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Einreise ohne Rückflugticket für meinen Lebenspartner (Gelesen: 4.748 mal)
malinov
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i4a rocks!


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07.06.2017 um 22:45:48
 
Guten tag alle,

mein Partner kommt aus Malaysia und möchte mich in DE besuchen. Wir wissen das er max 90 tagen hier bleiben darf. Da er noch nicht überlegt, wie lange er hier bleiben will, möchte er nur ein Hinflugticket kaufen. Er ist selbständig. Darf er in DE einreisen ohne Rückflugticket. Wie können wir beweisen Rückkehrbereitschaft meinem Partner? Danke euch Zwinkernd

Info:
Er is auch hier in DE als mein Partner eingetragen.
Er hat sein Geschaft in Malaysia und ich habe mein Job in DE, deswegen sind wir noch nicht eintschieden in DE zu bleiben. Also bisher noch kein Plan.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 07.06.2017 um 23:39:52
 
Hallo,

er darf grundsätzlich schon einreisen ohne vorab gebuchtes Rückflugticket. Aber er sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass, falls es zu einer Befragung bei Einreise kommt, die Frage nach dem Rückflugticket fast schon Standard ist und ein Fehlen eines Rückflugtickets / Reservierung o.ä. Anlass zu tiefergehenden Befragungen sein kann.

Um plausibel zu machen, dass er nicht zwecks Daueraufenthalt einreist, sollten dann zumindest die belegbaren finanziellen Mittel stimmig sein (u.a. für den Kauf des entsprechenden Rückflugtickets). Viele nachgewiesene Reisen (Stempel im Pass) können auch, zusammen mit stimmigen Gründen, hilfreich sein.

Ich persönlich empfehle eher, einen Rückflug mindestens bereits zu reservieren oder besser ein etwas teureres Flex-Ticket für den Rückflug bereits zu erwerben. Das ist i.d.R. kostenfrei oder nur gegen minimale Gebühr umbuchbar.
Ich würde als Grenzbeamter genau das fragen - weshalb denn nicht ein solches Ticket erworben wurde.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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malinov
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Antwort #2 - 08.06.2017 um 11:39:18
 
T.P.2013 schrieb am 07.06.2017 um 23:39:52:
Hallo,


danke für deine Antwort. Okay kaufen wir dann nen Rückflugticket. Einfacher und unkompliziert  Zwinkernd
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lottchen
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Antwort #3 - 08.06.2017 um 13:39:49
 
Mein Ex-Mann hat mal (vor unserer Heirat) als er mit einem Schengen-Visum einreiste das Flugticket in seinem Land bei seiner "Landesairline" gekauft. Er musste dann wider Erwarten drei Wochen eher zurückfliegen als der Rückflug gebucht war. Gekostet hat ihn das Umbuchen nichts, er konnte 1x kostenfrei umbuchen (was wohl nur für Einheimische bei dieser Airline gilt). Also einfach mal erkundigen welche Möglichkeiten Dein Partner bei "seiner" Airline für das Umbuchen hat. Oft ist es ohnehin auch günstiger, Hin- & Rückflug zusammen zu buchen.
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namaskaram
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Antwort #4 - 08.06.2017 um 17:32:40
 
Mein Mann ist vor ein paar Wochen mit einem einfachen Ticket und mit mir gemeinsam nach Deutschland geflogen. Er hat bei der Einreise kurz dazu Stellung nehmen müssen und durfte einreisen. (Das heißt natürlich nicht, dass das in anderen Fällen auch so läuft, alle Fälle sind unterschiedlich.)
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nixwissen
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Antwort #5 - 08.06.2017 um 19:06:36
 
malinov schrieb am 07.06.2017 um 22:45:48:
Er ist selbständig. ...
Wie können wir beweisen Rückkehrbereitschaft meinem Partner?


Belege über die selbstständige Tätigkeit, ev. Steuerunterlagen die hoffentlich ein gutes Einkommen belegen. Nach Möglichkeit irgendwas über eine aussichtsreiche Auftragslage, je nachdem was er überhaupt macht Schreiben von Kunden.
Ansonsten vielleicht Immobilienbesitz.

Gruß,
Norbert
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T.P.2013
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Antwort #6 - 09.06.2017 um 13:15:21
 
Man sollte, bezogen auf die Fragestellung, allerdings beachten: Kein Grenzbeamter wird willens und / oder in der Lage sein, ausländische Steuerbescheinigungen, Auftragsunterlagen und ähnliche Dokumente langwierig zu prüfen und zur Entscheidung heranzuziehen. Offensichtliche, selbsterklärende Dokumente sollten das Mittel der Wahl sein.

Gruß
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Antwort #7 - 09.06.2017 um 14:26:27
 
T.P.2013 schrieb am 09.06.2017 um 13:15:21:
Man sollte, bezogen auf die Fragestellung, allerdings beachten: Kein Grenzbeamter wird willens und / oder in der Lage sein, ausländische Steuerbescheinigungen, Auftragsunterlagen und ähnliche Dokumente langwierig zu prüfen und zur Entscheidung heranzuziehen. Offensichtliche, selbsterklärende Dokumente sollten das Mittel der Wahl sein.

Gruß


Moin,

Ähem, meine Antwort galt der Frage nach der Rückkehrbereitschaft  für die Beantragung des Visums.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 09.06.2017 um 14:37:48
 
Als Malaysischer Staatsangehöriger benötigt er doch kein Visum (wenn er nicht länger als 90 Tage bleiben will).
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Antwort #9 - 09.06.2017 um 16:11:13
 
lottchen schrieb am 09.06.2017 um 14:37:48:
Als Malaysischer Staatsangehöriger benötigt er doch kein Visum (wenn er nicht länger als 90 Tage bleiben will).


Moin,

Ach du elend, damit habe ich nun nicht ansatzweise gerechnet. Dann ist mein Beitrag natürlich Quatsch und ich schliesse mich T.P.2013 an, Sorry.

Gruß,
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Antwort #10 - 09.07.2017 um 05:52:10
 
Hi Alle,

gestern waren wir hier in FRA angekommen. Der Greznbeamter hat uns gefragt wegen Rückfligticket. Hätten wir den Ticket nicht angezeigt , würde sein Eintritt verhindert werden  Griesgrämig Gott sei dank habe ich schon aus Sorge die Rückflugticket gebucht.  Augenrollen
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Antwort #11 - 09.07.2017 um 10:50:15
 
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Kauf hätte gereicht.
Siehe Schengener Grenzkodex Artikel 6 Absatz (1) c.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #12 - 09.07.2017 um 21:49:04
 
Ja, @malinov, manchmal kann es zielführender sein, Vorschläge einschlägig kenntnisreicher Personen anzunehmen, anstatt sich dann im Nachhinein aus dem Ausland heraus rechtliche Scharmützel z.B. bezüglich der Auslegung des SGK liefern zu müssen. Zumal das Rückflugticket eher in die Bewertung des Rückkehrwillens (wie hier von Anfang an thematisiert) als in die Bewertung der finanziellen Leistungskraft einfließt. Begreift offensichtlich nur nicht jeder...

Alles richtig gemacht.
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Antwort #13 - 11.07.2017 um 08:45:55
 
Die Existenz des Schengener Grenzkodex kann man nicht bestreiten.
Kann jeder selber nachlesen.
Aktuellste Fassung gibt es hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R0399-2017040...
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Antwort #14 - 11.07.2017 um 21:14:24
 
Bestreitet auch niemand. Moniert wird lediglich Dein völlig zusammenhangloser Einwurf desselben hier.
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