Hallo alle zusammen,
ich bräuchte mal einen Ratschlag / Tip. Meine Frau hat bei der deutschen
AV in ihrem Heimatland letzte Woche ein nat. Visum zur
FZF beantragt. Hierfür musste ich bereits schriftlich zu folgenden Punkten Stellung nehmen: Staatsangehörigkeit(en), Wohnsitze der letzten 5 Jahre, Unterhaltsverpflichtungen (§27 Abs.3) und schließlich noch
KV der Ehefrau nach Einreise. Auch habe ich in dem Schreiben eindeutig meinen Willen erklärt mit ihr die eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen. Eine aktuelle Meldebescheinigung von mir wurde auch noch verlangt. Meine KK hat auch schon die Aufnahme in die Familienversicherung nach Einreise schriftlich bestätigt.
Bevor sie nach Deutschland kommt, möchten wir in ihrem Heimatland noch kirchlich heiraten, ihren Haushalt auflösen und einige andere Dinge regeln. Das braucht Zeit.
Da stellt sich mir nun die Frage was passiert falls die
ABH doch noch was von mir will und ich mehrere Wochen im Ausland bin? Das "Einladungsschreiben" ist ja recht umfangreich,
KV und Wohnsitz wurden auch schon nachgewiesen.
Ich kann ja nicht auf Abruf für die
ABH stehen - falls überhaupt noch was nachgefragt wird. Solche Fälle soll es ja auch geben.
Zumindest habe ich schonmal Chatverläufe der letzten Jahre und gemeinsame Fotos zusammengestellt für den Fall, dass es noch verlangt wird.
Wenn mein persönliches Erscheinen dennoch notwendig sein sollte: kann das dann ersatzweise auch bei der
AV erfolgen?
Bin momentan etwas ratlos und uns läuft die Zeit davon...
Gruß
frog