Hallo liebes Forum,
ich kann über die Suche leider nichts mehr dazu finden, obwohl ich meine einiges zu diesem Thema hier schon mal gesehen zu haben.
Suche ich falsch? Ich habe "Niederlassungserlaubnis" ins Suchfeld eingegeben.
Nun zum Thema:
ich hatte das Vergnügen vor einigen Tagen einer geselligen Runde beizuwohnen, an der einige Menschen mit einer
NE beteiligt waren.
Wir haben uns über mögliche Gründe für das Erlöschen einer
NE ausgetauscht. Bei dem Thema "Vorsätzlich falsche Angaben machen" oder "Ausweisung und/oder schwere Straftaten" ist es ja ganz einfach.
Anders sieht es aus, wenn man Deutschland für länger als 6 Monate verlässt, was ja zum Erlöschen der
NE führen soll.
Einige Fragen blieben unbeantwortet. Hier sind sie:
1. Gilt man automatisch als "Ausgereister", wenn man sich beim Einwohnermeldeamt abmeldet? Das würde ja heißen, dass man automatisch die
NE verliert, wenn man über 6 Monate nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist...
Oder muss man 6 Monate tatsächlich außer Landes sein, um in den "Genuss" der Aberkennung einer
NE kommen zu können?
2. "Ein Besitzer einer
NE, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, verliert seine
NE auch dann nicht, wenn er länger als 6 Monate aus der BRD ausreist." - so ähnlich steht es im Gesetz.
Darf er beliebig lange abwesend sein? Und vor allem: müssen die o.g. 15 Jahre am Stück sein? Was ist, wenn sein rechtmäßiger Aufenthalt mal durch eine Zeit ohne
AE oder z.B. durch eine Duldung unterbrochen wurde? Werden die Jahre trotz Pausen zusammenaddiert?
3. Was ist, wenn ein NE-Besitzer ein Kind mit einem deutschen Pass hat (was ja oft der Fall ist).
Kann diesem NE-Besitzer die
NE wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes aberkannt werden, wenn er sich noch keine 15 Jahre rechtmäßig in der BRD aufhält?
Vielen Dank.