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Kind von Asylbewerberin (Gelesen: 4.378 mal)
AntonioCasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.06.2017 um 02:37:39
 
Hallo liebe Community,

Ich 30, spanischer Bürger der seit 20 Jahren in DE lebt.

Meine Freundin ist 26, aus Senegal, Asylbewerberin, seit 1 Monat Duldung.

Wir haben seit 2 Wochen ein gemeinsames Kind und haben Vaterschaft und Mutterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt beim Jugendamt gemacht.

Meine Frage an euch, was müssen wir als nächstes machen?

Wir waren schon beim Standesamt, jedoch wollte man uns da keine Geburtsurkunde für das Kind geben, da meine Freundin keinen Pass hat.

Senegalesische Botschaft sagt, dass es vor November nicht klappt mit dem Pass Ärgerlich

Meine Fragen:

1. Kann unser Kind ohne Geburtsurkunde eine Staatsangehörigkeit, sei es die Deutsche oder Spanische, annehmen?

Wir haben nur eine vorläufige Urkunde bekommen.

2. Was wäre de nächste Schritt? Müssen wir zur Ausländerbehörde? Auf was muss ich da achten?


Vielen Dank! Smiley
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.06.2017 um 07:15:05
 
1) Ja die deutsche aufgrund deines langjährigen Aufenthaltes hier. Und die Spanische aufgrund der Abstammung von dir. Das ist Aufgabe des Standesamtes das zu prüfen. Und da es von dir abgeleitet wird ud du denke ich alle nötigen Nachweise hast ist es auch unstrittig.

Die vorläufigen Dokumente, Registerausdrucke, reichen aus bis alles geklärt ist und eine GU erstellt werden kann. Mit dem passenden Ausdruck kann auch Kindergeld + Elterngeld beantragt werden.

2) wenn die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes feststeht geht die Mutter zur ABH und beantragt eine AE als Personensorgeberechrigter eines deutschen Kindes nach  Paragraf 28.

Die Passlosigkeit wird aber vermutlich die Ausstellung der AE erstmal nicht möglich machen.
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sternenstaub
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.06.2017 um 07:47:58
 
Nur so am Rande: Das Standesamt prüft keinen Staatsangehörigkeitserwerb. Es gibt wird eine entsprechende Anfrage an die Ausländerbehörde gestellt, ob das Kind ggf. die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und erst danach wird eingetragen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.06.2017 um 13:55:29
 
AntonioCasa schrieb am 13.06.2017 um 02:37:39:
1. Kann unser Kind ohne Geburtsurkunde eine Staatsangehörigkeit, sei es die Deutsche oder Spanische, annehmen?

Du meinst wohl das richtige, aber dennoch: es geht nicht um "annehmen", sondern um "haben" ab Geburt und druch die Geburt. Und das wird geprüft.

sternenstaub schrieb am 13.06.2017 um 07:47:58:
Es gibt wird eine entsprechende Anfrage an die Ausländerbehörde gestellt, ob das Kind ggf. die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat


Was hat die ABH mit der Prüfung der dt. Staatsangehörigkeit zu tunt?

sternenstaub schrieb am 13.06.2017 um 07:47:58:
Das Standesamt prüft keinen Staatsangehörigkeitserwerb

für den Erwerb der (zumindest dt.) Staatsangehörigkeit aber ja doch, ggf. bindet das Standesamt intern noch andere Behörden ein, aber die GU mit der Staatsangehörigkeit wird vom Standesamt ausgestellt (und natürlich vorher geprüft)
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Jojo2015I
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Antwort #4 - 21.06.2017 um 04:53:08
 
Ich kann ja irren, aber mir ist bisher keine deutsche GU mit Eintrag zur Staatsangehörigkeit untergekommen.

Unabhängig davon: natürlich ist das Standesamt für die Feststellung des Geburtserwerbs der Staatsangehörigkeit zuständig.

Und was die ABH damit zu tun hat? Die prüft, ob das jeweilige Elternteil die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG erfüllt...
Allerdings nur als intern Beteiligte Behörde.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 31.10.2019 um 18:10:53
 
AntonioCasa schrieb am 31.10.2019 um 12:49:59:
Deshalb haben wir vor ca. einer Woche in Dänemark geheiratet und haben 2 Urkunden erhalten, auch in deutscher Sprache.

Wie war es möglich in DK ohne Pass zu heiraten?

AntonioCasa schrieb am 13.06.2017 um 02:37:39:
....da meine Freundin keinen Pass hat.


AntonioCasa schrieb am 13.06.2017 um 02:37:39:
Meine Freundin ist 26, aus Senegal, Asylbewerberin, seit 1 Monat Duldung.

Im Übrigen war die Wiedereinreise nach Deutschland illegal, weil die Duldung durch die Ausreise aus Deutschland erloschen war. Sie hält sich somit illegal in Deutschland auf.
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blubb


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Antwort #6 - 31.10.2019 um 21:51:02
 
Saxonicus schrieb am 31.10.2019 um 18:10:53:
Sie hält sich somit illegal in Deutschland auf.



Kaum. So als abgeleitet Freizügige...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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stefo
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Antwort #7 - 31.10.2019 um 22:33:06
 
Saxonicus, das stammt alles von Juni 2017... Ich gehe davon aus, dass die Kindsmutter längst eine AE als Mutter eines deutschen Kindes hat.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 31.10.2019 um 23:35:37
 
stefo schrieb am 31.10.2019 um 22:33:06:
Saxonicus, das stammt alles von Juni 2017...

Dann bitte ich um Entschuldigung, auf das Datum habe ich leider nicht geschaut.
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Daddy
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Antwort #9 - 05.11.2019 um 13:14:26
 
Dann schließen wir mal den über 2 Jahre alten Thread...

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