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ist die traditional Hochzeit anerkannt? (Gelesen: 14.559 mal)
Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.06.2017 um 16:38:48
 
Hallo und Guten Tag,

ich war letzte Jahr im Dezember Urlaub in meine Heimatland in Nepal. Dort habe ich eine Frau kennengelernt durch meine Verwandte , schnell verliebt und sofort nächsten Monat  in Tempel geheiratet. Beide Familie waren glücklich und  mehr als 100 Gast eingeladen. Wegen Arbeit muss ich leider nach der Hochzeit zurück ins Deutschland. Meine Frau war später in Eheregister Büro in Kathmandu aber leider war erfolglos weil die Behörde verlangt `No Objection Letter`(Ehefähigkeit Bescheinigung) von Deutschland.
Ich war in Standesamt hier in Deutschland wegen diese  No Objection Letter Bzw.. Die Standesbeamtin hat mir gesagt das ich bin schön geheiratet und diese Bescheinigung kann nur für ledig Person erteilen.

Ohne Ehefähigkeit Bescheinigung kann ich in Nepal nicht Anmelden und hier bekomme ich das nicht. Ich weise nicht was ich machen soll.
Wenn jemand hat Erfahrung oder ähnlich erlebt bitte helfen Sie mir.

Vielen Dank.


ich komme aus Nepal
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Antwort #1 - 07.06.2017 um 17:35:51
 
Eine Hochzeit ist nur dann in D gültig, wenn die ehe nach den Rechtsnormen im Eheschliessungsland zustande kam --- also im Eheschliessungsland auch gilt.

Mangal schrieb am 07.06.2017 um 16:38:48:
Meine Frau war später in Eheregister Büro in Kathmandu aber leider war erfolglos

gilt sie in Nepal als verheiratet oder nicht?

Mangal schrieb am 07.06.2017 um 16:38:48:
hat mir gesagt das ich bin schön geheiratet 

woher weiss sie das? Aufgrund einer Urkunde oder weil du das vorher so angegeben hast?


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Antwort #2 - 07.06.2017 um 19:29:41
 
Moin,

Schöne Sch...

Hier wird es erklärt:
www.kathmandu.diplo.de/contentblob/3190818/Daten/.../dld_heirat_2015.pdf

Volle Lotte im Teufelskreis.
In Nepal verheiratet, die Tempelhochzeit reicht dort. Diese wird aber in D nicht anerkannt, dafür müsste sie registriert sein. Dafür braucht man das EFZ bzw. die Konsularische Erklärung die die AV ausstellt. Die gibt es aber nicht mehr, da Ihr in Nepal irgendwie schon als verheiratet geltet.
Naja, das Dilemma ist ja im PDF erklärt.
Achtung, in einer etwas neueren Version, die man auf Konsularangelegenheiten findet, ist das nicht ganz so deutlich erklärt, ist inhaltlich aber das Gleiche.

Ich bin ehrlich gesagt etwas schockiert, weil ich dachte, daß immer der Grundsatz gilt, daß eine lokal rechtmässige Ehe immer auch in D gilt.
Es gibt aber zwischen Nepal und D kein Heiratsabkommen, welches dieses Problem verhindern würde.
Normalerweise halst man sich mit solchen kopflosen Aktionen nur unnötige Scherereien, Zeitverlust und Kosten auf aber hier scheint die Situation maximal verfahren zu sein.
Ehrlich gesagt habe ich keine Idee, wie man auf normalem Wege aus dieser Nummer wieder rauskommt.

Ich würde jetzt nochmal beim Standesamt betteln (gefragt hast Du ja schon und die Antwort war korrekt), ob die eine Idee haben. Vielleicht der Standesamtsleiter, die Standesamtaufsicht, irgendwas.
Dann würde ich die Botschaft anschreiben, die kennen ja zumindest das Problem und auch die Regeln in Nepal.
Die Botschaft hat eine Liste mit entsprechenden Anwälten in Nepal. Vielleicht kann man die abklappern und fragen ob die das Problem (und eine Lösung) kennen.

Letzte Idee: Kann man diese traditionelle (für D halbgare) Heirat in Nepal wieder aufheben? Dann könnte man nochmal alles auf Start setzen und es richtig angehen.


Einziger Lichtblick: Es scheint ja einfach zu sein sich so in die Sch... zu reiten, also seid Ihr sicher nicht die Ersten und es muss irgendeine Lösung geben.
Vielleicht kennt hier ja noch einer die Problematik.

Viel Glück dabei, das wird nicht einfach.

Gruß,
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namaskaram
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Antwort #3 - 07.06.2017 um 20:06:30
 
Ähnliche Probleme gibt es auch in Indien. Der Klassiker ist, dass man dort hinduistisch heiratet und die Ehe dort auch eingetragen wird. Allerdings scheitert es dann an der Anerkennung durch Deutschland, weil einer der beiden kein Hindu ist. Es müssen, laut indischen Gesetzen, in diesem Fall beide Hindus sein aber die Ehe wird trotzdem eingetragen. Man ist also für Indien verheiratet und für Deutschland nicht.
Eines der Paare, von denen ich über diese Problematik gelesen habe, lässt sich scheiden, um dann noch einmal heiraten zu können. In allen von mir beobachteten Fällen dauert es Jahre bis man dort angekommen ist, wo man hinwollte.

In Indien wollen einige Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis, anderen reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit dem Familienstand aus. Oftmals geht auch in Indien, dass man eine eidesstattliche Versicherung abgibt und/oder die Eltern das für einen tun. Also Auskunft über den Familienstand geben.
Vielleicht geht das ja auch in diesem Fall. Wenn das Einwohnermeldeamt noch nichts von der Heirat weiß, dann würde darauf "ledig" stehen. Zusätzlich würde ich auf die eidesstattliche Versicherung (Eltern) bauen.
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reinhard
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Antwort #4 - 07.06.2017 um 20:59:37
 
Und für alle, die später dies Thema lesen:

Es ist immer sinnvoll, dort zu heiraten, wo man auch leben will – in diesem Falle also in Deutschland zu heiraten.

