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ist die traditional Hochzeit anerkannt? (Gelesen: 14.563 mal)
Mangal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #45 - 07.09.2017 um 13:59:09
 
Guten Tag,

Ich habe gestern eine Brief von Botschaft wegen Vaterschaft Erkennung bekommen und mit diese Brief war ich beim Ausländerbehörde wegen Visum für meine Frau zum fragen. Aber Ausländerbehörde hat bis gestern keine Unterlagen bekommen und sagte mir dass so lange keine Original Unterlagen von Botschaft vorliegt er kann nicht Arbeiten. so bald er  post bekommt, schreibt mich zurück.

Ich denke wir schaffen es nicht mehr vor Geburt das Kind  meine Frau hier zu bringen. Sie ist jetzt fast 8 Monate Schwanger. Und Heiraten oder Familienzusammenführung zu mir auch glaube ich nicht das klappt.


Nun ich habe paar fragen an euch

-was muss ich vorbereiten oder was verlangt Ausländerbehörde von mir?
(zum beispiel Wohnung, Lohnabrechnung etc.)

-Ich habe zurzeit keine eigene Wohnung.
(wohne mit mein Neffe in 3 zimmer Wohnung)

-wenige einkommen

-Krankenversicherung
wie funktioniert  wenn das Kind hier geboren wird order nach  Geburt in Nepal?

Vielen Dank
Mangal

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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #46 - 07.09.2017 um 14:17:01
 
Da du Deutscher Staatsbürger bist musst du den LU nicht sicherstellen, musst prinzipiell also kein Einkommen, KV oder Wohnung nachweisen. GGf. bedarf es da aber in Bezug auf die AV oder ABH etwas Überzeugungsarbeit.

Deine Antworten auf die Fragen sind also stets "ich bin Deutscher Staatsbürger und muss das nicht nachweisen"

Nach Geburt kann das Kind in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn du in der Gesetzlichen Krankenkasse bist.

Deine Frau, wenn unverheiratet, aber nicht und somit müssten die Geburtskosten in Deutschland aber gezahlt werden, entwerder von dir oder wenn du zu wenig Einkommen hast vom Sozialamt.

Wenn es vor Geburt mit der Einreise nicht klappt, erübrigt sich das natürlich. Vermutlich ist Sie ja bald nicht mehr reisefähig und wird von der Airline nicht mehr befördert werden können.
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Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #47 - 10.09.2017 um 22:36:25
 
Vielen Dank Herrn Oktanomy für Ihre schnell Antwort,

sie haben geschrieben dass "ich bin Deutscher Staatsbürger muss nicht LU nachweisen".

ich denke das gilt nur wenn unsere Hochzeit Anerkennt wäre.

Noch eine Frage : Wenn das Kind in Nepal geborgen, kann er oder sie Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben ? Wenn nicht, bekomme ich später groß Schwierigkeit. 

(§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).

   

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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #48 - 10.09.2017 um 22:47:28
 
Mangal schrieb am 10.09.2017 um 22:36:25:
Noch eine Frage : Wenn das Kind in Nepal geborgen, kann er oder sie Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben ? Wenn nicht, bekomme ich später groß Schwierigkeit.

(§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).


Hallo,

ja, wenn Du die Vaterschaft anerkennst, ist das Kind deutsch.

Vaterschaftsanerkennung
&
Rechtsfolgen

§4 Abs. 4 StAG trifft nicht zu, da Du wohl kaum nach dem 31.12.1999 geboren wurdest und Du auch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Ausland hast. Relax.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #49 - 13.09.2017 um 17:22:26
 
Hallo alle zusammen und Danke T.P.2013

endlich die Akten sind  in Ausländerbehörde angekommen und er wartet noch auf die zusage von Kathmandu Botschaft.
Eigentlich alle Original Unterlagen sind hier und trotzdem muss er unsere Botschaft fragen?
Wer entscheidet eigentlich für Visum Erteilung, ABH oder Botschaft ? 

Er hat heute nochmal ein Email bei Botschaft geschickt.

und er verlangt von mir  Wohnung Mietvertrag.

so wie lange noch es dauern bis meine frau Visum kriegt? 
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Saxonicus
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Antwort #50 - 13.09.2017 um 17:29:48
 
Mangal schrieb am 13.09.2017 um 17:22:26:
Wer entscheidet eigentlich für Visum Erteilung, ABH oder Botschaft ? 

