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Soll syrischer Flüchtling den Nationalpass verlängern lassen? (Gelesen: 2.899 mal)
Themen Beschreibung: Reisepass, subsidiärer Schutz, Passpflicht
KaGe
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15.06.2017 um 08:08:34
 
reinhard schrieb am 22.03.2017 um 11:50:35:
Flüchtlinge haben eine blauen Pass, deshalb sollte das nicht mit diesem Thema vermischt werden.

Ich möchte hier nochmal einhaken.
Die Erklärungen habe ich verstanden.
Neue Situation:
Ein Syrer mit anerkannter Fl-Eigenschaft (3 Jahre AT), ledig, hat seinen (alten) syrischen Pass längst vom BAMF zurückerhalten, hat den eAT ohne Zusatzblatt.
Hat keine Ambitionen, demnächst zurückzukehren, aber was heißt das heute schon...

Nun läuft in ca. 3 Monaten sein syrischer Nationalpass ab.
Muss er vorsorglich oder sollte er vorsorglich einen neuen Nationalpass beantragen?

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reinhard
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Antwort #1 - 15.06.2017 um 11:09:01
 
Auf gar keinen Fall.

Er sollte jetzt nur den blauben Pass benutzen, der syrische ist ja vom Verfolgerstaat. Den braucht er nur, wenn er seinen Flüchtlingsstatus aufgeben und zurückkehren will.

Wenn er jetzt den syrischen Pass haben will, verliert er eventuell den blauen Pass und die (diese)  Aufenthaltserlaubnis.
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KaGe
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Antwort #2 - 15.06.2017 um 11:54:15
 
o.k.
Danke, leuchtet mir ein.

Den blauen Fl.- Reisepass hat er zwar, benutzt ihn aber nicht. Der ist wie der eAT bis Mitte 01/2019 gültig.
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Aras
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Antwort #3 - 15.06.2017 um 12:07:46
 
Er sollte den syrischen Pass in den Giftschrank sperren und niemals verwenden. Also auch nicht für Grenzübertritte
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 15.06.2017 um 12:53:39
 
Ja,  Zwinkernd--- ich habs verstanden.
Hoffentlich verstehts der stolze, aber unsichere Syrer auch.  Augenrollen
Ich werd mein Bestes tun.

Danke euch!

btw.
Die anderen Syrer, die Visa für einen besuchsweisen Aufenthalt bei syrischen Verwandten in Jordanien beantragt hatten (und gern 40,- gelöhnt hatten), haben inzwischen die Ablehnung. Mündlich--- und schriftlich kommt sie jetzt bald.

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KaGe
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Antwort #5 - 16.06.2017 um 16:03:55
 
Jo, wie nicht anders zu erwarten, da kommt noch was...
Das war nur seine erste Frage. Ärgerlich
Der Hintergrund und sein Ziel ist aber, seine Restfamilie, die in der Türkei hängengeblieben ist bzw. eine schnellere Rückkehr nach Syrien erhoffte, endlich mal zu besuchen.
FZF kommt nicht in Frage, da über 18.

Und wie so oft auch, erzählen andere, sie habens schon gemacht, man könne es bei facebook lesen.
Aber wie? 
Gehts legal besuchsweise mit dem blauen Fl-Ausweis und eAT und könnte er Erfolg mit dem Antrag auf ein Visum haben?
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Aras
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Antwort #6 - 16.06.2017 um 17:05:58
 
Also man hat mir aus zuverlässiger türkischer Quelle vor 2 Monaten gesagt, dass die Türkei bei Syrern mit blauem Pass weiterhin Visa erteilt.

Was soll man denn auf FB kolportiert haben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 16.06.2017 um 17:54:10
 
Danke für die Info aus zuverlässiger Quelle.
Ich bin nicht bei facebook und höre immer mal wieder, daß dieses und jenes aber bei anderen Flüchtlingen auch möglich ist und bei FB würds ja zu lesen sein.
Sorry, die Welt ist voll von *richtigem* Falschen.

Aber o.k. ich werds weitergeben, er soll ein Visum beantragen.
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