Manchmal sieht es so aus, als würde es Wochen dauern, um die Papiere zusammen zu bekommen, und im Herkunftsland bekommt man alles in ein paar Tagen. Aber das täuscht.
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nixwissen
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Antwort #5 - 07.06.2017 um 22:05:39
 
reinhard schrieb am 07.06.2017 um 20:59:37:
Manchmal sieht es so aus, als würde es Wochen dauern, um die Papiere zusammen zu bekommen, und im Herkunftsland bekommt man alles in ein paar Tagen. Aber das täuscht. 



Und ergänzend: Hier dürfte es nicht mit Wochen oder Monaten getan sein. Und nicht mit ein paar 100€.
Alleine für die Dokumentenprüfung fallen etliche 100€ an aber das muss in jedem Fall sein. Jetzt kommt nochmal ev. ein Anwalt und sonstwas dazu.

Ein echter Schuss ins eigene Knie.
Man findet bei Google recht schnell Warnungen zu dem Thema (Suche nach "Heirat Nepal", die ersten Treffer).
Ok, ich sag nichts weiter als "bitte vorher informieren!".

Mal ganz davon abgesehen, daß es grundsätzlich keine gute Idee ist, einen Monat nach dem Kennenlernen zu heiraten.

Ausserdem bräuchte sie auch noch A1, wenn sie nach D kommen soll. Spicht sie gut Englisch? Wenn nicht, wird das auch ein steiniger Weg für eine Asiatin.
Aber wie gesagt, bis dahin geht jetzt sowieso reichlich Zeit ins Land. Vielleicht sollte sie damit jetzt anfangen.
(Deutsch zu lernen meine ich)

Sorry, auch für die Mods.:
Es fällt schwer hier noch sachlicher zu bleiben. Eine ganz schnelle Suche bringt einen auf diese Problematik und wenn man eingebürgert ist, sollte man wissen, daß es gelegentlich rechtliche Hürden mit dem Papierkram gibt. Da sollte man mal kurz nachsehen und findet das sofort. Einfach blind in so einem Land zu heiraten und sich DANACH zu fragen wie es jetzt weitergeht, ist einfach nur dämlich. Bei der Einbürgerung muss es doch schon eine Urkundenüberprüfung gegeben haben, da hättest Du doch wissen müssen, daß das in Nepal alles nicht so flutscht.

Trotzdem viel Glück und berichte mal, wie Ihr das gelöst habt. Das interessiert sicher auch Andere.

Gruß,
Norbert
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Antwort #6 - 08.06.2017 um 08:41:46
 
Meine erste Idee: Kann das Standesamt kein Dokument ausstellen auf dem steht, dass Du zum Zeitpunkt der Eheschließung in Nepal ledig warst?
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Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.06.2017 um 00:10:21
 

Danke vielmals zu allem für schnell Antwort.

Also in Nepal wenn wir in Tempel Hinduistische Religiös Heiraten, das gilt als Ehe. Fast alle Ehe ist so geschloßen. Und danach wenn die Paar möchten, kann einfach beim Ehe Register Büro melden und wenn nicht  brauch man nicht zu machen.
Probleme war ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit. Tempel hat meine Ausweis nicht gefragt und hat die Ehe Bescheinigung ausgestellt aber beim Ehe Register Büro muss ich mein Ausweis vorliegen. Und wenn die sehen das diejenige Ausländische Dokumente haben, verlangt sofort "No Objection Letter". Das Heißt in Deutschland Ehefähigkeitszeugnis und dass zu bekommen braucht viel Papier, Geld und zeit.Andere Probleme ist das jetzt bin ich weder ledig noch Verheiratet.
Für Ehefähigkeitszeugnis muss beide Ledig sein aber wir sind schon verheiratet und wir beiden kriegen keine ledig Bescheinigung von Nepal.
Hier in Deutschland ohne Ledig Bescheinigung ich kriege keine Ehefähigkeit  Bescheinigung.

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deerhunter
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Antwort #8 - 09.06.2017 um 08:32:17
 
Tja, deshalb informiert man sich vorher über so wichtige Sachen und heiratet nicht überstürzt!
Woher weiß das Standesamt, dass du verheiratet bist?
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namaskaram
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Antwort #9 - 09.06.2017 um 08:32:29
 
Ihr steckt leider tief in einer Sackgasse, aus der es keine einfachen Ausweg gibt.

Eine gangbare Möglichkeit wäre es, wenn ihr euch scheiden lasst, um dann noch einmal (mit allen erforderlichen Papieren) zu heiraten. Wie kompliziert, bzw. langwierig ist eine Scheidung in Nepal? Oder geht, wie vorgeschlagen, eine Annullierung?

Die Frage ist, ob sich das Problem auch einfacher/schneller lösen lässt. Dazu hast du hier den ein oder anderen Vorschlag bekommen. Hast du die schon ausprobiert? Also würde sich das Standesamt in Nepal mit einem Dokument zufrieden geben, auf dem steht, dass du ledig warst und das kein offizielles Ehefähigkeitszeugnis ist? (Erweiterte Meldebescheinigung, Affidavit der Eltern und von dir, etc.) Haben das deutsche Standesamt und das nepalesische Konsulat noch weitere Ideen?

