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Einreise ohne Rückflugticket für meinen Lebenspartner (Gelesen: 4.746 mal)
mgb
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Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 12.07.2017 um 12:20:20
 
Artikel 6
Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
.
c) Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.

Was sollte daran zusammenhanglos sein?
Die Fragestellung war ob ein Rückflugticket zwingend benötigt wird.
Du als Bundespolizist scheinst den Schengener Grenzkodex zu ignorieren.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 12.07.2017 um 15:33:15
 
Nein, Du begreifst offenbar nicht, dass es hier sowohl bei der Fragestellung des TS als auch bei allen Antworten außer der Deinen bezüglich des Rückreisetickets nicht um den Nachweis der finanziellen Leistungskraft geht und ging. Sondern um die Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Reisezwecks bzw. der damit im Zusammenhang stehenden beabsichtigten Rückreiseabsicht.

Das Vorhandensein eines Rückflugtickets kann im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisebefragung geprüft und in der Gesamtschau hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft und/oder dem Reisezweck(!!!) natürlich bewertet werden. Völlig in Übereinstimmung mit dem SGK.

Und ganz offensichtlich ist dies ja auch genauso geschehen, so wie der TS in Beitrag #10 schrieb.

Im Übrigen:
mgb schrieb am 12.07.2017 um 12:20:20:
Die Fragestellung war ob ein Rückflugticket zwingend benötigt wird.


Nein, das war nicht die Frage.
Die Frage war:

malinov schrieb am 07.06.2017 um 22:45:48:
Wie können wir beweisen Rückkehrbereitschaft meinem Partner?

bezogen auf das Rückflugticket.

Meine, offensichtlich zielführende, Antwort war:

T.P.2013 schrieb am 07.06.2017 um 23:39:52:
er darf grundsätzlich schon einreisen ohne vorab gebuchtes Rückflugticket. Aber er sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass, falls es zu einer Befragung bei Einreise kommt, die Frage nach dem Rückflugticket fast schon Standard ist und ein Fehlen eines Rückflugtickets / Reservierung o.ä. Anlass zu tiefergehenden Befragungen sein kann.

Um plausibel zu machen, dass er nicht zwecks Daueraufenthalt einreist, sollten dann zumindest die belegbaren finanziellen Mittel stimmig sein (u.a. für den Kauf des entsprechenden Rückflugtickets). Viele nachgewiesene Reisen (Stempel im Pass) können auch, zusammen mit stimmigen Gründen, hilfreich sein.


Dein Versuch der Manipulation durch Falschbehauptungen bzgl. der Ausgangsfrage und der erteilten Antworten sowie die daraus resultierende Unterstellung ist also nicht nur erfolglos, sondern ist und bleibt auch sinnfrei.
Ist aber ok, dass Du das nicht begreifst bzw. durch Gefasel versuchst, Dein Gesicht zu wahren. Scheint (D)ein übliches Problem mit angelesenem Halbwissen zu sein.

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Daddy
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Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 12.07.2017 um 23:07:34
 
@mgb und T.P.2013
...  es ist bekannt, dass ihr euch nicht mögt. Ich müsste / sollte / könnte mehr von eurem Streitgespräch schrotten, aber lassen wir das hier.

Wenn ihr euch weiter anfeinden wollt, dann macht das am besten privat! Kein Kommentar hierzu erwünscht!

Daddy
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