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ist die traditional Hochzeit anerkannt? (Gelesen: 14.560 mal)
hge2001
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Antwort #15 - 09.06.2017 um 18:16:00
 
nixwissen schrieb am 09.06.2017 um 17:57:29:
Ist sie nicht (Konsularische Erklärung heisst das Ding), steht in dem Merkblatt der Botschaft (oben verlinkt).


Da bin ich skeptisch. Bloß weil sowas in einem deutschen Merkblatt einer deutschen AV steht,
entspricht  das nicht unbedingt den lokalen Gesetzen. Da sollte doch schon jemand in den nepalesischen Gesetzen/Verordnungen nachschauen..
Natürlich ist es besser mit konsularischer Bescheinigung zu heiraten, daher wird die deutsche AV auch da nicht anderes reinschreiben; das entspricht aber nicht unbedingt den lokalen Gesetzen.


Ich darf mal als Beispiel anfügen:
In der AV meinem "Lieblingsland" Philippinen gibt es auch einen Artikel im Family-Code, der besagt, dass eine Heirat mit einem Ausländer nur unter Vorlage einer konsularischen Bescheinigung durchzuführen ist.
Nun haben aber viele philippinische Standesämter auch ohne solche Bescheinigungen marriage licenses erteilt und die ehe auf den Philippinen geschlossen.
Die deutsche AV hat dann bis ca. Mitte 2005 solche Ehen einfach nicht anerkannt und die Visa verweigert.

Bis das jemand rausgefunden hat, dass der Supreme Court der Philippinen schon vor einiger Zeit geurteilt hatte, dass solche Ehen gültig sind, obwohl formal nicht richtig geschlossen wurde.
Es hat dann einige Zeit gedauert, bis dass das Auswärtige Amt sich dieser position angeschlossen hat. 
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hge2001
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Antwort #16 - 09.06.2017 um 18:26:07
 
deerhunter schrieb am 09.06.2017 um 17:41:23:
sollte damit doch gehen, oder? 


Danke für den Hinweis...

Zitat:
Für eine traditionelle Eheschließung gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für die standesamtliche Heirat mit der Ausnahme, dass zunächst kein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist


..  wenn das dann auch nach nepalesischen Gesetzen untermauert werden kann.





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deerhunter
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Antwort #17 - 09.06.2017 um 21:35:40
 
hge2001 schrieb am 09.06.2017 um 18:26:07:
wenn das dann auch nach nepalesischen Gesetzen untermauert werden kann.


Ja, sicher....aber dafür bin ich leider kein Fachmann.... Cool
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nixwissen
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Antwort #18 - 09.06.2017 um 23:32:48
 
Moin,

Vielleicht hier mal anfragen:
http://www.nepallegalservice.com/court-marriage-in-nepal

An die Mods: Das ist keine Werbung, auch wenn der Link kommerziell ist.
Hab ich nur per Google gefunden und ich will dem TS nur helfen. Bitte stehen lassen.
Per PN findet das in Zukunft ja keiner, wenn er mit einem ähnlichen Problem hier danach sucht.

Gruß,
Norbert
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Mangal
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Antwort #19 - 13.06.2017 um 11:35:46
 
Ich danke alle nochmal.

noch eine Neuigkeit....

meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.
Wenn diese Visa-Verfahren lange dauern, kann sie nicht rechtzeitig kommen.
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reinhard
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Antwort #20 - 13.06.2017 um 12:00:44
 
Mangal schrieb am 13.06.2017 um 11:35:46:
Ich danke alle nochmal.

noch eine Neuigkeit....

meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.
Wenn diese Visa-Verfahren lange dauern, kann sie nicht rechtzeitig kommen.


Dann beantragt die Frau jetzt ein Visum zum ungeborenen deutschen Kind mit Hinweis darauf, dass das deutsche Kind in Deutschland zur Welt kommen möchte. Dazu muss sie mit niemandem verheiratet sein.

Du musst allerdings so bald wie möglich die Vaterschaft anerkennen (Jugendamt), und sie muss mit Deinen Originalunterlagen zur Botschaft, um der Anerkennung zuzustimmen. Dann ist das (ungeborene) Kind deutsch.

Wenn sie dann herkommt, könnt Ihr Euer Problem vermutlich nicht mehr lösen: Sie ist dann verheiratet, Du bist ledig, was eine Heirat erst mal unmöglich macht. Aber Ihr könnt natürlich als Eltern hier leben. Und für die Familie seid Ihr verheiratet, nur für die Behörden nicht.

Für das Visum zum (ungeborenen) Kind braucht sie kein A1-Zertifikat und keinen Nachweis, wie sie den Lebensunterhalt sichert. Sie kommt allerdings auch nicht in Deine Krankenversicherung rein, weil Ihr ja nicht verheiratet seid. Die Rechnung für die Geburt müsst Ihr also voraussichtlich irgendwie so bezahlen – manchmal gibt es da Lösungen, aber Du musst zumindest damit rechnen, dass es die nicht rechtzeitig gibt.

Dann startet Ihr mit ein paar Tausend Euro Schulden ins neue Leben.
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Obst88
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Antwort #21 - 13.06.2017 um 13:59:39
 
reinhard schrieb am 13.06.2017 um 12:00:44:
Wenn sie dann herkommt, könnt Ihr Euer Problem vermutlich nicht mehr lösen: Sie ist dann verheiratet, Du bist ledig, was eine Heirat erst mal unmöglich macht.


Da könnte man kreativ werden. Nachdem sie in Deutschland angemeldet ist eine Aufenthaltsbescheinigung holen auf der stehen sollte, dass sie ledig ist. Damit können die beiden in Dänemark heiraten, müsste man auch vor der Geburt schaffen können.
Wäre in diesem Fall moralisch ja auch nicht so richtig verwerflich. Ist halt die Frage ob das deutsche Einwohnermeldeamt da ledig rein schreibt oder unbekannt bzw verheiratet wenn sie an irgendwelche Informationen kommen die darauf hindeuten.
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Mangal
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Antwort #22 - 13.06.2017 um 14:57:26
 
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noch eine Neuigkeit....

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Antwort #23 - 13.06.2017 um 15:43:25
 
Mangal schrieb am 13.06.2017 um 11:35:46:
meine Frau ist 4. Monate Schwanger und ich werde sehr glücklich sein, wenn das Kind in Deutschland geboren wird.

Sofern die Ehe nicht anerkannt ist, wird sie nicht familienversichert sein, da wirst Du die Entbindungskosten wohl aus Deiner Tasche bezahlen müssen.
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nixwissen
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Antwort #24 - 13.06.2017 um 23:34:55
 
Obst88 schrieb am 13.06.2017 um 13:59:39:
Da könnte man kreativ werden. Nachdem sie in Deutschland angemeldet ist eine Aufenthaltsbescheinigung holen auf der stehen sollte, dass sie ledig ist. Damit können die beiden in Dänemark heiraten, müsste man auch vor der Geburt schaffen können.



Moin,

Das halte ich für eine ganz schlechte Idee. Es kommt noch eine Urkundenüberprüfung, spätestens für die deutsche GU für das Kind und da steht dann für Nepal "verheiratet". Im gleichen Papierstapel liegt die Heiratsurkunde aus DK.
Das ist nicht mehr "sich in die Scheisse reiten" sondern "Alarmtauchen in die Scheisse".

Klärt das in Nepal oder mit den deutschen Behörden, ob nun verheiratet oder nicht. In diesem Schwebezustand würde ich auf keinen Fall irgendwelche neuen Fakten schaffen, die ev. alles nur noch schlimmer machen.