Übrigens wird eine vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente in den meisten Fällen sowieso gemacht. Bei einer Eheschließung in Deutschland, bzw. wenn man ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, dann schon vor der Heirat und bei einer Auslandsheirat dann nach der Eheschließung, z.B. wenn man eine Familienzusammenführung beantragt. Man kommt um diesen Aufwand und die Kosten letztendlich nicht herum.
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Antwort #10 - 09.06.2017 um 09:16:28
 
namaskaram schrieb am 09.06.2017 um 08:32:29:
Übrigens wird eine vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente in den meisten Fällen sowieso gemacht. Bei einer Eheschließung in Deutschland, bzw. wenn man ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, dann schon vor der Heirat und bei einer Auslandsheirat dann nach der Eheschließung, z.B. wenn man eine Familienzusammenführung beantragt. 

Guckst Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619736/Daten/5609807/Merkblatt_Nepal...
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Antwort #11 - 09.06.2017 um 12:48:21
 
Imho ein Unding. Entweder man ist verheiratet oder man ist nicht  verheiratet.

Das Standesamt soll das Ehefähigkeitszeugnis erteilen oder die Ehe ins deutsche Register eintragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 09.06.2017 um 17:19:06
 
Aras schrieb am 09.06.2017 um 12:48:21:
Imho ein Unding. Entweder man ist verheiratet oder man ist nicht  verheiratet.

Das Standesamt soll das Ehefähigkeitszeugnis erteilen oder die Ehe ins deutsche Register eintragen.


Mein Versuch:

Ich sehe hier 2 unterschiedliche Probleme:

1 )  Ordentliche Registrierung der Eheurkunde in Nepal

Die scheitert an dem jetzt nicht mehr ausstellbaren Ehefähigkeitszeugnis.

2  )  Die Gültigkeit der Ehe überhaupt

Ist auch nach nepalesischen Gesetzen bei der Tempelehe unbedingt ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis notwendig wenn ein Ausländer heiratet? Wenn ja, wird diese Ehe auch sicherlich von der Botschaft als ungültig angesehen und ein Visum verweigert.

Wenn aber nach nepalesischen Gesetzen diese Tempelehe auch ohne Objection letter des Ausländers gültig ist, könnte man probieren, diese vorhandene Eheurkunde zu übersetzen und mit einem guten Rechtsanwalt auf Registrierung der Eheurkunde in Deutschland  zu klagen.

Anders rum ausgedrückt, die Ehe ist ja innerhalb von Nepal auch ohne die Registrierung bei der nepalesischen Zentralverwaltung gültig, warum sollte die Gültigkeit nur auf Nepal beschränkt bleiben, weil die Verwaltung in Nepal diese Heiratsurkunde nicht registrieren will.
Natürlich wird von der deutschen  Verwaltung diese zentrale Registrierung sehr oft als ein Indiz für die lokale Gültigkeit gesehen, jedoch in diesem Fall kann man ja leicht nachweisen, warum diese Registrierung nicht (mehr) durchgeführt werden kann.
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Antwort #13 - 09.06.2017 um 17:41:23
 
Zitat:
Die traditionelle/religiöse/rituelle Heirat in Nepal
Für  eine  traditionelle  Eheschließung  gelten  prinzipiell  die  gleiche
n  Voraussetzungen  wie  für  die
standesamtliche Heirat mit der Ausnahme, dass zunächst kein Ehefähigkeitsze
ugnis erforderlich ist. 
Zur  Anerkennung  der  Eheschließung  im  deutschen  Rechtsbereich  ist  jedoch  ei
ne  Heiratsurkunde
zwingend  erforderlich.  Eine  solche  erhalten  Ehepaare  erst  bei  offiz
ieller    Registrierung  der
traditionell geschlossenen Ehe. Die ausstellende Behörde ist der „Chief Distr
ict Officer“.
Das  Ehepaar  muss  die  traditionell/religiös/rituell  geschlossene
  Ehe  gegenüber  dem  Chief  District
Officer  nachweisen,  z.  B.  durch  ein  „Bestätigungsschreiben“  vom  Dorfbür
germeister  (Village
Development  Committee)  oder  der  Stelle,  die  die  Ehe  geschlossen  hat
  (z.  B.  Kirche,  Tibetan
Refugee  Welfare  Office).  Die  Heirat  wird  daraufhin  entspreche
nd  den  Vorgaben  des    „Marriage
Registration Act“ amtlich registriert.
Achtung:
Für die Registrierung der religiösen Eheschließung  sind dieselben
Unterlagen vorzulegen
wie für eine standesamtliche Eheschließung, auch die Ehefähigkeitszeugnisse bei
der Ehepartner. 
Einhergehend mit der Registrierung der religiösen Eheschließung wir
d vom „Chief District Officer“
- 3 -
eine Heiratsurkunde ausgestellt. Als Datum der Eheschließung gilt das Datum de
r Registrierung.
Sogenannte „Court Marriages“, bei denen sich die Verlobten gegenseit
ig auf Führung der Ehe oder
Erfüllung der ehelichen Pflichten verklagen, können für den deutschen Rechtsbe
reich grundsätzlich
nicht anerkannt werden.
http://www.kathmandu.diplo.de/contentblob/4583788/Daten/6460269/Merkblatt_Ehe_Au...


sollte damit doch gehen, oder?
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nixwissen
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Antwort #14 - 09.06.2017 um 17:57:29
 
Moin,

hge2001 schrieb am 09.06.2017 um 17:19:06:
Ist auch nach nepalesischen Gesetzen bei der Tempelehe unbedingt ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis notwendig wenn ein Ausländer heiratet?


Ist sie nicht (Konsularische Erklärung heisst das Ding), steht in dem Merkblatt der Botschaft (oben verlinkt).

hge2001 schrieb am 09.06.2017 um 17:19:06:
Ist auch nach nepalesischen Gesetzen bei der Tempelehe unbedingt ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis notwendig wenn ein Ausländer heiratet? Wenn ja, wird diese Ehe auch sicherlich von der Botschaft als ungültig angesehen und ein Visum verweigert. 


