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Bin ich Deutscher - (Gelesen: 6.454 mal)
CHMike
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13.06.2017 um 19:06:33
 
Hallo liebe ForumlerInnen,

ich habe eine Frage bez. meiner deutschen Staatsangehoerigkeit. Hoffe ich bin im richtigen Forum

Bin Jahrgang 1966 und ein in D geborenes und aufgewachsenes Kind einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters.  Habe in D bis zu meinem 42. Lebensjahr gelebt. 1966 haette das nicht die dt. Staatsangehoerigkeit bedeutet aber mysterioeser weise hatte/habe ich jene seit ich denken kann. Ich hatte schon Kinderreisepaesse seit ich acht war und bin seitdem immer als Deutscher von den Behoerden betrachtet worden. Es wurde keine Erklaerung abgebegen ('deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben bis 1977"). Wir vermuten, dass sich damals die Behoerden einfach geirrt und mir einfach die deutsche Stabue erteilt haben. Soweit so gut.

Nun geht es aber darum ob ich eine andere Staatsangehoerigkeit (USA) annehmen kann und da muss man ein Formular ausfuellen (BBG) und ankreuzen, woher man seine deutsche Stabue denn hat. "Abstammung" stimmt fuer mich (1966) ja nicht, daher wuerde ich "Sonstiges" ankreuzen. Und eben ein paar Erklaerungen dazu.

Es gibt einen neuen Stabue Paragraphen seit 2008 welcher besagt, dass wenn man mehr als 12 Jahre als dt. Stabuerger von den Behoerden betrachtet wurde, dass man dann auch dt. Stabue ist und bleibt  Smiley.

Meine Frage nun: ist das so in meinem Fall? Wenn ja, muss ich Zeit meines Lebens alte Paesse mitschleppen? Ich glaube der aelteste den ich habe ist von 1998 - die Kinderpaesse sind alle weg, da man ja eigentlich alte Paesse abgeben muss. Habe jedoch ein Foto meines Passes als ich acht war (noch in SchwarzWeiss  Smiley) . Oder haben die dt. Behoerden eine Liste meiner alten ausgestellten Paesse?

Herzlichen Dank

ChMike

PS" Schon komisch wenn man mit 50+ ploetzlich sich fragen muss ob man Dt ist
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Ralf
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Antwort #1 - 13.06.2017 um 19:52:42
 
CHMike schrieb am 13.06.2017 um 19:06:33:
Bin Jahrgang 1966 und ein in D geborenes und aufgewachsenes Kind einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters.


Waren die Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt
miteinander verheiratet?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 13.06.2017 um 20:12:03
 
CHMike schrieb am 13.06.2017 um 19:06:33:
Ich hatte schon Kinderreisepaesse seit ich acht war und bin seitdem immer als Deutscher von den Behoerden betrachtet worden.

Staatsangehörigkeitsgesetz § 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
.
.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.
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CHMike
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Antwort #3 - 14.06.2017 um 01:28:49
 
Das geht ja wieder schneller als ich schreiben kann - vielen Dank fuer die Beitraege  Smiley

Ralf schrieb am 13.06.2017 um 19:52:42:
Waren die Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt
miteinander verheiratet?


Ja! Sonst wuerde das "besser dt Stabue von Mutter als staatenlos" gelten.




Saxonicus schrieb am 13.06.2017 um 20:12:03:
Staatsangehörigkeitsgesetz § 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
.
.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.


Muss ich das nachweisen? Gibt es ein amtliches Verzeichnis aller ausgestellten Reisepaesse. Habe eben gesucht und nur einen ab 2006 gefunden. Es muss noch irgendwo der von 1997 sein aber eben nicht sicher. Habe nirgendwo in Google was zu einem Verzeichnis aller ausgestellten Paesse gefunden.

Was bedeutet das "nicht zu vertreten hat"?

Vielen Dank
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Antwort #4 - 14.06.2017 um 08:00:00
 
Ausstellende Behörde der Personalausweise Pässe sollte dir bekannt sein. Also in der Regel der Landkreis oder die kreisefreie Stadt wo du zum Antragszeitpunkt gewohnt hast.

