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Notreiseausweis für Ausländer (Gelesen: 3.596 mal)
AlexVen
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07.06.2017 um 22:05:00
 
Hallo zusammen
habe mal eine frage bezüglich den Notreiseausweis für Ausländer
Welche Voraussetzungen soll man erfüllen um den zu bekommen

Danke
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 08.06.2017 um 00:11:36
 
Hallo,

hast Du nicht geschrieben, dass Du bereits mit Notreiseausweis gereist wärst?

- Identität und Staatsangehörigkeit muss feststellbar sein,
- man muss EU- / EWR-Bürger sein (oder auf einer entsprechenden Staatenliste stehen),
- es dürfen keine Fahndungsnotierungen, Sicherheitsbedenken, Ausreiseuntersagung oder Passversagungsgründe bestehen,
- die Ausstellung muss erforderlich sein zur "Vermeidung einer unbilligen Härte" oder aufgrund besonderen öffentlichen Interesses.

§4 AufenthV
§13 AufenthV

Gruß
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AlexVen
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Antwort #2 - 08.06.2017 um 09:14:37
 
Ja, ich bin nach Italien mit einen Notreiseausweis geflogen, habe am Flughafen der Bundespolizei den Fall erzählt mit den abgelaufenen Pass.

Nur, jetzt muss ich in Sommer noch einen beantragen, ist dies möglich?

T.P.2013 schrieb am 08.06.2017 um 00:11:36:
- es dürfen keine Fahndungsnotierungen, Sicherheitsbedenken, Ausreiseuntersagung oder Passversagungsgründe bestehen,
- die Ausstellung muss erforderlich sein zur "Vermeidung einer unbilligen Härte" oder aufgrund besonderen öffentlichen Interesses.


Diese 2 Punkte bringen mich nicht klar
- Passversagungsgründe bestehen, mein Staat will mir kein Pass ausstellen

- die Ausstellung muss erforderlich sein zur "Vermeidung einer unbilligen Härte" oder aufgrund besonderen öffentlichen Interesses
Was ist eine unbilligen Härte? Die Tochter im Urlaub zu bringen ist doch keine
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 08.06.2017 um 10:10:39
 
AlexVen schrieb am 08.06.2017 um 09:14:37:
Nur, jetzt muss ich in Sommer noch einen beantragen, ist dies möglich?


Grundsätzlich ja.

Zitat:
- Passversagungsgründe bestehen, mein Staat will mir kein Pass ausstellen


Ich weiß. Das ist aber nicht damit gemeint. Es dürfen keine Gründe für deutsche Behörden bestehen (analog zu §7 PassG).

Zitat:
- die Ausstellung muss erforderlich sein zur "Vermeidung einer unbilligen Härte" oder aufgrund besonderen öffentlichen Interesses
Was ist eine unbilligen Härte? Die Tochter im Urlaub zu bringen ist doch keine


Das ist ein schwammiger Begriff, der allerdings wirklich nicht sehr hoch aufgehängt ist.
Eine geplante Urlaubsreise nicht wahrnehmen zu können, aufgrund eines Umstands, den man vordergründig nicht selbst zu vertreten hat - hat m.E. beste Chancen, als unbillige Härte zu gelten.
Beim letzten Mal Notreiseausweis hat es ja wohl gereicht. Ich habe schon aus weit geringeren Gründen einen NORA ausgestellt.

Gruß
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AlexVen
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Antwort #4 - 08.06.2017 um 10:34:45
 
Letztens mal habe ich am Flughafen einfach den Sachverhalt erzählt, wie auch hier im Forum, ich wollte nach Italien um meinen Pass bzw Ausweis Angelegenheit zu klären, war erst am Flughafen 3 tage vor Abflug und die Dame meinte ich sollte mich dort ein Paar Std vor den Flug vorstellen
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 08.06.2017 um 12:28:18
 
Ja. So geht das und sollte im Normalfall auch für Deine geplante Reise kein Problem sein.

Wenn Du mit etwas mehr Vorlaufzeit auf Nummer sicher gehen willst, beantrage deutlich früher online bei der BPOL hier: Klick mich!,
oder sogar noch früher bei Deiner Gemeinde (Bürgermeisteramt / Ordnungsbehörde o.ä.). Die stellen den NORA auch aus.

Gruß
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AlexVen
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Antwort #6 - 08.06.2017 um 12:40:13
 
Danke für den Tipp
kann ich den auch jetzt beantragen hier im Bürgeramt?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #7 - 08.06.2017 um 12:58:38
 
Wie gerade Dein zuständiges Amt verfährt, kann ich natürlich nicht wissen. Die Modalitäten bei "Deinem" Amt musst Du schon dort erfragen.
Im Normalfall muss zumindest schon ein zeitlicher Bezug zum Anlass (der Reise) bestehen. Monate vorher wird natürlich nicht funktionieren.

