So - habe nun das Haus durchgewuehlt und folgendes gefunden:
1. lueckenlose deutsche Reisepaesse von 1993 an
2. Ausmusterungsbescheid von 1984 mit Personenkennziffer. Das ist eine Kopie die ich 2010 bestellt habe wegen US greencard. Sie haben also alle meine Bundeswehrdaten im System.
Damit - auch Dank der Bundeswehr
- kann ich wohl deutscher Stabue bleiben
. Ich glaube die Frage der Beweispflicht kann man wohl nicht beantworten.
nixwissen schrieb am 14.06.2017 um 23:57:09:Moin,
Hmm, DAS musst Du in den USA eher noch mehr erklären.
Was die BBG angeht habe ich keine Ahnung. Hast Du Dich erkundigt, wie Du das begründen kannst?
Nur so aus Neugier.
Gruß,
Norbert
Fuer die BBG gibt es eine Art "info4alien" - eine Yahoo Gruppe names Zweipaesse die es schon jahrelang gibt. Die haben templates die funktioniert haben und auch welche die abgelehnt worden sind. Die BBG ist eher ein Roman als ein Formular, habe welche mit 40+ Seiten gelesen. Darin man muss schreiben:
- mit welchen Verwandten man noch Kontakt hat (tel etc)
- Bankverbindungen in D, Bauspar et al
- Erklaeren, warum braucht man unbedingt die US stabue? (Auszug aus webseite mit US Government jobs die man nur mit US citizenship haben kann etc)
- weitere soziale Nachteile, Reisen nach D, Waehlen gehen hueben und drueben.
Euch allen lieben Dank! Ich bin nun gewappnet fuer die BBG. Fuege einfach Scans der Paesse und der Ausmusterung anbei.
PS:
Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 23:16:52:Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.
Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.
Das hat mich nochmals veranlasst, im Netz nach dem nig. Gesetz von damals zu suchen, leider ohne Erfolg. Es ist aber nicht 100% dass damals schon im Ausland geborene Kinder im Stabue-Gesetz verankert waren. Haben Hinweise gesehen, dass das erst 1973 hinzukam, aber eben nur Zweit-Drittquellen, nicht der Originaltext.