Nein, Du begreifst offenbar nicht, dass es
hier sowohl bei der Fragestellung des
TS als auch bei allen Antworten außer der Deinen bezüglich des Rückreisetickets nicht um den Nachweis der finanziellen Leistungskraft geht und ging. Sondern um die
Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Reisezwecks bzw. der damit im Zusammenhang stehenden beabsichtigten Rückreiseabsicht.
Das Vorhandensein eines Rückflugtickets
kann im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisebefragung geprüft und in der Gesamtschau
hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft und/oder dem Reisezweck(!!!) natürlich bewertet werden. Völlig in Übereinstimmung mit dem SGK.
Und ganz offensichtlich ist dies ja auch genauso geschehen, so wie der
TS in Beitrag #10 schrieb.
Im Übrigen:
mgb schrieb am 12.07.2017 um 12:20:20:Die Fragestellung war ob ein Rückflugticket zwingend benötigt wird.
Nein, das war nicht die Frage.
Die Frage war:
malinov schrieb am 07.06.2017 um 22:45:48: Wie können wir beweisen Rückkehrbereitschaft meinem Partner?
bezogen auf das Rückflugticket.
Meine, offensichtlich zielführende, Antwort war:
T.P.2013 schrieb am 07.06.2017 um 23:39:52:er darf grundsätzlich schon einreisen ohne vorab gebuchtes Rückflugticket. Aber er sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass, falls es zu einer Befragung bei Einreise kommt, die Frage nach dem Rückflugticket fast schon Standard ist und ein Fehlen eines Rückflugtickets / Reservierung o.ä. Anlass zu tiefergehenden Befragungen sein kann.
Um plausibel zu machen, dass er nicht zwecks Daueraufenthalt einreist, sollten dann zumindest die belegbaren finanziellen Mittel stimmig sein (u.a. für den Kauf des entsprechenden Rückflugtickets). Viele nachgewiesene Reisen (Stempel im Pass) können auch, zusammen mit stimmigen Gründen, hilfreich sein.
Dein Versuch der Manipulation durch Falschbehauptungen bzgl. der Ausgangsfrage und der erteilten Antworten sowie die daraus resultierende Unterstellung ist also nicht nur erfolglos, sondern ist und bleibt auch sinnfrei.
Ist aber ok, dass Du das nicht begreifst bzw. durch Gefasel versuchst, Dein Gesicht zu wahren. Scheint (D)ein übliches Problem mit angelesenem Halbwissen zu sein.