Sie ist in Nepal gültig, sonst könnte ja ein EFZ ausgestellt werden. Das scheitert bei der Urkundenprüfung, weil sie eben dort als verheiratet gelten.
D erkennt die Ehe aber nicht an, weil eben niemand geprüft hat, ob sie schon anderweitig verheiratet waren, vielleicht  Geschwister sind oder ob überhaupt die Identität stimmt. Ich nehme an, sowas wird in Nepal dann bei der Registrierung geprüft.

Ich könnte mir vorstellen, daß sowas wie ein nachträgliches EFZ erstellt werden könnte, inkl. Urkundenüberprüfung dursch den Vertrauensanwalt in Nepal.
Ob die Botschaft dann die Tempelurkunde direkt anerkennt oder man damit die Registierung in Nepal hinbekommt müsste man dann sehen.
Das Ganze müsste durch das Standesamt in D losgetreten werden, also würde ich mich erstmal dorthin wenden.

Als Allererstes würde ich aber mal gründlich recherchieren, wie Andere das Problem gelöst haben.

Gruß,
Norbert
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Antwort #15 - 09.06.2017 um 18:16:00
 
nixwissen schrieb am 09.06.2017 um 17:57:29:
Ist sie nicht (Konsularische Erklärung heisst das Ding), steht in dem Merkblatt der Botschaft (oben verlinkt).


Da bin ich skeptisch. Bloß weil sowas in einem deutschen Merkblatt einer deutschen AV steht,
entspricht  das nicht unbedingt den lokalen Gesetzen. Da sollte doch schon jemand in den nepalesischen Gesetzen/Verordnungen nachschauen..
Natürlich ist es besser mit konsularischer Bescheinigung zu heiraten, daher wird die deutsche AV auch da nicht anderes reinschreiben; das entspricht aber nicht unbedingt den lokalen Gesetzen.


Ich darf mal als Beispiel anfügen:
In der AV meinem "Lieblingsland" Philippinen gibt es auch einen Artikel im Family-Code, der besagt, dass eine Heirat mit einem Ausländer nur unter Vorlage einer konsularischen Bescheinigung durchzuführen ist.
Nun haben aber viele philippinische Standesämter auch ohne solche Bescheinigungen marriage licenses erteilt und die ehe auf den Philippinen geschlossen.
Die deutsche AV hat dann bis ca. Mitte 2005 solche Ehen einfach nicht anerkannt und die Visa verweigert.

Bis das jemand rausgefunden hat, dass der Supreme Court der Philippinen schon vor einiger Zeit geurteilt hatte, dass solche Ehen gültig sind, obwohl formal nicht richtig geschlossen wurde.
Es hat dann einige Zeit gedauert, bis dass das Auswärtige Amt sich dieser position angeschlossen hat. 
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Antwort #16 - 09.06.2017 um 18:26:07
 
deerhunter schrieb am 09.06.2017 um 17:41:23:
sollte damit doch gehen, oder? 


Danke für den Hinweis...

Zitat:
Für eine traditionelle Eheschließung gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für die standesamtliche Heirat mit der Ausnahme, dass zunächst kein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist


..  wenn das dann auch nach nepalesischen Gesetzen untermauert werden kann.





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Antwort #17 - 09.06.2017 um 21:35:40
 
hge2001 schrieb am 09.06.2017 um 18:26:07:
wenn das dann auch nach nepalesischen Gesetzen untermauert werden kann.


Ja, sicher....aber dafür bin ich leider kein Fachmann.... Cool
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Antwort #18 - 09.06.2017 um 23:32:48
 
Moin,

Vielleicht hier mal anfragen:
http://www.nepallegalservice.com/court-marriage-in-nepal

An die Mods: Das ist keine Werbung, auch wenn der Link kommerziell ist.
Hab ich nur per Google gefunden und ich will dem TS nur helfen. Bitte stehen lassen.
Per PN findet das in Zukunft ja keiner, wenn er mit einem ähnlichen Problem hier danach sucht.

Gruß,
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Antwort #19 - 13.06.2017 um 11:35:46
 
Ich danke alle nochmal.

noch eine Neuigkeit....

meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.
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Antwort #20 - 13.06.2017 um 12:00:44
 
Mangal schrieb am 13.06.2017 um 11:35:46:
Ich danke alle nochmal.

noch eine Neuigkeit....

meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.
Wenn diese Visa-Verfahren lange dauern, kann sie nicht rechtzeitig kommen.


Dann beantragt die Frau jetzt ein Visum zum ungeborenen deutschen Kind mit Hinweis darauf, dass das deutsche Kind in Deutschland zur Welt kommen möchte. Dazu muss sie mit niemandem verheiratet sein.

Du musst allerdings so bald wie möglich die Vaterschaft anerkennen (Jugendamt), und sie muss mit Deinen Originalunterlagen zur Botschaft, um der Anerkennung zuzustimmen. Dann ist das (ungeborene) Kind deutsch.

Wenn sie dann herkommt, könnt Ihr Euer Problem vermutlich nicht mehr lösen: Sie ist dann verheiratet, Du bist ledig, was eine Heirat erst mal unmöglich macht. Aber Ihr könnt natürlich als Eltern hier leben. Und für die Familie seid Ihr verheiratet, nur für die Behörden nicht.

Für das Visum zum (ungeborenen) Kind braucht sie kein A1-Zertifikat und keinen Nachweis, wie sie den Lebensunterhalt sichert. Sie kommt allerdings auch nicht in Deine Krankenversicherung rein, weil Ihr ja nicht verheiratet seid. Die Rechnung für die Geburt müsst Ihr also voraussichtlich irgendwie so bezahlen – manchmal gibt es da Lösungen, aber Du musst zumindest damit rechnen, dass es die nicht rechtzeitig gibt.