Und dort musst du nachfragen ob die eine Akte führen und ob darin die Information gibt.
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Antwort #5 - 14.06.2017 um 10:27:39
 
CHMike schrieb am 14.06.2017 um 01:28:49:
Was bedeutet das "nicht zu vertreten hat"?



"Zu vertreten hat" bedeutet z.B., dass Du selbst die Geburtsurkunde gefälscht hast, um eine Deutsche als Mutter vorzutäuschen. Dann hätte nicht die Behörde sich geirrt, sondern Du hättest betrogen – und dann nützen Dir auch Pässe von 25 Jahren nichts.
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Antwort #6 - 14.06.2017 um 13:53:22
 
Ralf schrieb am 13.06.2017 um 19:52:42:
Waren die Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt
miteinander verheiratet?

Diese Frage ^^^ zielt mMn darauf ab, dass 1966 bei ehelicher Geburt die deutsche StA nur dann von der dt. Mutter "geerbt" werden konnte, wenn sie andernfalls staatenlos geworden wären.
http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoe...
Zitat:
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.01.1964 und vor dem 31.12.1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären.

In diesem Falle -Geburt 1966- konnte die dt. Staatsangehörigkeit mMn also nicht von Geburt an von der dt. Mutter erworben werden,
hier bleibt also nur der Erwerb durch "Ersitzen" gem. § 3 Abs. 2 StAG, wenn er "dies nicht zu vertreten hat", dh wenn die Ursache (Schuld) nicht bei ihm liegt.
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Antwort #7 - 14.06.2017 um 14:19:52
 
Moin,

Warst Du bei der Bundeswehr und hast davon vielleicht noch das Dienstzeugnis?
Das hatte bei der Einbürgerung meiner Frau als eindeutiger Beweis gereicht.

Gruß,
Norbert
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Ralf
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Antwort #8 - 14.06.2017 um 20:56:17
 
HeFi schrieb am 14.06.2017 um 13:53:22:
Diese Frage ^^^ zielt mMn darauf ab, dass 1966 bei ehelicher Geburt die deutsche StA nur dann von der dt. Mutter "geerbt" werden konnte, wenn sie andernfalls staatenlos geworden wären.


Korrekt.

HeFi schrieb am 14.06.2017 um 13:53:22:
In diesem Falle -Geburt 1966- konnte die dt. Staatsangehörigkeit mMn also nicht von Geburt an von der dt. Mutter erworben werden,


Warum? Bislang war nirgends die Rede davon, dass der Fragesteller mit
der Geburt die nigerianische StA erworben hätte.
Also,
@
CHMike, wie  sieht es damit aus?

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Antwort #9 - 14.06.2017 um 23:10:15
 
HeFi schrieb am 14.06.2017 um 13:53:22:
hier bleibt also nur der Erwerb durch "Ersitzen"


Laut lachend Laut lachend - das ist schoen formuliert, ich glaube auf jedenfall greift das.

Ralf schrieb am 14.06.2017 um 20:56:17:
Warum? Bislang war nirgends die Rede davon, dass der Fragesteller mit
der Geburt die nigerianische StA erworben hätte.
Also,
@
CHMike, wie  sieht es damit aus?




Also hierzu: nach nigerianischem Recht habe ich die nig. Staatsbuergerschaft. Habe/hatte aber nie einen nig. Reisepass beantragt.
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"  zurueckgeantwortet  Smiley. Jedoch kein Nachweis mehr vorhanden, Brief ist verloren. Speziell ist, dass man lt. nig. Recht auch die nig. Stabue nicht einfach aberklaeren kann. Die bleibt. In Nigeria kan man soviele Stabues parallel haben wie man moechte. War aber in keinem Land im Wehrdienst (das war noch zu der Zeit wo man soviele Atteste wie moeglich gesammelt hat => T5 und was Nigeria betrifft, dort gibt/gab es keinen Pflichtwehrdienst). Aber den Ausmusterungsbescheid - den habe ich noch!

Danke fuer die Erklaerung mit dem "nicht zu vertreten hat" - ja, keine Faelschung oder Tricks von unserer Seite.
Auch Danke fuer den Tipp mit der lokalen austellenden Behoerde - werde da mal bei diversen Orten anlaeuten.

Momentan laeuft es also darauf hinaus, dass ich auf dem BBG Formular "Sonstiges" ankreuzen werde und eine Erklaerung dazu schreibe. Mir gruselts aber schon vor den Nachfragen.

