgestellt werden könnte. Auf Nachfrage, ob wir das ganze im Detail in einem persönlichen Gespräch klären können wurde mir mitgeteilt, dass keine Beratungstermine vereinbart werden können.

Die Info mit der Fiktionsbescheinigung klingt zwar plausibel, ist mir aber etwas zu dürftig, da ich absolut keine Ahnung über die Details und den damit verbundenen Prozess habe. Ich will es nicht drauf ankommen lassen, dass wir uns im September bei der Ausländerbehörde melden und dann gesagt bekommen, dass es doch nicht so einfach geht - das hatten wir jetzt schon zu oft.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.06.2017 um 19:21:03 von sapperlott »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Stuentenvisum bis zur Eheschließung
Antwort #1 - 21.06.2017 um 19:12:39
 
Ein Visum kann gar nicht verlängert werden.

Aber sie hat vermutlich kein Visum, sondern eine Aufenthatlserlaubnis. Die kann verlängert werden, wenn die Studentin weiter fleißig studiert. Das ist bis zu zehn Jahre möglich.

Wenn sie nicht fleißig studiert, ihr aber heiraten wollt, könnte die Ausländerbehörde die Verlängerung machen oder eine "Fiktionsbescheinigung" geben. Dann gilt die Aufenthaltserlaubnis weiter, bis die neue wegen der Ehe gegeben werden kann.

Aber Du kommst nicht drumrum: Die Ausländerbehörde entscheidet. Du wirst hier im Forum keine Sicherheit finden, dass eine bestimmte Entscheidung kommen wird, denn ein Recht habt Ihr darauf nicht.

Die Ausländerbehörde könnte auch, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern (weil sie nicht mehr studiert), sondern nur eine Duldung geben. Dann kann es sein, dass sie tatsächlich ein neues Visum braucht, das kann sie aber nicht in Deutschland, sondern nur in Indien bekommen. Ihr Aufenthalt wäre dann unterbrochen – sie bekommt Visum und Aufenthaltserlaubnis, die Zeit für allerlei Fristen (z.B. Einbürgerung) fängt dann aber neu an.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Stuentenvisum bis zur Eheschließung
Antwort #2 - 21.06.2017 um 19:27:41
 
sapperlott schrieb am 21.06.2017 um 19:03:11:
Wenn ich die Dame auf dem Standesamt richtig verstanden habe, kann ein Folgevisum frühestens ausgestellt werden, wenn wir alle Dokumente beisammen haben und beim Standesamt zur Weiterleitung ans OLG abgeben.


Moin,
Das wäre dann der Zustand "Eheschliessung steht unmittelbar bevor" denn es ist dann soweit alles in trockenen Tüchern, daß der Rest praktisch nur noch Formsache ist.
Ohne die überstandene Urkundenüberprüfung bleibt alles in der Schwebe (kann ja schief gehen) und solange könnt Ihr auf der Baustelle praktisch nichts machen.
Ist die Studenten-AE wirklich schon am Ende? Wenn sie weiter planmässig studiert sollte bei 4 Jahren noch nicht Schluss sein.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
sapperlott
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung
Antwort #3 - 21.06.2017 um 19:30:24
 
Danke für die flotte Antwort. Ja - die Begrifflichkeiten hab ich auch gerade in der FAQ gelesen und entsprechend korrigiert.

Was mich etwas fuchst ist, dass die Ausländerbehörde anscheinend nicht gewillt ist, uns zu unseren Optionen zu beraten. Das ist zumindest der Eindruck, den ich basierend auf den Antworten zu meinen Mails erhalte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sapperlott
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung
Antwort #4 - 21.06.2017 um 19:36:31
 
Weiterstudieren ist zumindest im aktuellen Studiengang keine Option, da hier eine automatische Exmatrikulation erfolgt, wenn das Studium nach 4 Jahren noch nicht abgeschlossen ist.

Nur zur Sicherung des Aufenthalts jetzt noch ein neues Studium anzufangen wäre auch Käse, da sie bereits einen Bachelor hat und nach der Eheschließung mit dem auch arbeiten könnte.

Es geht also wirklich nur um den Zeitraum von September bis zur Eheschließung (bzw. deren Anmeldung).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung
Antwort #5 - 21.06.2017 um 20:16:47
 
Mit einer Dänemark-Ehe wäre der Aufenthalt gesichert, da die Ehe schon in wenigen Tagen bis Wochen geschlossen werden kann, also auf alle Fälle bevor die AE ausläuft. Und das ohne EFZ oder OLG oder dergleichen.

Danach kann man noch eine Nachbeurkundung der Ehe in Ruhe machen sofern man auf eine Deutsche Eheurkunde noch wert legt, wenn alle Dokumente da sind. (Ist kein Muss).

Damit wäre Ihr Aufenthalt zu 100% gesichert und nicht auf das Wohlwollen der ABH angeweisen, denn ob Sie wirklich eine FB bekommt entscheidet letztlich der Sachbearbeiter wenn es soweit ist, da hilft diese telefonische Auskunft überhaupt nicht und es besteht auf die FB kein Rechtsanspruch.

Also entweder auf die ABH verlassen oder die 100% Variante wählen BEVOR die AE abläuft. Bei der Entscheidung kann jetzt wirklich keiner mehr helfen, das müsst Ihr abwägen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung
Antwort #6 - 21.06.2017 um 22:04:25
 
nixwissen schrieb am 21.06.2017 um 19:27:41:
Das wäre dann der Zustand "Eheschliessung steht unmittelbar bevor" denn es ist dann soweit alles in trockenen Tüchern,


nö, nur weil die Urkunden ans OLG geschickt wurden, steht die Eheschliessung noch nicht unmittelbar bevor (es fehlt ja noch die Entscheidung vom OLG, und das ist nicht nur eine Formsache, denn wenn es so wäre, wäre das doch witzlos).

sapperlott schrieb am 21.06.2017 um 19:30:24:
dass die Ausländerbehörde anscheinend nicht gewillt ist, uns zu unseren Optionen zu beraten.

und welche Beratung wollt Ihr? zu welchen "optionen"?
Eine Zusicherung der FB ist m.E. schon was sehr handfestes.
Eine "Beratung" wäre auch keine Abischerung gegen "dass es doch nicht so einfach geht - das hatten wir jetzt schon zu oft. "

okatomy schrieb am 21.06.2017 um 20:16:47:
Mit einer Dänemark-Ehe wäre der Aufenthalt gesichert,


das ist gar kein so schlechter Tip in Eurer Situation
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
sapperlott
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zur Eheschließung
Antwort #7 - 21.06.2017 um 22:35:49
 
Eine Dänemark-Ehe schließe ich inzwischen aus, da wir schon den Prozess hier beim Standesamt gestartet haben - da will ich nix riskieren.

Die Beratung, die ich mir von der Ausländerbehörde erhofft habe ist, uns den Prozess und eventuell einzuhaltende Fristen zu erklären. Aber nungut - dann werd ich mich eben nicht drauf verlassen, dass ich diese Infos automatisch präsentiert bekomme, sondern sie den Kollegen in bester Behördenmanier Mail für Mail aus der Nase ziehen müssen.

Ich denke, damit kann man den Thread hier mit "das muss individuell mit der Ausländerbehörde geklärt werden" zusammenfassen und zu machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema