Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen? (Gelesen: 2.780 mal)
LuluW
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
17.06.2017 um 14:07:18
 
Hallo,

Mein Mann (Kenianer) und ich (Deutsche) wir sind dabei das Formular für das FZF Visum aus zu füllen. Und dabei haben wir ein paar Fragen, deren Antwort ich auch hier im Forum noch nicht finden konnte. Und im Internet kursieren ja ziemlich viele Horrorgeschichten darüber, wie peinlichst korrekt die Formulare ausgefüllt werden sollten, naja da dachte ich mir frage lieber einmal zuviel als nachher blöd da zu stehen.

Hier meine/unsere Fragen:

Erstmal wird natürlich nach dem Reisepass gefragt, danach aber auch nach einem "Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument nr./ Residence permit no." Was ist damit gemeint? Ist das ein Kenianisches Dokument? Oder ist das nur für die Leute gedacht, die schon in Deutschland waren und schon irgendwelche deutschen Papiere haben?

Dann die Frage nach der Krankenversicherung. Ich arbeite im europäischem Ausland und bin auch dort krankenversichert (lebe aber in Deutschland). Meine Krankenversicherung hat mir bestätigt dass wir meinen Mann sofort nach der Einreise mitversichern können, dass er dann, falls notwendig, sogar rückwirkend ab dem Tag der Einreise versichert ist. Versicherungsschein usw gibt es aber erst nachdem ich ihn bei meiner Versicherung gemeldet habe, und das geht erst nachdem er tatsächlich hier ist. (Keine Ahnung ob das bei Versicherungen in Deutschland anders ist?) Also eigentlich ist er dann ja hier Krankenversichert. Aber belegen mit irgendwelchen Unterlagen kann ich das nicht. Wie sollte er dann auf die Frage: "Besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?" antworten, mit ja oder nein?

Dann die Frage nach vorheriger Abschiebung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis (Frage 15). Ich hatte schon hingeschrieben das ein Besuchervisum vor zwei Jahren abgelehnt wurde. Ist das richtig oder bezieht sich die Frage nicht auf Kurzzeitvisa?

Und dann hab ich mal irgendwo gelesen, dass wenn das datum "falsch" geschrieben ist, dass dann der ganze Antrag schon mal gar nicht angenommen wird. Also wenn da das heutige Datum so steht: 17.6.2017, das wäre dann ein Grund, den Antrag wieder zurück zu geben. Muss da dann tatsächlich 06.17.2017 stehen, obwohl in meinen deutschen Dokumenten die erste Variante angewendet wurde?
Ich vermute, das ist nur Panikmache. Aber wie gesagt, ich frage dann doch lieber.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.383

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #1 - 17.06.2017 um 14:18:56
 
LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
"Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument nr./ Residence permit no." Was ist damit gemeint?

Damit sind Ausländer in Kenia gemeint - die sollten sich ja dort legal aufhalten.

Für Euch: Freilassen.LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Dann die Frage nach der Krankenversicherung.

"Ab Einreise familienversichert bei ..." und Bestätigung beilegen.

LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Ist das richtig oder bezieht sich die Frage nicht auf Kurzzeitvisa?

Die Frage bezieht sich wortwörtlich auf das, was dort gefragt ist - die Ablehnung eines Schengen-Visums ist dort nicht gefragt.

Gleichwohl schadet es nicht, dort "Nein" zu schreiben und in Klammern das abgelehnte Schengen-Visum anzugeben. Es gibt durchaus Kollegen, die die fehlende Angabe dort als "Verschweigen" interpretieren und negativ bewerten.

LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Also wenn da das heutige Datum so steht: 17.6.2017, das wäre dann ein Grund, den Antrag wieder zurück zu geben.

Wenn der Antrag deswegen zurückgegeben wird, dann streicht man das "falsche" Datum durch, schreibt das richtige hin und gibt nun den Antrag seinerseits wieder zurück.

Ich selbst würde darüber noch nicht mal nachdenken, weil 06/17 ganz offenbar nur  MM/DD sein kann - zumindest solange es nur 12 Monate gibt ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.767

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #2 - 17.06.2017 um 14:20:06
 
LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Erstmal wird natürlich nach dem Reisepass gefragt, danach aber auch nach einem "Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument nr./ Residence permit no." Was ist damit gemeint? Ist das ein Kenianisches Dokument? Oder ist das nur für die Leute gedacht, die schon in Deutschland waren und schon irgendwelche deutschen Papiere haben?

Wenn er Ausländer in kenia wäre, dann benötigte er ggf. einen kenianischen Aufenthaltstitel. Da er aber Kenianer ist, hat er aufgrund der Kenianischen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht. Also insofern das Feld freilassen.

LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Wie sollte er dann auf die Frage: "Besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?" antworten, mit ja oder nein?


Das FZF-Visum zum deutschen Ehegatten kann nicht wegen fehlender Krankenversicherung verweigert werden. Ich würde wohl "ja" ankreuzen. Aber vielleicht sehen das Mitforisten anders.
LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Dann die Frage nach vorheriger Abschiebung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis (Frage 15). Ich hatte schon hingeschrieben das ein Besuchervisum vor zwei Jahren abgelehnt wurde. Ist das richtig oder bezieht sich die Frage nicht auf Kurzzeitvisa?

Kurzzeitvisa sind von dieser Frage nicht erfasst. Kann also gemäß deinen Ausführungen mit Nein beantwortet werden.

LuluW schrieb am 17.06.2017 um 14:07:18:
Und dann hab ich mal irgendwo gelesen, dass wenn das datum "falsch" geschrieben ist, dass dann der ganze Antrag schon mal gar nicht angenommen wird. Also wenn da das heutige Datum so steht: 17.6.2017, das wäre dann ein Grund, den Antrag wieder zurück zu geben. Muss da dann tatsächlich 06.17.2017 stehen, obwohl in meinen deutschen Dokumenten die erste Variante angewendet wurde?

Das Datum ist eigentlich sowas von egal. Das Datum gibt ja nur an, wann der Antrag ausgefüllt und zum Abschluss unterschrieben wurde. Wenn der Antrag vor den Augen der Konsularmitarbeiter unterschrieben werden soll, dann würde ich das Datumsfeld freilassen und dann bei der Unterschriftleistung das Datum einsetzen. Aber das Datum ist für einen Antrag nicht konstitutiv.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
frog
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #3 - 17.06.2017 um 16:15:54
 
Petersburger schrieb am 17.06.2017 um 14:18:56:
"Ab Einreise familienversichert bei ..." und Bestätigung beilegen.

Lässt Du uns auch wissen auf welcher Grundlage das für den vorliegenden Fall von Bedeutung ist? Die TE ist Deutsche, für FZF zu Deutschen ist die Sicherung des LU nicht von Bedeutung - wozu auch ausreichender Krankversicherungsschutz durch Mitgliedschaft in der GKV zählt.
In Merkblättern zu nationalen Visa wird auch darauf hingewiesen, dass der Nachweis zur KV entfällt bei Ehegatten von Deutschen.
Dass diese Frage dennoch in dem Antrag auftaucht liegt daran, dass es nur "ein gemeinsames" Antragsformular für nat. Visa gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.383

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #4 - 17.06.2017 um 19:25:09
 
frog schrieb am 17.06.2017 um 16:15:54:
Lässt Du uns auch wissen auf welcher Grundlage das für den vorliegenden Fall von Bedeutung ist?

Habe ich dergleichen Unfug behauptet?

Ich selbst würde dort bei jedem nationalen Visumantrag "Nein" schreiben, weil nach einer bestehenden KV gefragt wird und nicht nach einem Zukunftswert.

Und ich akzeptiere das "Nein" im Antrag tagtäglich.

Da ich hier aber einer besorgten Fragestellerin antworte, bei der ich keinerlei Streitpotential voraussetzen kann (weder Wollen noch Können), und eine solche Bescheinigung offenbar vorhanden ist, antworte ich so wie ich das tat.


Im Übrigen danke ich Dir für Deine Belehrungen - endlich hat mir mal einer mein Handwerkszeug genannt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
LuluW
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #5 - 17.06.2017 um 22:39:53
 
Danke an alle für die schnellen Antworten.

Und mit der Versicherung, da habe ich mich wohl nicht so ganz klar ausgedrückt. Am Telefon hat mir eine freundliche Mitarbeiterin erklärt, wie das ganze geregelt werden muss. Das ich meinen Mann NACH der Einreise problemlos versichern kann, das die Versicherung dann rückwirkend ab dem Moment der Einreise gültig ist und also auch wenn er sich noch am Flughafen das Bein bricht für die Kosten aufkommt. Aber natürlich nur, wenn ich das umgehend regele und zahle, was ich selbstverständlich vorhabe. Aber im Moment ist er bei meiner Versicherung noch nicht eingetragen, das machen die wohl erst nach der Einreise. Schriftliche Belege habe ich also keine. Das heisst also für uns: nein ankreuzen, eventuell, falls gefragt wird, die Lage erklären und wenn er dann hier ist ihn sofort bei der Versicherung anmelden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.767

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #6 - 17.06.2017 um 23:58:48
 
Bist du privat versichert? bist du in einer deutschen Krankenkasse versichert?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.383

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #7 - 18.06.2017 um 08:46:00
 
LuluW schrieb am 17.06.2017 um 22:39:53:
Das heisst also für uns: nein ankreuzen, eventuell, falls gefragt wird, die Lage erklären

Richtig.
Oder auch hinschreiben "Ab der Einreise familienversichert" um der Frage vorzubeugen.

Für die Entscheidung über den Visumantrag ist die Antwort irrelevant, für den Ablauf ... es kann schon mal für ruhigere Nerven sorgen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
LuluW
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #8 - 18.06.2017 um 14:21:11
 
Hi Aras,

Wie ich schon schrieb, ich arbeite nicht in Deutschland, und dann wird das mit der Krankenversicherung so geregelt: Ich bin über meinen Arbeitgeber versichert, zahle meine Beiträge also nicht in Deutschland, habe aber irgendein Formular bei einer deutschen Versicherung meiner Wahl abgegeben (Ein I-irgendetwas Formular, ist glaub ich in der ganzen EU einheitlich geregelt) hab da dann eine Versicherungskarte bekommen und kann auch hier in DE ganz normal zum Arzt gehen. Irgendwie verrechnen die Versicherungen dass dan untereinander, wie genau weiss ich nicht aber es ist wohl gut geregelt.
Für meinen Mann müssen wir dann denselben Weg gehen: Formular wird uns sobald er versichert ist zugeschickt, ausfüllen, bei der deutschen Krankenversicherung abgeben, fertig.

Und deine Frage zu privat oder Krankenkasse... öhm diesen Unterschied so wie er in Deutschland besteht gibt es so wohl nicht in NL, deswegen weiss ich das eigentlich gar nicht... Schockiert/Erstaunt Oder ist das hier inzwischen auch schon nicht mehr so mit unterschiedlichen Tarifen und Wartezeiten und so? Naja das ist ja für die FZF auch nicht wirklich relevant, oder übersehe ich da etwas?

Schönen Sonntag euch allen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.767

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #9 - 18.06.2017 um 14:26:12
 
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du in einer niederländischen KK bist und die deutsche Botschaft mit einem möglichen Schreiben nix anfangen könnten. Darum mE bluffen und wie Petersburger schreibe : nein aber ab einreise familienversichert
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.383

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #10 - 18.06.2017 um 14:39:03
 
Aras schrieb am 18.06.2017 um 14:26:12:
Darum mE bluffen

Wieso Bluff?
Ist das nicht die Wahrheit?

Un- oder halbwahre Angaben würde ich nie empfehlen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
LuluW
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #11 - 18.06.2017 um 15:31:45
 
Nein, das wäre kein Bluff, sondern die Wahrheit. Und so werden wir das dann auch aufschreiben und wenn gefragt wird erklären. Nur wenn ich hier bei der AB nach Unterlagen gefragt werde, dann kann ich vor seiner Einreise nichts vorlegen. Aber, wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich das auch gar nicht, da mache ich mir auch keine Sorgen.
Aber jetzt erstmal zur Botschaft und alles da abgeben. Und Dank eurer Antworten weiss ich jetzt auch, dass wir alles richtig ausgefüllt haben. Der Termin ist zwar erst in einem Monat, aber ich bin gerne gut vorbereitet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum Formular (Nairobi) wie ausfüllen?
Antwort #12 - 18.06.2017 um 22:40:40
 
Moin,

Zum Datum: Schreib 17-June-2017 hin und alles ist gut.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema