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ist die traditional Hochzeit anerkannt? (Gelesen: 14.561 mal)
Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.06.2017 um 16:38:48
 
Hallo und Guten Tag,

ich war letzte Jahr im Dezember Urlaub in meine Heimatland in Nepal. Dort habe ich eine Frau kennengelernt durch meine Verwandte , schnell verliebt und sofort nächsten Monat  in Tempel geheiratet. Beide Familie waren glücklich und  mehr als 100 Gast eingeladen. Wegen Arbeit muss ich leider nach der Hochzeit zurück ins Deutschland. Meine Frau war später in Eheregister Büro in Kathmandu aber leider war erfolglos weil die Behörde verlangt `No Objection Letter`(Ehefähigkeit Bescheinigung) von Deutschland.
Ich war in Standesamt hier in Deutschland wegen diese  No Objection Letter Bzw.. Die Standesbeamtin hat mir gesagt das ich bin schön geheiratet und diese Bescheinigung kann nur für ledig Person erteilen.

Ohne Ehefähigkeit Bescheinigung kann ich in Nepal nicht Anmelden und hier bekomme ich das nicht. Ich weise nicht was ich machen soll.
Wenn jemand hat Erfahrung oder ähnlich erlebt bitte helfen Sie mir.

Vielen Dank.


ich komme aus Nepal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.06.2017 um 17:35:51
 
Eine Hochzeit ist nur dann in D gültig, wenn die ehe nach den Rechtsnormen im Eheschliessungsland zustande kam --- also im Eheschliessungsland auch gilt.

Mangal schrieb am 07.06.2017 um 16:38:48:
Meine Frau war später in Eheregister Büro in Kathmandu aber leider war erfolglos

gilt sie in Nepal als verheiratet oder nicht?

Mangal schrieb am 07.06.2017 um 16:38:48:
hat mir gesagt das ich bin schön geheiratet 

woher weiss sie das? Aufgrund einer Urkunde oder weil du das vorher so angegeben hast?


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nixwissen
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Antwort #2 - 07.06.2017 um 19:29:41
 
Moin,

Schöne Sch...

Hier wird es erklärt:
www.kathmandu.diplo.de/contentblob/3190818/Daten/.../dld_heirat_2015.pdf

Volle Lotte im Teufelskreis.
In Nepal verheiratet, die Tempelhochzeit reicht dort. Diese wird aber in D nicht anerkannt, dafür müsste sie registriert sein. Dafür braucht man das EFZ bzw. die Konsularische Erklärung die die AV ausstellt. Die gibt es aber nicht mehr, da Ihr in Nepal irgendwie schon als verheiratet geltet.
Naja, das Dilemma ist ja im PDF erklärt.
Achtung, in einer etwas neueren Version, die man auf Konsularangelegenheiten findet, ist das nicht ganz so deutlich erklärt, ist inhaltlich aber das Gleiche.

Ich bin ehrlich gesagt etwas schockiert, weil ich dachte, daß immer der Grundsatz gilt, daß eine lokal rechtmässige Ehe immer auch in D gilt.
Es gibt aber zwischen Nepal und D kein Heiratsabkommen, welches dieses Problem verhindern würde.
Normalerweise halst man sich mit solchen kopflosen Aktionen nur unnötige Scherereien, Zeitverlust und Kosten auf aber hier scheint die Situation maximal verfahren zu sein.
Ehrlich gesagt habe ich keine Idee, wie man auf normalem Wege aus dieser Nummer wieder rauskommt.

Ich würde jetzt nochmal beim Standesamt betteln (gefragt hast Du ja schon und die Antwort war korrekt), ob die eine Idee haben. Vielleicht der Standesamtsleiter, die Standesamtaufsicht, irgendwas.
Dann würde ich die Botschaft anschreiben, die kennen ja zumindest das Problem und auch die Regeln in Nepal.
Die Botschaft hat eine Liste mit entsprechenden Anwälten in Nepal. Vielleicht kann man die abklappern und fragen ob die das Problem (und eine Lösung) kennen.

Letzte Idee: Kann man diese traditionelle (für D halbgare) Heirat in Nepal wieder aufheben? Dann könnte man nochmal alles auf Start setzen und es richtig angehen.


Einziger Lichtblick: Es scheint ja einfach zu sein sich so in die Sch... zu reiten, also seid Ihr sicher nicht die Ersten und es muss irgendeine Lösung geben.
Vielleicht kennt hier ja noch einer die Problematik.

Viel Glück dabei, das wird nicht einfach.

