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Bin ich Deutscher - (Gelesen: 6.368 mal)
HeFi
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 15.06.2017 um 02:59:37
 
CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"  zurueckgeantwortet  . Jedoch kein Nachweis mehr vorhanden, Brief ist verloren.

Dazu ergeben sich doch Fragen:
Nach Deiner Angabe bist Du 1966 geboren,
also müsste der og Brief dann 1984 (da warst du 18) gekommen sein?

1984 gab's aber noch gar keine (Options-)Regelung, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen.
Ich fürchte, Du wirfst hier etwas durcheinander oder erzählst uns eine Fantasie-Story.
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CHMike
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Antwort #16 - 15.06.2017 um 03:09:19
 
So - habe nun das Haus durchgewuehlt und folgendes gefunden:
1. lueckenlose deutsche Reisepaesse von 1993 an
2. Ausmusterungsbescheid von 1984 mit Personenkennziffer. Das ist eine Kopie die ich 2010 bestellt habe wegen US greencard. Sie haben also alle meine Bundeswehrdaten im System.

Damit - auch Dank der Bundeswehr  Smiley - kann ich wohl deutscher Stabue bleiben  Durchgedreht. Ich glaube die Frage der Beweispflicht kann man wohl nicht beantworten.


nixwissen schrieb am 14.06.2017 um 23:57:09:
Moin,

Hmm, DAS musst Du in den USA eher noch mehr erklären.
Was die BBG angeht habe ich keine Ahnung. Hast Du Dich erkundigt, wie Du das begründen kannst?
Nur so aus Neugier.

Gruß,
Norbert



Fuer die BBG gibt es eine Art "info4alien" - eine Yahoo Gruppe names Zweipaesse die es schon jahrelang gibt. Die haben templates die funktioniert haben und auch welche die abgelehnt worden sind. Die BBG ist eher ein Roman als ein Formular, habe welche mit 40+ Seiten gelesen. Darin man muss schreiben:
- mit welchen Verwandten man noch Kontakt hat (tel etc)
- Bankverbindungen in D, Bauspar et al
- Erklaeren, warum braucht man unbedingt die US stabue? (Auszug aus webseite mit US Government jobs die man nur mit US citizenship haben kann etc)
- weitere soziale Nachteile, Reisen nach D, Waehlen gehen hueben und drueben.

Euch allen lieben Dank! Ich bin nun gewappnet fuer die BBG. Fuege einfach Scans der Paesse und der Ausmusterung anbei.


PS:
Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 23:16:52:
Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.

Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.


Das hat mich nochmals veranlasst, im Netz nach dem nig. Gesetz von damals zu suchen, leider ohne Erfolg. Es ist aber nicht 100% dass damals schon im Ausland geborene Kinder im Stabue-Gesetz verankert waren. Haben Hinweise gesehen, dass das erst 1973 hinzukam, aber eben nur Zweit-Drittquellen, nicht der Originaltext.
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CHMike
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Antwort #17 - 16.06.2017 um 15:14:35
 
Habe etwas Neues hierzu gefunden:

Merkblatt zur Einbürgerung von vor dem 01. Januar 1975 ehelich geborenen Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter gemäß § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Zitat:
Einbürgerung von vor dem 01.01.1975 ehelich geborenen Kindern mit deutscher Mutter und ausländischem Vater
Kinder


Kinder, die vor dem 01.01.1975 ehelich geboren worden sind, eine deutsche Mutter und einen ausländischen Vater haben, haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben. Zwischen 1975 und 1977 konnte für diese Kinder eine Erklärung abgegeben werden, mit der die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. In den meisten Fällen ist dies nicht erfolgt.

Das Bundesverwaltungsamt informiert in einem Merkblatt über die Einbürgerungsmöglichkeiten für diese Personengruppe.

Quelle: http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoe...

Anscheinend gibt es einen Erlass Bundesministeriums des Innern vom 28. März 2012. Man bekommt in einem solchen Fall eine erleichterte Einbuergerung unter bestimmten Vorasusetzungen, e.g. Sprachkenntnisse C1 etc.
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KaGe
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Antwort #18 - 16.06.2017 um 15:52:21
 
Ich lese dort ganz oben in dem Merkblatt:
Für Personen, die im Ausland leben

Das trifft auf dich nicht zu, oder?

Du hast lückenlose deutsche Reisepässe ab 1993
Du hast einen Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr 1984
Du kannst sicher auch den normalen Schulbesuch in D nachweisen?