Eine Frage noch bitte:
Saxonicus schrieb am 13.06.2017 um 20:12:03:
Staatsangehörigkeitsgesetz § 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
.
.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.



Habe ich die Nachweispflicht fuer die 12 Jahre? Oder kann ich mich zuruecklehnen und mich auf das global-deutsche-eGovernment-Verzeichnis verlassen Smiley ?
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Antwort #10 - 14.06.2017 um 23:16:52
 
CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Also hierzu: nach nigerianischem Recht habe ich die nig. Staatsbuergerschaft. Habe/hatte abe rnie einen nig. Reisepass beantragt.

Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.

Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.
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Antwort #11 - 14.06.2017 um 23:42:35
 
Moin,

Der Ausmusterungsbescheid aufgrund T5 dürfte ein guter Beleg sein, daß Du damals als deutscher Staatsbürger geführt wurdest. Ahnlich wie der Pass von 1997.
Ich bin mir jetzt recht sicher, daß Du Deutscher bist.

CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"zurueckgeantwortet 


Das ist doch die Erklärung für "Sonstiges".

Allerdings dürfte die D Staatsbürgerschaft für die Amis eher kein Problem sein denn die dürften wissen, daß die Deutsche sofort automatisch weg ist, wenn Du auf Antrag die Amerikanische annimmst.

Gruß,
Norbert
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Antwort #12 - 14.06.2017 um 23:50:07
 
Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 23:16:52:
Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.

Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.



Danke - dass habe ich nochmals als Anlass genommen um zu schauen, ob ich wirklich die nig. Stabue bekommen habe. Ehrlich gesagt, ich weiss es nicht genau. Nigeria wurde 1960 unabhaengig und danach aenderte sich das Recht '63 und '70. Allerdings gibt es die damaligen Rechtsfassungen nicht im Netz.

nixwissen schrieb am 14.06.2017 um 23:42:35:
Moin,

Der Ausmusterungsbescheid aufgrund T5 dürfte ein guter Beleg sein, daß Du damals als deutscher Staatsbürger geführt wurdest. Ahnlich wie der Pass von 1997.
Ich bin mir jetzt recht sicher, daß Du Deutscher bist.


Das ist doch die Erklärung für "Sonstiges".

Allerdings dürfte die D Staatsbürgerschaft für die Amis eher kein Problem sein denn die dürften wissen, daß die Deutsche sofort automatisch weg ist, wenn Du auf Antrag die Amerikanische annimmst.

Gruß,
Norbert


Ich glaube so mache ich das  Smiley - naechstes Jahr sind wir zuteilungsreif fuer die amerik. Stabue und daher schreibe ich gerade an der BBG (Urkunde die mir erlaubt, die dt. Stabue parallel zu behalten).


Aber die Nachweispflicht fuer die 12 Jahre interessiert mich schon noch....
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Antwort #13 - 14.06.2017 um 23:57:09
 
CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:50:07:
schreibe ich gerade an der BBG (Urkunde die mir erlaubt, die dt. Stabue parallel zu behalten).


Moin,

Hmm, DAS musst Du in den USA eher noch mehr erklären.
Was die BBG angeht habe ich keine Ahnung. Hast Du Dich erkundigt, wie Du das begründen kannst?
Nur so aus Neugier.

Gruß,
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Antwort #14 - 15.06.2017 um 01:39:37
 
CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"zurueckgeantwortetSmiley. Jedoch kein Nachweis mehr vorhanden, Brief ist verloren. Speziell ist, dass man lt. nig. Recht auch die nig. Stabue nicht einfach aberklaeren kann. Die bleibt. In Nigeria kan man soviele Stabues parallel haben wie man moechte. War aber in keinem Land im Wehrdienst (das war noch zu der Zeit wo man soviele Atteste wie moeglich gesammelt hat => T5 und was Nigeria betrifft, dort gibt/gab es keinen Pflichtwehrdienst). Aber den Ausmusterungsbescheid - den habe ich noch!


Du weisst aber noch wo du mit 18 gewohnt hast. Ich würde dort einfach der örtlichen EBH schreiben, dass du eine Kopie des Briefes benötigst um deine Staatsamgehörigkeit nachzuweisen und das Original verloren hast.
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