Gruß,
Norbert
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namaskaram
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Antwort #3 - 07.06.2017 um 20:06:30
 
Ähnliche Probleme gibt es auch in Indien. Der Klassiker ist, dass man dort hinduistisch heiratet und die Ehe dort auch eingetragen wird. Allerdings scheitert es dann an der Anerkennung durch Deutschland, weil einer der beiden kein Hindu ist. Es müssen, laut indischen Gesetzen, in diesem Fall beide Hindus sein aber die Ehe wird trotzdem eingetragen. Man ist also für Indien verheiratet und für Deutschland nicht.
Eines der Paare, von denen ich über diese Problematik gelesen habe, lässt sich scheiden, um dann noch einmal heiraten zu können. In allen von mir beobachteten Fällen dauert es Jahre bis man dort angekommen ist, wo man hinwollte.

In Indien wollen einige Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis, anderen reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit dem Familienstand aus. Oftmals geht auch in Indien, dass man eine eidesstattliche Versicherung abgibt und/oder die Eltern das für einen tun. Also Auskunft über den Familienstand geben.
Vielleicht geht das ja auch in diesem Fall. Wenn das Einwohnermeldeamt noch nichts von der Heirat weiß, dann würde darauf "ledig" stehen. Zusätzlich würde ich auf die eidesstattliche Versicherung (Eltern) bauen.
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reinhard
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Antwort #4 - 07.06.2017 um 20:59:37
 
Und für alle, die später dies Thema lesen:

Es ist immer sinnvoll, dort zu heiraten, wo man auch leben will – in diesem Falle also in Deutschland zu heiraten.

Manchmal sieht es so aus, als würde es Wochen dauern, um die Papiere zusammen zu bekommen, und im Herkunftsland bekommt man alles in ein paar Tagen. Aber das täuscht.
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nixwissen
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Antwort #5 - 07.06.2017 um 22:05:39
 
reinhard schrieb am 07.06.2017 um 20:59:37:
Manchmal sieht es so aus, als würde es Wochen dauern, um die Papiere zusammen zu bekommen, und im Herkunftsland bekommt man alles in ein paar Tagen. Aber das täuscht. 



Und ergänzend: Hier dürfte es nicht mit Wochen oder Monaten getan sein. Und nicht mit ein paar 100€.
Alleine für die Dokumentenprüfung fallen etliche 100€ an aber das muss in jedem Fall sein. Jetzt kommt nochmal ev. ein Anwalt und sonstwas dazu.

Ein echter Schuss ins eigene Knie.
Man findet bei Google recht schnell Warnungen zu dem Thema (Suche nach "Heirat Nepal", die ersten Treffer).
Ok, ich sag nichts weiter als "bitte vorher informieren!".

Mal ganz davon abgesehen, daß es grundsätzlich keine gute Idee ist, einen Monat nach dem Kennenlernen zu heiraten.

Ausserdem bräuchte sie auch noch A1, wenn sie nach D kommen soll. Spicht sie gut Englisch? Wenn nicht, wird das auch ein steiniger Weg für eine Asiatin.
Aber wie gesagt, bis dahin geht jetzt sowieso reichlich Zeit ins Land. Vielleicht sollte sie damit jetzt anfangen.
(Deutsch zu lernen meine ich)

Sorry, auch für die Mods.:
Es fällt schwer hier noch sachlicher zu bleiben. Eine ganz schnelle Suche bringt einen auf diese Problematik und wenn man eingebürgert ist, sollte man wissen, daß es gelegentlich rechtliche Hürden mit dem Papierkram gibt. Da sollte man mal kurz nachsehen und findet das sofort. Einfach blind in so einem Land zu heiraten und sich DANACH zu fragen wie es jetzt weitergeht, ist einfach nur dämlich. Bei der Einbürgerung muss es doch schon eine Urkundenüberprüfung gegeben haben, da hättest Du doch wissen müssen, daß das in Nepal alles nicht so flutscht.

Trotzdem viel Glück und berichte mal, wie Ihr das gelöst habt. Das interessiert sicher auch Andere.

Gruß,
Norbert
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Muenchner
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Antwort #6 - 08.06.2017 um 08:41:46
 
Meine erste Idee: Kann das Standesamt kein Dokument ausstellen auf dem steht, dass Du zum Zeitpunkt der Eheschließung in Nepal ledig warst?
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Mangal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.06.2017 um 00:10:21
 

Danke vielmals zu allem für schnell Antwort.

Also in Nepal wenn wir in Tempel Hinduistische Religiös Heiraten, das gilt als Ehe. Fast alle Ehe ist so geschloßen. Und danach wenn die Paar möchten, kann einfach beim Ehe Register Büro melden und wenn nicht  brauch man nicht zu machen.
Probleme war ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit. Tempel hat meine Ausweis nicht gefragt und hat die Ehe Bescheinigung ausgestellt aber beim Ehe Register Büro muss ich mein Ausweis vorliegen. Und wenn die sehen das diejenige Ausländische Dokumente haben, verlangt sofort "No Objection Letter". Das Heißt in Deutschland Ehefähigkeitszeugnis und dass zu bekommen braucht viel Papier, Geld und zeit.Andere Probleme ist das jetzt bin ich weder ledig noch Verheiratet.
Für Ehefähigkeitszeugnis muss beide Ledig sein aber wir sind schon verheiratet und wir beiden kriegen keine ledig Bescheinigung von Nepal.
Hier in Deutschland ohne Ledig Bescheinigung ich kriege keine Ehefähigkeit  Bescheinigung.

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deerhunter
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Antwort #8 - 09.06.2017 um 08:32:17
 
Tja, deshalb informiert man sich vorher über so wichtige Sachen und heiratet nicht überstürzt!
Woher weiß das Standesamt, dass du verheiratet bist?
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namaskaram
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Antwort #9 - 09.06.2017 um 08:32:29
 
Ihr steckt leider tief in einer Sackgasse, aus der es keine einfachen Ausweg gibt.

Eine gangbare Möglichkeit wäre es, wenn ihr euch scheiden lasst, um dann noch einmal (mit allen erforderlichen Papieren) zu heiraten. Wie kompliziert, bzw. langwierig ist eine Scheidung in Nepal? Oder geht, wie vorgeschlagen, eine Annullierung?

Die Frage ist, ob sich das Problem auch einfacher/schneller lösen lässt. Dazu hast du hier den ein oder anderen Vorschlag bekommen. Hast du die schon ausprobiert? Also würde sich das Standesamt in Nepal mit einem Dokument zufrieden geben, auf dem steht, dass du ledig warst und das kein offizielles Ehefähigkeitszeugnis ist? (Erweiterte Meldebescheinigung, Affidavit der Eltern und von dir, etc.) Haben das deutsche Standesamt und das nepalesische Konsulat noch weitere Ideen?

Übrigens wird eine vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente in den meisten Fällen sowieso gemacht. Bei einer Eheschließung in Deutschland, bzw. wenn man ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, dann schon vor der Heirat und bei einer Auslandsheirat dann nach der Eheschließung, z.B. wenn man eine Familienzusammenführung beantragt. Man kommt um diesen Aufwand und die Kosten letztendlich nicht herum.
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Antwort #10 - 09.06.2017 um 09:16:28
 
namaskaram schrieb am 09.06.2017 um 08:32:29:
Übrigens wird eine vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente in den meisten Fällen sowieso gemacht. Bei einer Eheschließung in Deutschland, bzw. wenn man ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, dann schon vor der Heirat und bei einer Auslandsheirat dann nach der Eheschließung, z.B. wenn man eine Familienzusammenführung beantragt. 

Guckst Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619736/Daten/5609807/Merkblatt_Nepal...
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Aras
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Antwort #11 - 09.06.2017 um 12:48:21
 
Imho ein Unding. Entweder man ist verheiratet oder man ist nicht  verheiratet.

Das Standesamt soll das Ehefähigkeitszeugnis erteilen oder die Ehe ins deutsche Register eintragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 09.06.2017 um 17:19:06
 
Aras schrieb am 09.06.2017 um 12:48:21:
Imho ein Unding. Entweder man ist verheiratet oder man ist nicht  verheiratet.

Das Standesamt soll das Ehefähigkeitszeugnis erteilen oder die Ehe ins deutsche Register eintragen.


Mein Versuch:

Ich sehe hier 2 unterschiedliche Probleme:

1 )  Ordentliche Registrierung der Eheurkunde in Nepal

Die scheitert an dem jetzt nicht mehr ausstellbaren Ehefähigkeitszeugnis.

2  )  Die Gültigkeit der Ehe überhaupt

Ist auch nach nepalesischen Gesetzen bei der Tempelehe unbedingt ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis notwendig wenn ein Ausländer heiratet? Wenn ja, wird diese Ehe auch sicherlich von der Botschaft als ungültig angesehen und ein Visum verweigert.

Wenn aber nach nepalesischen Gesetzen diese Tempelehe auch ohne Objection letter des Ausländers gültig ist, könnte man probieren, diese vorhandene Eheurkunde zu übersetzen und mit einem guten Rechtsanwalt auf Registrierung der Eheurkunde in Deutschland  zu klagen.