Die Botschaft entscheidet letztendlich über die Visumsvergabe. Die Ausländerbehörde ist nur behördenintern am Verfahren beteiligt und arbeitet der Visumsvergabestelle zu.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #51 - 13.09.2017 um 17:49:34
 
Mangal schrieb am 13.09.2017 um 17:22:26:
er wartet noch auf die zusage von Kathmandu Botschaft.


Nein, die Botschaft wartet noch auf die Zusage der Ausländerbehörde.


Zitat:
Eigentlich alle Original Unterlagen sind hier und trotzdem muss er unsere Botschaft fragen?


Nein, nur wenn bei den Unterlagen etwas fehlt.

Zitat:
Wer entscheidet eigentlich für Visum Erteilung, ABH oder Botschaft ? 


Zuerst entscheidet die Ausländerbehörde, ob sie dem Visum zustimmt.

Danach entscheidet die Botschaft, ob sie der Frau ein Visum gibt.

Zitat:
Er hat heute nochmal ein Email bei Botschaft geschickt.


Das ist für Dich egal.

Zitat:
und er verlangt von mir  Wohnung Mietvertrag.


Dann kopier den Mietvertrag so schnell wie möglich. Es kommt aber für das Visum nicht darauf an, weil sie ja den Zuzug zum deutschen Kind beantragt. Aber wenn Du einen Mietvertrag hast, kannst Du ihn trotzdem zeigen.

Zitat:
so wie lange noch es dauern bis meine frau Visum kriegt? 


Das wissen wir nicht. Wie lange brauchst Du, um den Mietvertrag zu kopieren und vorzuzeigen? Du solltest aber auch drängeln und darauf hinweisen, dass das Visum so schnell gegeben werden soll, dass das (deutsche) Kind hier geboren werden kann.
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Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #52 - 19.09.2017 um 20:24:28
 
Guten Abend alle zusammen,

heute möchte euch eine Gute Nachrichten mitzuteilen dass die deutsche Botschaft meine Frau angerufen hat, um das Visum morgen abzuholen.
Voraussetzung :Sie muss eine Reise Krankenversicherung für 5 Monate beweisen.
                     (Warum 5 Monate ? keine Ahnung ich habe von IKK Kranken Familienversicherung Kopie auch geschickt vielleicht reicht      
                      dass... )

Jedenfalls muss ich mich bei allen i4a-Mitgliedschaften bedanken, die mir in meinen harten Zeiten einen richtigen Weg gezeigt haben.  Aus dieser Erfahrung Andere Leute keine Fehler machen sollen und viele Zeit,Nerven und Geld sparen sollten.

Vielen Dank nochmal und melde mich wenn etwas Neues gibt.
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Mangal
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Antwort #53 - 26.09.2017 um 20:06:37
 
Guten Abend,
heute habe ich zwei Neuigkeiten...

1) Meine Frau hat 3 Monaten Visum bekommen als Familienzusammenführung § 28 AufenthG.

2)Jetzt ist Kind in Nepal geboren. Gottseidank Mutter und Kind beide sind Gesund.

Jetzt habe ich eine Frage, wie und wo muss für den Kinderreisepass für das Kind anmelden und was von Dokumenten, die ich vorbereiten muss?
Vielen Dank

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #54 - 26.09.2017 um 21:54:01
 
Mangal schrieb am 26.09.2017 um 20:06:37:
wo muss für den Kinderreisepass für das Kind anmelden und was von Dokumenten


In der deutschen AV in Nepal, da wird man auch sagen, was man alles an Dokumenten braucht.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Mangal
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Antwort #55 - 12.10.2017 um 15:39:11
 
Guten Tag,
wir haben neu Problem wegen das neu geborenen Kind Reisepass zu Antragen. Deutsche Botschaft verlangt von mir die Geburtsurkunde von Nepalesisch Behörden. Das ist sehr schwer weil bei uns ohne Eheschließung von Eltern gibt es keine Geburtsurkunde und außerdem ich besiecht nicht mehr nepalesisch Staatsangehörigkeit.
Ich habe nur von Krankenhaus eine Bestätigung dass das Kind ist am diese Datum geborenen und wir sind die Eltern.
Ich weis nicht wie wir diese Probleme lösen kann.
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