Dann startet Ihr mit ein paar Tausend Euro Schulden ins neue Leben.
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Antwort #21 - 13.06.2017 um 13:59:39
 
reinhard schrieb am 13.06.2017 um 12:00:44:
Wenn sie dann herkommt, könnt Ihr Euer Problem vermutlich nicht mehr lösen: Sie ist dann verheiratet, Du bist ledig, was eine Heirat erst mal unmöglich macht.


Da könnte man kreativ werden. Nachdem sie in Deutschland angemeldet ist eine Aufenthaltsbescheinigung holen auf der stehen sollte, dass sie ledig ist. Damit können die beiden in Dänemark heiraten, müsste man auch vor der Geburt schaffen können.
Wäre in diesem Fall moralisch ja auch nicht so richtig verwerflich. Ist halt die Frage ob das deutsche Einwohnermeldeamt da ledig rein schreibt oder unbekannt bzw verheiratet wenn sie an irgendwelche Informationen kommen die darauf hindeuten.
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Antwort #22 - 13.06.2017 um 14:57:26
 
Ich danke alle nochmal.

noch eine Neuigkeit....

meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.
Wenn diese Visa-Verfahren lange dauern, kann sie nicht rechtzeitig kommen.
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Antwort #23 - 13.06.2017 um 15:43:25
 
Mangal schrieb am 13.06.2017 um 11:35:46:
meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.

Sofern die Ehe nicht anerkannt ist, wird sie nicht familienversichert sein, da wirst Du die Entbindungskosten wohl aus Deiner Tasche bezahlen müssen.
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Antwort #24 - 13.06.2017 um 23:34:55
 
Obst88 schrieb am 13.06.2017 um 13:59:39:
Da könnte man kreativ werden. Nachdem sie in Deutschland angemeldet ist eine Aufenthaltsbescheinigung holen auf der stehen sollte, dass sie ledig ist. Damit können die beiden in Dänemark heiraten, müsste man auch vor der Geburt schaffen können.



Moin,

Das halte ich für eine ganz schlechte Idee. Es kommt noch eine Urkundenüberprüfung, spätestens für die deutsche GU für das Kind und da steht dann für Nepal "verheiratet". Im gleichen Papierstapel liegt die Heiratsurkunde aus DK.
Das ist nicht mehr "sich in die Scheisse reiten" sondern "Alarmtauchen in die Scheisse".

Klärt das in Nepal oder mit den deutschen Behörden, ob nun verheiratet oder nicht. In diesem Schwebezustand würde ich auf keinen Fall irgendwelche neuen Fakten schaffen, die ev. alles nur noch schlimmer machen.

Einreise zur Geburt des Kindes ist ok. Dazu solltest Du jetzt erstmal die Vaterschaft anerkennen. Für D geltet Ihr ja nicht als verheiratet. Das ist zwar auch ein Fakt aber kann nicht schaden. Egal was aus dem Status mit der Heirat wird.

Nachtrag:
Das mit der KV ist natürlich Mist und die Geburt wirst Du aus eigener Tasche bezahlen müssen aber man munkelt für eine normale Geburt in D sowas von 2-3000€. Also kein Vermögen. Bei Komplikationen (wollen wir hoffen daß nicht) wird auch erstmal alles nötige getan - ohne Vorkasse.

Gruß,
Norbert
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« Zuletzt geändert: 13.06.2017 um 23:46:02 von nixwissen »  

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Antwort #25 - 16.06.2017 um 20:22:02
 
Hi,
nun eine Behörde von Dorf wo meine Frau gewohnt hat, eine Bescheinigung Ausgestellt dass am diese Tag wir haben in diese Tempel Hinduistische Traditional  geheiratet. Ich habe diese Bescheinigung und  paar Hochzeit Bilder in Standesamt in Deutschland  eingereicht. Für Überprüfung die Echtheit, habe ich dort 550 Euro Bezahlt. Jetzt muss ich warten bis zu 2 Monaten für die Ergebnis.
Danke
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Antwort #26 - 16.06.2017 um 20:32:21
 
Mangal schrieb am 16.06.2017 um 20:22:02:
Für Überprüfung die Echtheit, habe ich dort 550 Euro Bezahlt. 

Das ist ganz normal.
Guckst Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619736/Daten/5609807/Merkblatt_Nepal...
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Antwort #27 - 17.06.2017 um 11:50:59
 
Mangal schrieb am 16.06.2017 um 20:22:02:
Jetzt muss ich warten bis zu 2 Monaten für die Ergebnis.


Nein, Warten ist eine ganz schlechte Idee.

Du musst die Vaterschaft anerkennen, sie muss der Anerkennung zustimmen und das Visum zur FZF zum ungeborenen Kind beantragen. Du solltest keinen Tag warten. Das andere Verfahren geht ja weiter, aber Du solltest aktiv werden.
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Antwort #28 - 17.06.2017 um 12:02:17
 
Moin,

Es ist vielleicht wichtig zu erklären, daß Du jetzt zwei Schienen fährst.
Zum einen der Zuzug der Mutter zum ungeborenen deutschen Kind. Also Vaterschaft anerkennen, das Kind hat das Recht in D zur Welt zu kommen.
Das ist eine sichere Nummer, daß die Mutter dadurch nach D kommen kann.
Die Sache mit der Heirat ist die zweite Schiene um Euren Status glatt zu ziehen.
Daß es 550€ kostet und das Standesamt das veranlasst hat klingt nach einer Urkundenüberprüfung um die Heirat in Nepal für D anzuerkennen. Sonst hätte das Standesamt das nicht angestossen.
Wenn ich richtig liege könnte man dafür angesichts der bisherigen Story ne Buddel Schampus aufmachen.
So wie Du alles beschrieben hast müsste das ja gut gehen und dann wären Eure Probleme komplett gelöst.
Kann natürlich noch passieren, daß irgendeine Geburtsurkunde nicht passt oder so aber grundsätzlich scheint das Standesamt ja gewillt zu sein, das so zu lösen. Das kriegt man dann hin, Hauptsache der Knoten ist zerschlagen.
Ich freue mich ehrlich für Euch, viel Glück!

Gruß,
Norbert
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Antwort #29 - 20.06.2017 um 14:55:23
 
Guten Tag,
Danke für eure Antwort. Das hat mir viel geholfen.
Wegen die Urkunde Prüfung dauert ca.2 Monaten und  ich möchte zwischen diese zeit Vaterschaft anerkennen lassen, aber wo und wie geht das ? Jugendamt sagt mir dass, das ist möglich nur nach Geburt das Kind.
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Antwort #30 - 20.06.2017 um 14:57:42
 
Nein, das geht jetzt. Geh zum Jugendamt, erkenn die Vaterschaft an, und schick alles an die Mutter. Die braucht das für das Visum. Sie muss zustimmen, das macht sie bei der Botschaft.
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Antwort #31 - 20.06.2017 um 17:01:22
 
Du kannst die Vaterschaft auch beim Standesamt feststellen lassen.
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Antwort #32 - 24.06.2017 um 06:31:37
 
nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 12:02:17:
Daß es 550€ kostet und das Standesamt das veranlasst hat klingt nach einer Urkundenüberprüfung um die Heirat in Nepal für D anzuerkennen. Sonst hätte das Standesamt das nicht angestossen.Wenn ich richtig liege könnte man dafür angesichts der bisherigen Story ne Buddel Schampus aufmachen.



So sehe ich das auch. Das Standesamt scheint dann auch mit der Urkunde aus der Tempelhochzeit zufrieden zu sein, wenn die die Urkundenprüfung "übersteht".
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Antwort #33 - 24.06.2017 um 09:25:01
 
nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 12:02:17:
Daß es 550€ kostet und das Standesamt das veranlasst hat klingt nach einer Urkundenüberprüfung um die Heirat in Nepal für D anzuerkennen. 

Das ist die Urkundenüberprüfung.

http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619736/Daten/5609807/Merkblatt_Nepal...
Zitat aus diesen Merkblatt:

Die Kosten für eine Urkundenüberprüfung betragen:
• für die Überprüfung von Urkunden innerhalb des Kathmandu- Tals*: 25.000,- NPR / Urkunde (ca. 250,- EUR)
• für die Überprüfung von Urkunden außerhalb des Kathmandu-Tals: 55.000,- NPR / Urkunde (ca. 550,- EUR)
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Antwort #34 - 24.06.2017 um 12:44:38
 
Moin,

Jaahaa, "klingt nach" war vielleicht zu vorsichtig ausgedrückt  Zwinkernd
Sind wir uns also einig, daß das eine überraschende Wende zur Lösung des Dilemmas ist?

Gruß,
Norbert
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Antwort #35 - 29.06.2017 um 17:32:21
 
Hi,
ich habe morgen 9 Uhr eine Termin in Jugendamt bekommen. Ich schreibe morgen ab alles gut gelaufen oder nicht.
Danke.
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Antwort #36 - 30.06.2017 um 14:25:03
 
Hallo,
heute Jugendamt hat 5 verschiedene Urkunde bei mir gegeben Zb. für Vater,für Mutter, für Standesamt .....
Frage
was ist meine nächste Schritt ?
Welche und wo soll meine Frau gehen zum diese Urkunde zustimmen ?
Danke
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Antwort #37 - 30.06.2017 um 14:26:43
 
Mangal schrieb am 30.06.2017 um 14:25:03:
Welche und wo soll meine Frau gehen zum diese Urkunde zustimmen ?

Zur deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) in Nepal.
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Antwort #38 - 06.07.2017 um 14:00:01
 
Hallo Guten Tag,
heute hat meine Frau alle Dokumente des Jugendamtes eingereicht, um die deutsche Botschaft wegen der Vaterschaft zustimmen, aber sie haben es nicht getan.
Deutsche Botschaft sagt, dass sie zuerst für Visum beantragen sollte, dann können Sie wegen dieser Sache bearbeiten. Und für Visum zu bewerben, benötigen Sie A1 Zertifikat.
Sie hat fast 3 Monate Deutschkurs besucht, aber sie hat es nicht geschafft und weiter studiert. Andere Probleme bei der Visumanträge müssen einen Termin vereinbaren und mindestens 1 Monat warten. Ich weis nicht mehr weil wir haben wenig zeit.
Danke.
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Antwort #39 - 06.07.2017 um 14:13:49
 
Mangal schrieb am 06.07.2017 um 14:00:01:
Hallo Guten Tag,
heute hat meine Frau alle Dokumente des Jugendamtes eingereicht, um die deutsche Botschaft wegen der Vaterschaft zustimmen, aber sie haben es nicht getan.
Deutsche Botschaft sagt, dass sie zuerst für Visum beantragen sollte, dann können Sie wegen dieser Sache bearbeiten. Und für Visum zu bewerben, benötigen Sie A1 Zertifikat.



Moin,

Da ist was falsch.
Die Vaterschaftsanerkennung (bzw. ihre Zustimmung) hat nichts mit einem Visumsantrag zu tun, das geht auch so.
Und wenn sie dann das Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragt braucht sie kein A1.
Hat sie denn irgendwas Schriftliches bekommen?