Einreise zur Geburt des Kindes ist ok. Dazu solltest Du jetzt erstmal die Vaterschaft anerkennen. Für D geltet Ihr ja nicht als verheiratet. Das ist zwar auch ein Fakt aber kann nicht schaden. Egal was aus dem Status mit der Heirat wird.

Nachtrag:
Das mit der KV ist natürlich Mist und die Geburt wirst Du aus eigener Tasche bezahlen müssen aber man munkelt für eine normale Geburt in D sowas von 2-3000€. Also kein Vermögen. Bei Komplikationen (wollen wir hoffen daß nicht) wird auch erstmal alles nötige getan - ohne Vorkasse.

Gruß,
Norbert
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« Zuletzt geändert: 13.06.2017 um 23:46:02 von nixwissen »  

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Antwort #25 - 16.06.2017 um 20:22:02
 
Hi,
nun eine Behörde von Dorf wo meine Frau gewohnt hat, eine Bescheinigung Ausgestellt dass am diese Tag wir haben in diese Tempel Hinduistische Traditional  geheiratet. Ich habe diese Bescheinigung und  paar Hochzeit Bilder in Standesamt in Deutschland  eingereicht. Für Überprüfung die Echtheit, habe ich dort 550 Euro Bezahlt. Jetzt muss ich warten bis zu 2 Monaten für die Ergebnis.
Danke
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Antwort #26 - 16.06.2017 um 20:32:21
 
Mangal schrieb am 16.06.2017 um 20:22:02:
Für Überprüfung die Echtheit, habe ich dort 550 Euro Bezahlt. 

Das ist ganz normal.
Guckst Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619736/Daten/5609807/Merkblatt_Nepal...
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Antwort #27 - 17.06.2017 um 11:50:59
 
Mangal schrieb am 16.06.2017 um 20:22:02:
Jetzt muss ich warten bis zu 2 Monaten für die Ergebnis.


Nein, Warten ist eine ganz schlechte Idee.

Du musst die Vaterschaft anerkennen, sie muss der Anerkennung zustimmen und das Visum zur FZF zum ungeborenen Kind beantragen. Du solltest keinen Tag warten. Das andere Verfahren geht ja weiter, aber Du solltest aktiv werden.
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Antwort #28 - 17.06.2017 um 12:02:17
 
Moin,

Es ist vielleicht wichtig zu erklären, daß Du jetzt zwei Schienen fährst.
Zum einen der Zuzug der Mutter zum ungeborenen deutschen Kind. Also Vaterschaft anerkennen, das Kind hat das Recht in D zur Welt zu kommen.
Das ist eine sichere Nummer, daß die Mutter dadurch nach D kommen kann.
Die Sache mit der Heirat ist die zweite Schiene um Euren Status glatt zu ziehen.
Daß es 550€ kostet und das Standesamt das veranlasst hat klingt nach einer Urkundenüberprüfung um die Heirat in Nepal für D anzuerkennen. Sonst hätte das Standesamt das nicht angestossen.
Wenn ich richtig liege könnte man dafür angesichts der bisherigen Story ne Buddel Schampus aufmachen.
So wie Du alles beschrieben hast müsste das ja gut gehen und dann wären Eure Probleme komplett gelöst.
Kann natürlich noch passieren, daß irgendeine Geburtsurkunde nicht passt oder so aber grundsätzlich scheint das Standesamt ja gewillt zu sein, das so zu lösen. Das kriegt man dann hin, Hauptsache der Knoten ist zerschlagen.
Ich freue mich ehrlich für Euch, viel Glück!

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Antwort #29 - 20.06.2017 um 14:55:23
 
Guten Tag,
Danke für eure Antwort. Das hat mir viel geholfen.
Wegen die Urkunde Prüfung dauert ca.2 Monaten und  ich möchte zwischen diese zeit Vaterschaft anerkennen lassen, aber wo und wie geht das ? Jugendamt sagt mir dass, das ist möglich nur nach Geburt das Kind.
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