Gruß
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reinhard
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Antwort #8 - 08.06.2017 um 16:39:14
 
Aber die Behörde wird auch prüfen, ob Du alles getan hast, um einen Pass zu erhalten. Du hast ja (im anderen Thema) von der Internetseite Deines Konsulates zitiert, dass Du einen Pass ohne Unterschrift der Kindsmutter bekommst, wenn Du schriftlich erklärst, warum die Unterschrift nicht zu bekommen ist. Da wird die deutsche Behörde fragen, ob Du das gemacht hast und wie das Ergebnis war.

Außerdem wurde ja diskutiert, ob Du die Mutter verklagen kannst. Auch da kann die Behörde von Dir eine Darstellung verlangen, was Du unternommen hast (mit entsprechenden schriftlichen Unterlagen, also nicht nur von Gesprächen erzählen) oder warten, bis die Klage von Dir entschieden ist.

Du kannst Dich also nie darauf verlassen, irgendwie mit Notpass oder Ersatzpass durchzukommen, sondern musst Dich auch permanent und schriftlich (nachweisbar) um den richtigen Pass kümmern.
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nixwissen
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Antwort #9 - 08.06.2017 um 19:13:26
 
reinhard schrieb am 08.06.2017 um 16:39:14:
Aber die Behörde wird auch prüfen, ob Du alles getan hast, um einen Pass zu erhalten. Du hast ja (im anderen Thema) von der Internetseite Deines Konsulates zitiert, dass Du einen Pass ohne Unterschrift der Kindsmutter bekommst, wenn Du schriftlich erklärst, warum die Unterschrift nicht zu bekommen ist. 



Moin,

... und wenn er für die letzten 12 Monate Unterhaltszahlungen nachweist, was er mit ALGII schlecht kann. Das ist ja das Dilemma.
In dem anderen Thread hat ja sonst auch keiner eine Idee (ich vielleicht jetzt...)

Gruß,
Norbert
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Antwort #10 - 08.06.2017 um 20:05:49
 
reinhard schrieb am 08.06.2017 um 16:39:14:
Aber die Behörde wird auch prüfen, ob Du alles getan hast, um einen Pass zu erhalten. Du hast ja (im anderen Thema) von der Internetseite Deines Konsulates zitiert, dass Du einen Pass ohne Unterschrift der Kindsmutter bekommst, wenn Du schriftlich erklärst, warum die Unterschrift nicht zu bekommen ist. Da wird die deutsche Behörde fragen, ob Du das gemacht hast und wie das Ergebnis war.

Außerdem wurde ja diskutiert, ob Du die Mutter verklagen kannst. Auch da kann die Behörde von Dir eine Darstellung verlangen, was Du unternommen hast (mit entsprechenden schriftlichen Unterlagen, also nicht nur von Gesprächen erzählen) oder warten, bis die Klage von Dir entschieden ist.

Du kannst Dich also nie darauf verlassen, irgendwie mit Notpass oder Ersatzpass durchzukommen, sondern musst Dich auch permanent und schriftlich (nachweisbar) um den richtigen Pass kümmern.


Es kann auch nachgewiesen werde dass alles gemacht , ich war selbst in Italien um dies zu bekommen, leider war dies eine Fehlentscheidung, da die Behörde mir am Telefon falsch informiert hat
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reinhard
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Antwort #11 - 08.06.2017 um 22:12:56
 
Und hast Du die schriftliche Erklärung an das Konsulat geliefert und damit beantragt, den Pass ohne Unterschrift zu bekommen? Das Verfahren hast Du ja im anderen Thema schon kopiert und gepostet, aber nichts dazu geschrieben.
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Antwort #12 - 08.06.2017 um 22:30:13
 
Natürlich habe ich, denn nur danach bekommt man eine Termin beim Konsul bzw. sein Stellvertreter, es wurde alles richtig gemacht

Danach hat das Konsulat, auch meine Ex angeschrieben (auf Deutsch und Italienisch), wo Sie gebeten wird zu Unterschreiben, Sie hat dazu nicht geantwortet

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Antwort #13 - 08.06.2017 um 22:45:48
 
Dann schreib jetzt als nächstes, dass Du alles getan hast und jetzt klar ist, dass Du den Pass ohne ihre Unterschrift bekommen musst. Mach es auf jeden Fall schriftlich.
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Antwort #14 - 08.06.2017 um 22:48:43
 
Dies habe ich, sogar per Einschreiben, letztes Freitag gemacht, den Konsulat angeschrieben, was jetzt passiert, nachdem die Frist gestrichen ist, dann haben die mich am Dienstag Mittag angerufen und haben gesagt, ich hätte keine Chance einen Pass zu bekommen, solange ich nicht vorweisen kann, dass ich 12 Monaten im Stück Unterhalt bezahlt habe
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