Gruß,
Norbert
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Antwort #40 - 06.07.2017 um 14:44:08
 
Danke Herr Norbert für Ihre schnell Antwort,
schriftlich ? Nein.
Wiesen Sie, in der Botschaft die Angestellten haben Nase zu hoch. Sie lassen uns nicht reden und was sie sagen, ist wie ein Gesetz.
Ich glaube, ich muss einen schreiben  von Gesetz oder Artikel wegen der Vaterschaftsanerkennung an meine Frau schicken und es dort zeigen.
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Antwort #41 - 14.07.2017 um 15:34:58
 
Hallo Guten Tag,
meine Frau war gestern mit alle Unterlage von Jugendamt und meine Reisepass Kopie  in Deutsche Botschaft in Kathmandu wegen Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Aber leider ist nicht gemacht.
Die Botschafter hat meine Frau gesagt dass ich soll nochmal in Nepal gehen und Amtlich Heiraten denn kann mann Vaterschaftsanerkennung machen.
Ich auch Standesamt gefragt wegen eine Lösung. Die Standesbeamtin hat mir gesagt dass sie will mit ihre Kollegin sprechen und versucht eine besondere Ehefähigkeit Bescheinigung erstellen. Ich weis nicht was ist richtig und wie lange dauert? 
Danke
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Antwort #42 - 14.07.2017 um 18:30:08
 
Mangal schrieb am 14.07.2017 um 15:34:58:
Die Botschafter hat meine Frau gesagt dass ich soll nochmal in Nepal gehen und Amtlich Heiraten denn kann mann Vaterschaftsanerkennung machen.

Da hat Deine Frau wohl etwas gehörig missverstanden.

Wenn man verheiratet ist, braucht man keine Vaterschaftsanerkennung machen, weil der Ehemann automatisch als der Vater zählt.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur dann erforderlich, wenn die Mutter nicht verheiratet ist und davon geht man doch bei Euch aus, weil Eure traditionelle Eheschließung nicht anerkannt wird.
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Antwort #43 - 10.08.2017 um 12:34:09
 
Sehr geehrter Herr Mangal ,
wir haben heute den Visumantrag von Ihre Frau  hier entgegen genommen und sie hat ebenfalls einen Termin zur Beurkundung der Zustimmungserklärung zu Ihrer Vaterschaftsanerkennung erhalten. Ob eine schnelle Einreise nach Deutschland möglich sein wird, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen.
Sie haben ohne sich in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen in Nepal geheiratet. Die Eheschließung hätten Sie beim District Administration Office beurkunden lassen müssen.
Ich gehe davon aus, dass Frau  Sie über das weitere Verfahren informieren wird. Ich möchte Sie bitten, von weiteren Sachstandsanfragen hier abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Antwort #44 - 10.08.2017 um 12:52:56
 
Läuft doch!

Jetzt solltest Du Deine Frau nach der "Vorgangsnummer" fragen. Das ist die lange Nummer auf der Quittung, die sie bekommen hat.

Mit dieser Nummer kannst Du in zwei, drei Wochen (vorher lohnt es nicht) beim Bundesverwaltungsamt in Köln fragen, ob mit dem Antrag schon etwas passiert ist. Er wird von der Botschaft ins Internet eingegeben, das können die in Köln dann sehen, und dann werden Unterlagen an das Auswärtige Amt in Berlin geschickt (für Deine Ausländerbehörde). Auch das können sie in Köln sehen, sobald es passiert ist.
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Antwort #45 - 07.09.2017 um 13:59:09
 
Guten Tag,

Ich habe gestern eine Brief von Botschaft wegen Vaterschaft Erkennung bekommen und mit diese Brief war ich beim Ausländerbehörde wegen Visum für meine Frau zum fragen. Aber Ausländerbehörde hat bis gestern keine Unterlagen bekommen und sagte mir dass so lange keine Original Unterlagen von Botschaft vorliegt er kann nicht Arbeiten. so bald er  post bekommt, schreibt mich zurück.

Ich denke wir schaffen es nicht mehr vor Geburt das Kind  meine Frau hier zu bringen. Sie ist jetzt fast 8 Monate Schwanger. Und Heiraten oder Familienzusammenführung zu mir auch glaube ich nicht das klappt.


Nun ich habe paar fragen an euch

-was muss ich vorbereiten oder was verlangt Ausländerbehörde von mir?
(zum beispiel Wohnung, Lohnabrechnung etc.)

-Ich habe zurzeit keine eigene Wohnung.
(wohne mit mein Neffe in 3 zimmer Wohnung)

-wenige einkommen

-Krankenversicherung
wie funktioniert  wenn das Kind hier geboren wird order nach  Geburt in Nepal?

Vielen Dank
Mangal

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Antwort #46 - 07.09.2017 um 14:17:01
 
Da du Deutscher Staatsbürger bist musst du den LU nicht sicherstellen, musst prinzipiell also kein Einkommen, KV oder Wohnung nachweisen. GGf. bedarf es da aber in Bezug auf die AV oder ABH etwas Überzeugungsarbeit.

Deine Antworten auf die Fragen sind also stets "ich bin Deutscher Staatsbürger und muss das nicht nachweisen"

Nach Geburt kann das Kind in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn du in der Gesetzlichen Krankenkasse bist.

Deine Frau, wenn unverheiratet, aber nicht und somit müssten die Geburtskosten in Deutschland aber gezahlt werden, entwerder von dir oder wenn du zu wenig Einkommen hast vom Sozialamt.

Wenn es vor Geburt mit der Einreise nicht klappt, erübrigt sich das natürlich. Vermutlich ist Sie ja bald nicht mehr reisefähig und wird von der Airline nicht mehr befördert werden können.
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Antwort #47 - 10.09.2017 um 22:36:25
 
Vielen Dank Herrn Oktanomy für Ihre schnell Antwort,

sie haben geschrieben dass "ich bin Deutscher Staatsbürger muss nicht LU nachweisen".

ich denke das gilt nur wenn unsere Hochzeit Anerkennt wäre.

