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ist die traditional Hochzeit anerkannt? (Gelesen: 14.677 mal)
reinhard
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Antwort #30 - 20.06.2017 um 14:57:42
 
Nein, das geht jetzt. Geh zum Jugendamt, erkenn die Vaterschaft an, und schick alles an die Mutter. Die braucht das für das Visum. Sie muss zustimmen, das macht sie bei der Botschaft.
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traute
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Antwort #31 - 20.06.2017 um 17:01:22
 
Du kannst die Vaterschaft auch beim Standesamt feststellen lassen.
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Antwort #32 - 24.06.2017 um 06:31:37
 
nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 12:02:17:
Daß es 550€ kostet und das Standesamt das veranlasst hat klingt nach einer Urkundenüberprüfung um die Heirat in Nepal für D anzuerkennen. Sonst hätte das Standesamt das nicht angestossen.Wenn ich richtig liege könnte man dafür angesichts der bisherigen Story ne Buddel Schampus aufmachen.



So sehe ich das auch. Das Standesamt scheint dann auch mit der Urkunde aus der Tempelhochzeit zufrieden zu sein, wenn die die Urkundenprüfung "übersteht".
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Saxonicus
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Antwort #33 - 24.06.2017 um 09:25:01
 
nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 12:02:17:
Daß es 550€ kostet und das Standesamt das veranlasst hat klingt nach einer Urkundenüberprüfung um die Heirat in Nepal für D anzuerkennen. 

Das ist die Urkundenüberprüfung.

http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619736/Daten/5609807/Merkblatt_Nepal...
Zitat aus diesen Merkblatt:

Die Kosten für eine Urkundenüberprüfung betragen:
• für die Überprüfung von Urkunden innerhalb des Kathmandu- Tals*: 25.000,- NPR / Urkunde (ca. 250,- EUR)
• für die Überprüfung von Urkunden außerhalb des Kathmandu-Tals: 55.000,- NPR / Urkunde (ca. 550,- EUR)
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nixwissen
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Antwort #34 - 24.06.2017 um 12:44:38
 
Moin,

Jaahaa, "klingt nach" war vielleicht zu vorsichtig ausgedrückt  Zwinkernd
Sind wir uns also einig, daß das eine überraschende Wende zur Lösung des Dilemmas ist?

Gruß,
Norbert
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Mangal
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Antwort #35 - 29.06.2017 um 17:32:21
 
Hi,
ich habe morgen 9 Uhr eine Termin in Jugendamt bekommen. Ich schreibe morgen ab alles gut gelaufen oder nicht.
Danke.
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Mangal
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Antwort #36 - 30.06.2017 um 14:25:03
 
Hallo,
heute Jugendamt hat 5 verschiedene Urkunde bei mir gegeben Zb. für Vater,für Mutter, für Standesamt .....
Frage
was ist meine nächste Schritt ?
Welche und wo soll meine Frau gehen zum diese Urkunde zustimmen ?
Danke
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Saxonicus
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Antwort #37 - 30.06.2017 um 14:26:43
 
Mangal schrieb am 30.06.2017 um 14:25:03:
Welche und wo soll meine Frau gehen zum diese Urkunde zustimmen ?

Zur deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) in Nepal.
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Mangal
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Antwort #38 - 06.07.2017 um 14:00:01
 
Hallo Guten Tag,
heute hat meine Frau alle Dokumente des Jugendamtes eingereicht, um die deutsche Botschaft wegen der Vaterschaft zustimmen, aber sie haben es nicht getan.
Deutsche Botschaft sagt, dass sie zuerst für Visum beantragen sollte, dann können Sie wegen dieser Sache bearbeiten. Und für Visum zu bewerben, benötigen Sie A1 Zertifikat.
Sie hat fast 3 Monate Deutschkurs besucht, aber sie hat es nicht geschafft und weiter studiert. Andere Probleme bei der Visumanträge müssen einen Termin vereinbaren und mindestens 1 Monat warten. Ich weis nicht mehr weil wir haben wenig zeit.
Danke.
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nixwissen
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Antwort #39 - 06.07.2017 um 14:13:49
 
Mangal schrieb am 06.07.2017 um 14:00:01:
Hallo Guten Tag,
heute hat meine Frau alle Dokumente des Jugendamtes eingereicht, um die deutsche Botschaft wegen der Vaterschaft zustimmen, aber sie haben es nicht getan.
Deutsche Botschaft sagt, dass sie zuerst für Visum beantragen sollte, dann können Sie wegen dieser Sache bearbeiten. Und für Visum zu bewerben, benötigen Sie A1 Zertifikat.



Moin,

Da ist was falsch.
Die Vaterschaftsanerkennung (bzw. ihre Zustimmung) hat nichts mit einem Visumsantrag zu tun, das geht auch so.
Und wenn sie dann das Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragt braucht sie kein A1.
Hat sie denn irgendwas Schriftliches bekommen?

Gruß,
Norbert
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Antwort #40 - 06.07.2017 um 14:44:08
 
Danke Herr Norbert für Ihre schnell Antwort,
schriftlich ? Nein.
Wiesen Sie, in der Botschaft die Angestellten haben Nase zu hoch. Sie lassen uns nicht reden und was sie sagen, ist wie ein Gesetz.
Ich glaube, ich muss einen schreiben  von Gesetz oder Artikel wegen der Vaterschaftsanerkennung an meine Frau schicken und es dort zeigen.
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Mangal
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Antwort #41 - 14.07.2017 um 15:34:58
 
Hallo Guten Tag,
meine Frau war gestern mit alle Unterlage von Jugendamt und meine Reisepass Kopie  in Deutsche Botschaft in Kathmandu wegen Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Aber leider ist nicht gemacht.
Die Botschafter hat meine Frau gesagt dass ich soll nochmal in Nepal gehen und Amtlich Heiraten denn kann mann Vaterschaftsanerkennung machen.
Ich auch Standesamt gefragt wegen eine Lösung. Die Standesbeamtin hat mir gesagt dass sie will mit ihre Kollegin sprechen und versucht eine besondere Ehefähigkeit Bescheinigung erstellen. Ich weis nicht was ist richtig und wie lange dauert? 
Danke
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Antwort #42 - 14.07.2017 um 18:30:08
 
Mangal schrieb am 14.07.2017 um 15:34:58:
Die Botschafter hat meine Frau gesagt dass ich soll nochmal in Nepal gehen und Amtlich Heiraten denn kann mann Vaterschaftsanerkennung machen.

Da hat Deine Frau wohl etwas gehörig missverstanden.

Wenn man verheiratet ist, braucht man keine Vaterschaftsanerkennung machen, weil der Ehemann automatisch als der Vater zählt.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur dann erforderlich, wenn die Mutter nicht verheiratet ist und davon geht man doch bei Euch aus, weil Eure traditionelle Eheschließung nicht anerkannt wird.
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Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #43 - 10.08.2017 um 12:34:09
 
Sehr geehrter Herr Mangal ,
wir haben heute den Visumantrag von Ihre Frau  hier entgegen genommen und sie hat ebenfalls einen Termin zur Beurkundung der Zustimmungserklärung zu Ihrer Vaterschaftsanerkennung erhalten. Ob eine schnelle Einreise nach Deutschland möglich sein wird, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen.
Sie haben ohne sich in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen in Nepal geheiratet. Die Eheschließung hätten Sie beim District Administration Office beurkunden lassen müssen.
Ich gehe davon aus, dass Frau  Sie über das weitere Verfahren informieren wird. Ich möchte Sie bitten, von weiteren Sachstandsanfragen hier abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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reinhard
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Antwort #44 - 10.08.2017 um 12:52:56
 
Läuft doch!

Jetzt solltest Du Deine Frau nach der "Vorgangsnummer" fragen. Das ist die lange Nummer auf der Quittung, die sie bekommen hat.

Mit dieser Nummer kannst Du in zwei, drei Wochen (vorher lohnt es nicht) beim Bundesverwaltungsamt in Köln fragen, ob mit dem Antrag schon etwas passiert ist. Er wird von der Botschaft ins Internet eingegeben, das können die in Köln dann sehen, und dann werden Unterlagen an das Auswärtige Amt in Berlin geschickt (für Deine Ausländerbehörde). Auch das können sie in Köln sehen, sobald es passiert ist.
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