Warum nutzt du nicht das ? --- hä?
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Antwort #19 - 16.06.2017 um 17:13:50
 
Nebenbei bemerkt...

es gibt erleichterte Einbürgerungsbedingungen für diese Personengruppe

Ich hatte schonmal die betreffenden Erlasse des BMI aber leider sind diese mir verloren gegangen, sodass ich diese nicht  auf fragdenstaat.de veröffentlichen konnte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 16.06.2017 um 18:46:39
 
KaGe schrieb am 16.06.2017 um 15:52:21:
Ich lese dort ganz oben in dem Merkblatt:
Für Personen, die im Ausland leben

Das trifft auf dich nicht zu, oder?

Du hast lückenlose deutsche Reisepässe ab 1993
Du hast einen Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr 1984
Du kannst sicher auch den normalen Schulbesuch in D nachweisen?

Warum nutzt du nicht das ? --- hä?


Doch - wir leben in den USA  Smiley. Werde aber Deine ausgefuehrten Dinge anbringen und nicht die erleichterte Einbuergerung. Die ganze Frage kam auf, weil wir naechstes Jahre amerikanische Stabues werden wollen und ich die dt. nicht verlieren moechte.
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CHMike
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Antwort #21 - 16.06.2017 um 18:51:55
 
Aras schrieb am 16.06.2017 um 17:13:50:
Nebenbei bemerkt...

es gibt erleichterte Einbürgerungsbedingungen für diese Personengruppe

Ich hatte schonmal die betreffenden Erlasse des BMI aber leider sind diese mir verloren gegangen, sodass ich diese nicht  auf fragdenstaat.de veröffentlichen konnte.


Hallo Aras, das ist genau der oben von mir verlinkte
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Antwort #22 - 16.06.2017 um 18:56:38
 
Ich hatte mal die dazugehörigen Erlasse und nicht die Merkblätter, die du verlinkt hast. Zwinkernd
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #23 - 16.06.2017 um 19:03:12
 
Stimmt.
sorry, habs eben im EP nachgelesen.





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CHMike
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Antwort #24 - 10.07.2017 um 14:48:30
 
Habe nun ein weiteres Dokument gefunden, welches die Staatsbuergerschaft anzeigt: das polizeiliche Fuehrungszeugnis. Somit sind es zusammen mit der erweiterten Meldebescheinigung zwei Moeglichkeiten einen kleinen Stabuenachweis fuer Behoerdengaenge zu erlangen, wenn man eine unklare Stabue hat und keinen Staatsangehoerigkeitsausweis.

Daten auf dem Fuehrungszeugnis sind:
  1. Geburtsname
  2. Familienname
  3. Vorname(n)
  4. Geburtsdatum
  5. Geburtsort
  6. Staatsangehoerigkeit  Smiley
  7. Anschrift
  8. Inhalt:  Eigenes Suendenregister  Smiley

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Antwort #25 - 11.07.2017 um 08:07:40
 
Auf dem Führungszeugnis steht genau die Staatsangehörigkeit, die Du bei der Beantragung angegeben hast - nicht mehr und nicht weniger.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Antwort #26 - 11.07.2017 um 23:25:59
 
Odysseus schrieb am 11.07.2017 um 08:07:40:
Auf dem Führungszeugnis steht genau die Staatsangehörigkeit, die Du bei der Beantragung angegeben hast - nicht mehr und nicht weniger.


Ich glaube schon, dass man das Zeugnis als kleinen Stabue-Ausweis hernehmen kann, weil die Behoerde die Stabue ueberprueft. Ich weiss das naterulich nicht, aber ich gehe nicht davon aus, dass einfach unkritisch die angebene Stabue ausgedruckt wird  Smiley.

Bei den 2 moeglichen Formen der Antragstellung sind die Hinweise auf einen Stabuecheck die folgenden:
1. Klassisch in Person oder per Brief:
"Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden."
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

2. Neues Online-Verfahren:
Hier ist das Stabue Feld readonly und der Inhalt wird aus dem E-Ausweis ausgelesen. Man kann zwar manuell weitere Stabues angeben, muss aber die Nachweise dazu hochladen.
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

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Antwort #27 - 12.07.2017 um 01:56:01
 
CHMike schrieb am 11.07.2017 um 23:25:59:
Ich glaube schon, dass man das Zeugnis als kleinen Stabue-Ausweis hernehmen kann, 

1. Glauben gehört in die Kirche oder Moschee und einen "kleinen Stabue-Ausweis" gibt es nicht
und ein deutscher Pass ist nur ein Indiz aber kein rechtsverbindlicher Nachweis der D-StA

2. Für Dich kommt mMn doch nur der Nachweis Deiner D-StA zB durch einen Staatsangehörigkeitsausweis
gem, § 30 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63217.htm
in Betracht.

3. Als langjähriger Inhaber eines deutschen Passes dürftest Du Dir die D-StA gem. § 3 Abs. 2 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63189.htm
"ersessen" haben:
Zitat:
(2) 1Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. 2Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde...


wie bereits Saxonicus hier schrieb http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1497373593/2#2

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