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Algerier soll Nationalpass vorlegen, sonst Verbot der Erwerbstätigkeit (Gelesen: 5.378 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 14.06.2017 um 16:52:12
 
Kasi schrieb am 14.06.2017 um 16:35:11:
Angenommen er beantragt einen neuen Pass, wie lange wird das ungefähr dauern bis er ihn bekommt?

Wenn er den Pass dann hat, wie lange darf er dann noch in Deitschland bleiben?


Die erste Frage kann nur seine eigene Botschaft beantworten.

Die zweite Frage ist einfach: Bis eine mögliche Ablehnung des Asylantrages rechtskräftig ist. Hat er eine Duldung, ist der Zeitpunkt schon überschritten, in dem er bleiben durfte. Wer eine Duldung hat, darf sich nicht in Deutschland aufhalten – genau das sagt die Duldung ja.

Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis hat, steht drauf, wie lange in in Deutschland bleiben darf. Dann kann er entweder die Verlängerung beantragen oder bei Ablauf ausreisen.

Wenn er eine Aufenthaltsgestattung hat, darf er mindestens so lange bleiben, bis über den Antrag entschieden wurde.
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #16 - 14.06.2017 um 17:05:38
 
Kasi schrieb am 14.06.2017 um 16:35:11:
Angenommen er beantragt einen neuen Pass, wie lange wird das ungefähr dauern bis er ihn bekommt?

Um bei der algerischen Vertretung einen neuen Pass zu erhalten, ist der alte Pass erforderlich (so auf deren Webseite zu lesen).

Wenn der bisherige Pass aber "verlorengegangen" und nicht mehr vorhanden ist, bekommt er möglicherweise keinen neuen Pass, sondern nur ein kurzzeitig gültiges Reisedokument um die Heimreise antreten zu können.

Von einer anderen Auslandsvertretung ist mir bekannt, dass solche Hilfs- oder Notpässe in Absprache mit der Bundespolizei, sogar direkt zum Flughafen geliefert werden, um die Abschiebung ins Heimatland durchzuführen.
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Holzer
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Antwort #17 - 14.06.2017 um 17:28:14
 
Kasi schrieb am 14.06.2017 um 01:38:59:
Mitwirken würde er sicher, sofern er in Deutschland bleiben kann und nicht zurück nach Algerien muss.

Das ist wieder so ein Satz, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss! Die zuständige Behörde oder das gericht wird ihm schon erklären, wie die Mitwirkung aussieht!
Besorgt er keinen Pass oder findet seinen durch Zufall, wird man ihm einen "Notreisepass" besorgen und direkt zum Flugzeug liefern. Dazu eine Einreisesperre  Cool
Er hat bereits eine Duldung, damit ist er Ausreisepflichtig! Wer eine Duldung hat, darf sich nicht in Deutschland aufhalten – genau das sagt die Duldung

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