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Gewerbe Eröffnung (Gelesen: 2.492 mal)
Klose10
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.06.2017 um 03:39:30
 
Hallo Liebe Freunde,

ich arbeite als angestellter. In den kommenden Wochen bekomme ich die Niederlassungserlaubnis.
Ich möchte dann gerne eine Gewerbe eröffnen (kleine Pizzeria oder einen Laden fürs Lebensmittel z.B ).

Die Frage ist, darf ich das machen obwohl ich angestellter bei einer Firma bin ?
Ein Freund von mir und ich wollen die Gewerbe eröffnen. Sie sollte aber nicht im Staat wo ich wohne eröffnet wird, sondern wo er wohnt. Ist das Möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.06.2017 um 07:41:19
 
Du solltest bzw. musst je nach Arbeitsvertrag dein Arbeitgeber informieren.

Prinzipiell darfst du ein Gewerbe eröffen, wenn du damit aber in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst z.b. weil du für eine Pizzeria oder Lebensmittelhänder arbeitest, wäre das jetzt nicht so toll.
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.06.2017 um 08:27:17
 
Klose10 schrieb am 10.06.2017 um 03:39:30:
Ein Freund von mir und ich wollen die Gewerbe eröffnen.


Müsst ihr beide das machen?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.06.2017 um 14:08:06
 
Ausländerrechtlich darfst Du das.

Alles andere ist möglicherweise hier nicht ideal aufgehoben, weil es in diesem Forum um Ausländerrecht geht.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Klose10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.06.2017 um 14:58:36
 
KaGe schrieb am 10.06.2017 um 08:27:17:
Müsst ihr beide das machen?


Wir wollen das Gewerbe eröffnen. Also ich werde beim Gewerbe nicht arbeiten sondern nur mit dem Geld helfen. Deswegen weiß ich nicht ob irgendwie ich dieses Recht habe.
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Klose10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.06.2017 um 15:02:44
 
okatomy schrieb am 10.06.2017 um 07:41:19:
Du solltest bzw. musst je nach Arbeitsvertrag dein Arbeitgeber informieren.

Prinzipiell darfst du ein Gewerbe eröffen, wenn du damit aber in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst z.b. weil du für eine Pizzeria oder Lebensmittelhänder arbeitest, wäre das jetzt nicht so toll.


Ja ich muss meinen Arbeitsgeber informieren. Er ist spezialisiert in einer anderen Branche
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 10.06.2017 um 18:00:10
 
Klose10 schrieb am 10.06.2017 um 15:02:44:
Ja ich muss meinen Arbeitsgeber informieren. Er ist spezialisiert in einer anderen Branche 


Gründet dein Freund im Ausland eine Gesellschaft und du bist nur einfacher Gesellschafter ohne Mitwirkung an der Geschäftsführung, musst du dem Arbeitgerber gar nichts melden, grad wenn es eine Kapitalgesellschaft vergleichbares Konstrukt ist wie die deutsche GmbH oder UG (haftungsgeschränkt).

Natülich musst du aber eine persönlichen Einnahmen versteurern und die Investion muss gem. Abgabenordnung an das deutsche Finanzamt gemeldet werden.
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 10.06.2017 um 21:48:00
 
Klose10 schrieb am 10.06.2017 um 14:58:36:
Also ich werde beim Gewerbe nicht arbeiten sondern nur mit dem Geld helfen.

Dann eröffnets du kein Gewerbe, sondern bist vielleicht ein privater Investor.
Dein Freund eröffnet das Gewerbe.
Da hat dein AG nichts mit zu tun, es ist ja dein privates Geld.
Mach aber einen wasserdichten Vertrag, damit du im schlechten Fall nicht auch baden gehst.

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