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Nach Working Holiday? (Gelesen: 634 mal)
Joana CO
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Working Holiday?
03.06.2017 um 13:42:18
 
Hallo!

Eine Bekannte (aus Australien) ist momentan mit einem Working Holiday Visum hier und möchte nun gerne ihren Aufenthalt verlängern und einen Sprachkurs machen.
Kann man von WH zur AE zum Besuch eines Sprachkurses oder zu "studienvorbereitende Maßnahmen AE" wechseln?

Vielen Dank!

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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.767

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.06.2017 um 13:45:16
 
Als Australierin unterliegt sie dem § 41 AufenthV. Ein Zweckwechsel ist möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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