Noch eine Frage : Wenn das Kind in Nepal geborgen, kann er oder sie Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben ? Wenn nicht, bekomme ich später groß Schwierigkeit. 

(§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).

   

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Antwort #48 - 10.09.2017 um 22:47:28
 
Mangal schrieb am 10.09.2017 um 22:36:25:
Noch eine Frage : Wenn das Kind in Nepal geborgen, kann er oder sie Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben ? Wenn nicht, bekomme ich später groß Schwierigkeit.

(§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).


Hallo,

ja, wenn Du die Vaterschaft anerkennst, ist das Kind deutsch.

Vaterschaftsanerkennung
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Rechtsfolgen

§4 Abs. 4 StAG trifft nicht zu, da Du wohl kaum nach dem 31.12.1999 geboren wurdest und Du auch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Ausland hast. Relax.

Gruß
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Antwort #49 - 13.09.2017 um 17:22:26
 
Hallo alle zusammen und Danke T.P.2013

endlich die Akten sind  in Ausländerbehörde angekommen und er wartet noch auf die zusage von Kathmandu Botschaft.
Eigentlich alle Original Unterlagen sind hier und trotzdem muss er unsere Botschaft fragen?
Wer entscheidet eigentlich für Visum Erteilung, ABH oder Botschaft ? 

Er hat heute nochmal ein Email bei Botschaft geschickt.

und er verlangt von mir  Wohnung Mietvertrag.

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Antwort #50 - 13.09.2017 um 17:29:48
 
Mangal schrieb am 13.09.2017 um 17:22:26:
Wer entscheidet eigentlich für Visum Erteilung, ABH oder Botschaft ? 

Die Botschaft entscheidet letztendlich über die Visumsvergabe. Die Ausländerbehörde ist nur behördenintern am Verfahren beteiligt und arbeitet der Visumsvergabestelle zu.
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Antwort #51 - 13.09.2017 um 17:49:34
 
Mangal schrieb am 13.09.2017 um 17:22:26:
er wartet noch auf die zusage von Kathmandu Botschaft.


Nein, die Botschaft wartet noch auf die Zusage der Ausländerbehörde.


Zitat:
Eigentlich alle Original Unterlagen sind hier und trotzdem muss er unsere Botschaft fragen?


Nein, nur wenn bei den Unterlagen etwas fehlt.

Zitat:
Wer entscheidet eigentlich für Visum Erteilung, ABH oder Botschaft ? 


Zuerst entscheidet die Ausländerbehörde, ob sie dem Visum zustimmt.

Danach entscheidet die Botschaft, ob sie der Frau ein Visum gibt.

Zitat:
Er hat heute nochmal ein Email bei Botschaft geschickt.


Das ist für Dich egal.

Zitat:
und er verlangt von mir  Wohnung Mietvertrag.


Dann kopier den Mietvertrag so schnell wie möglich. Es kommt aber für das Visum nicht darauf an, weil sie ja den Zuzug zum deutschen Kind beantragt. Aber wenn Du einen Mietvertrag hast, kannst Du ihn trotzdem zeigen.

Zitat:
so wie lange noch es dauern bis meine frau Visum kriegt? 


Das wissen wir nicht. Wie lange brauchst Du, um den Mietvertrag zu kopieren und vorzuzeigen? Du solltest aber auch drängeln und darauf hinweisen, dass das Visum so schnell gegeben werden soll, dass das (deutsche) Kind hier geboren werden kann.
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Mangal
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Antwort #52 - 19.09.2017 um 20:24:28
 
Guten Abend alle zusammen,

heute möchte euch eine Gute Nachrichten mitzuteilen dass die deutsche Botschaft meine Frau angerufen hat, um das Visum morgen abzuholen.
Voraussetzung :Sie muss eine Reise Krankenversicherung für 5 Monate beweisen.
                     (Warum 5 Monate ? keine Ahnung ich habe von IKK Kranken Familienversicherung Kopie auch geschickt vielleicht reicht      
                      dass... )

Jedenfalls muss ich mich bei allen i4a-Mitgliedschaften bedanken, die mir in meinen harten Zeiten einen richtigen Weg gezeigt haben.  Aus dieser Erfahrung Andere Leute keine Fehler machen sollen und viele Zeit,Nerven und Geld sparen sollten.

Vielen Dank nochmal und melde mich wenn etwas Neues gibt.
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Mangal
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Antwort #53 - 26.09.2017 um 20:06:37
 
Guten Abend,
heute habe ich zwei Neuigkeiten...

1) Meine Frau hat 3 Monaten Visum bekommen als Familienzusammenführung § 28 AufenthG.

2)Jetzt ist Kind in Nepal geboren. Gottseidank Mutter und Kind beide sind Gesund.

Jetzt habe ich eine Frage, wie und wo muss für den Kinderreisepass für das Kind anmelden und was von Dokumenten, die ich vorbereiten muss?
Vielen Dank

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Antwort #54 - 26.09.2017 um 21:54:01
 
Mangal schrieb am 26.09.2017 um 20:06:37:
wo muss für den Kinderreisepass für das Kind anmelden und was von Dokumenten


In der deutschen AV in Nepal, da wird man auch sagen, was man alles an Dokumenten braucht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #55 - 12.10.2017 um 15:39:11
 
Guten Tag,
wir haben neu Problem wegen das neu geborenen Kind Reisepass zu Antragen. Deutsche Botschaft verlangt von mir die Geburtsurkunde von Nepalesisch Behörden. Das ist sehr schwer weil bei uns ohne Eheschließung von Eltern gibt es keine Geburtsurkunde und außerdem ich besiecht nicht mehr nepalesisch Staatsangehörigkeit.
Ich habe nur von Krankenhaus eine Bestätigung dass das Kind ist am diese Datum geborenen und wir sind die Eltern.
Ich weis nicht wie wir diese Probleme lösen kann.
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