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Daueraufenthaltserlaubnis EU -mit 24 Monaten Frist- beantragen ist gescheitert (Gelesen: 5.059 mal)
Jojo2015I
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Antwort #15 - 20.06.2017 um 20:51:31
 
Entschuldige, aber was du schreibst, ist völlig wirsch.
Wo kein Ermessen und kein Spielraum, da ist auch nix - und vor allem nicht zwischen 2 Gesetzen - auszulegen!

Und 'den Leuten' bei der ABH zu unterstellen, sie seien allle 'kaputt' ist echt drüber.
Vielleicht bedenkst du mal, dass hier auch ABHler helfen. Kostenlos, in ihrer Freizeit.

Die Ausführung von dimik ist rechtlich nicht zu beanstanden und ich stimme dem ebenfalls zu.

Du scheinst aber an konstruktiven Lösungsvorschlägen nicht wirklich interessiert.

Nochmal: mit allgemeingültig formulierten Vorwürfen und Vorhaltungen etc. zu "argumentieren" ist echt daneben. Das nur nochmal am Rande  Ärgerlich
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Aras
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Antwort #16 - 20.06.2017 um 20:56:50
 
Jojo, pass bloß auf, dass das nicht vor dem Bundesgerichtshof landet! Außerdem ist es unterlassene Hilfeleistung....

Aber im Ernst:
Frage2002 schrieb am 20.06.2017 um 20:24:34:
Wir werden auf dieser Plattform zu keiner Lösung kommen.


Glaub bei einer Person die kein Verständnis für Verwaltungsverfahren hat, liegt das Problem eher bei der Person als bei der Behörde. Da können wir tatsächlich keine Lösung auf dieser Plattform anbieten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jojo2015I
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Antwort #17 - 20.06.2017 um 21:36:49
 
Schockiert/Erstaunt oh, verflixt, sorry! Scheinbar mein Fehler...  Augenrollen

Auch, wenn es ggf geschrottet wird, kann ich es mir manchmal nicht verkneifen!
Respekt ist halt scheinbar eine Seltenheit geworden...
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Frage2002
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Antwort #18 - 21.06.2017 um 07:03:55
 
Wo kein Ermessen und kein Spielraum, da ist auch nix - und vor allem nicht zwischen 2 Gesetzen - auszulegen!

So sehen Sie es. Das ist in Ordnung. Es gibt sog. konkurrierende Gesetze.
Ich sehe hier eine Sperre, nämlich "befristet" und "unbefristet". Zumindest einen Anhaltspunkt.

"Meine" Leute in meiner ABH zeigen mir, dass man so nicht miteinander umgeht. Wenn ich das bei meiner Arbeit tun würde, würden die mich fristlos kündigen. Deshalb ist meine Bewertung zulässig. Hier das Beispiel mit der Bitte bezüglich "E-Mail". Oder Anwälte (, die mehr Ahnung haben als ich) werden ignoriert. Hier ist nichts konstruktiv. Nur "was will der denn".

auch ABHler helfen. Kostenlos, in ihrer Freizeit.

Wenn ich 10x Bettlern helfe, darf ich dann eine Bank ausrauben oder bin dann unantastbar?
Das ist das Problem, wenn man hilft und danach Erwartungen gegenüber Mitmenschen produziert. Das gibt nur Streit. (Die Kirche ist in dieser Beziehung wohl anders.)

Du scheinst aber an konstruktiven Lösungsvorschlägen nicht wirklich interessiert.


Auf meine anderen Punkte ausser Sperrwirkung wurde nicht eingegangen. Trotzdem mache ich keinen Vorwurf.

Glaub bei einer Person die kein Verständnis für Verwaltungsverfahren hat, liegt das Problem eher bei der Person als bei der Behörde.
Das ist genau der Satz, wenn ich vor Gericht vielleicht verloren hätte. Dann stehe ziemlich alleine da.
Ich habe keine Ausbildung/Studium bezüglich"Verwaltungsverfahren". Aber ich bin jetzt nicht beleidigt.

Wie können gerne jeden einzelnen Paragraphen und dessen Wechselwirkung gerne diskutieren.

pass bloß auf, dass das nicht vor dem Bundesgerichtshof landet! Außerdem ist es unterlassene Hilfeleistung....

Ich bezahle Steuern in der BRD wie fast alle anderen auch. Unser System ist so aufgebaut, sich gegenseitig zu helfen, hier Sozialstaat. Und das erwarte ich dann auch von der ABH. Das tut sie in meinem Fall jedoch nicht. Wir bezahlen durch unsere Steuern das Gehalt der ABHler.

Ich habe kein Problem mit Krankheit, Trennung, private Insolvenz, aktienverluste, Kündigung...

Bei Aufenthaltstiteln jedoch bin ich sehr ernsthaft und habe berechtigte Angst. Risiken gehen ich hier nicht ein, denn der Titel ist die Grundlage meines Lebens.


Respekt ist halt scheinbar eine Seltenheit geworden...

Ist es nicht. Aber ihr tragt nicht dass Risiko und geht mir zu positiv und ohne Zweifel an die Sache ran. Da werde ich hellhörig. Ein Anwalt trägt die Verantwortung für seinen Mandanten und muss auch die Gegenseite verstehen.

Ich bin offen für Diskussionen! Smiley
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