Anders rum ausgedrückt, die Ehe ist ja innerhalb von Nepal auch ohne die Registrierung bei der nepalesischen Zentralverwaltung gültig, warum sollte die Gültigkeit nur auf Nepal beschränkt bleiben, weil die Verwaltung in Nepal diese Heiratsurkunde nicht registrieren will.
Natürlich wird von der deutschen  Verwaltung diese zentrale Registrierung sehr oft als ein Indiz für die lokale Gültigkeit gesehen, jedoch in diesem Fall kann man ja leicht nachweisen, warum diese Registrierung nicht (mehr) durchgeführt werden kann.
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Antwort #13 - 09.06.2017 um 17:41:23
 
Zitat:
Die traditionelle/religiöse/rituelle Heirat in Nepal
Für  eine  traditionelle  Eheschließung  gelten  prinzipiell  die  gleiche
n  Voraussetzungen  wie  für  die
standesamtliche Heirat mit der Ausnahme, dass zunächst kein Ehefähigkeitsze
ugnis erforderlich ist. 
Zur  Anerkennung  der  Eheschließung  im  deutschen  Rechtsbereich  ist  jedoch  ei
ne  Heiratsurkunde
zwingend  erforderlich.  Eine  solche  erhalten  Ehepaare  erst  bei  offiz
ieller    Registrierung  der
traditionell geschlossenen Ehe. Die ausstellende Behörde ist der „Chief Distr
ict Officer“.
Das  Ehepaar  muss  die  traditionell/religiös/rituell  geschlossene
  Ehe  gegenüber  dem  Chief  District
Officer  nachweisen,  z.  B.  durch  ein  „Bestätigungsschreiben“  vom  Dorfbür
germeister  (Village
Development  Committee)  oder  der  Stelle,  die  die  Ehe  geschlossen  hat
  (z.  B.  Kirche,  Tibetan
Refugee  Welfare  Office).  Die  Heirat  wird  daraufhin  entspreche
nd  den  Vorgaben  des    „Marriage
Registration Act“ amtlich registriert.
Achtung:
Für die Registrierung der religiösen Eheschließung  sind dieselben
Unterlagen vorzulegen
wie für eine standesamtliche Eheschließung, auch die Ehefähigkeitszeugnisse bei
der Ehepartner. 
Einhergehend mit der Registrierung der religiösen Eheschließung wir
d vom „Chief District Officer“
- 3 -
eine Heiratsurkunde ausgestellt. Als Datum der Eheschließung gilt das Datum de
r Registrierung.
Sogenannte „Court Marriages“, bei denen sich die Verlobten gegenseit
ig auf Führung der Ehe oder
Erfüllung der ehelichen Pflichten verklagen, können für den deutschen Rechtsbe
reich grundsätzlich
nicht anerkannt werden.
http://www.kathmandu.diplo.de/contentblob/4583788/Daten/6460269/Merkblatt_Ehe_Au...


sollte damit doch gehen, oder?
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #14 - 09.06.2017 um 17:57:29
 
Moin,

hge2001 schrieb am 09.06.2017 um 17:19:06:
Ist auch nach nepalesischen Gesetzen bei der Tempelehe unbedingt ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis notwendig wenn ein Ausländer heiratet?


Ist sie nicht (Konsularische Erklärung heisst das Ding), steht in dem Merkblatt der Botschaft (oben verlinkt).

hge2001 schrieb am 09.06.2017 um 17:19:06:
Ist auch nach nepalesischen Gesetzen bei der Tempelehe unbedingt ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis notwendig wenn ein Ausländer heiratet? Wenn ja, wird diese Ehe auch sicherlich von der Botschaft als ungültig angesehen und ein Visum verweigert. 


Sie ist in Nepal gültig, sonst könnte ja ein EFZ ausgestellt werden. Das scheitert bei der Urkundenprüfung, weil sie eben dort als verheiratet gelten.
D erkennt die Ehe aber nicht an, weil eben niemand geprüft hat, ob sie schon anderweitig verheiratet waren, vielleicht  Geschwister sind oder ob überhaupt die Identität stimmt. Ich nehme an, sowas wird in Nepal dann bei der Registrierung geprüft.

Ich könnte mir vorstellen, daß sowas wie ein nachträgliches EFZ erstellt werden könnte, inkl. Urkundenüberprüfung dursch den Vertrauensanwalt in Nepal.
Ob die Botschaft dann die Tempelurkunde direkt anerkennt oder man damit die Registierung in Nepal hinbekommt müsste man dann sehen.
Das Ganze müsste durch das Standesamt in D losgetreten werden, also würde ich mich erstmal dorthin wenden.

Als Allererstes würde ich aber mal gründlich recherchieren, wie Andere das Problem gelöst haben.

Gruß,
Norbert
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