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Neu beim JobCenter und überfordert ! (Gelesen: 6.438 mal)
Themen Beschreibung: Brauche eure Hilfe
KaGe
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Anne Küste, Germany
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Antwort #15 - 24.06.2017 um 10:03:12
 
leonardo89 schrieb am 23.06.2017 um 23:39:42:
Die Unterhaltszahlungen wurden erst jetzt angerechnet

Wenn ich die Zahlen und deine Zeitangaben (du schreibst *jetzt*) richtig lese, dann hast du jetzt wegen deines Einkommens ganz einfach keinen Anspruch auf Alg2 mehr.
1. Einkommen Krankengeld 562,-
2. Einkommen Unterhalt 401,- bzw. 470,-

Das sind zusammen 963,- bzw. 1.032,- als Einkommen. Deine Unterkunftskosten sind wahrscheinlich noch immer 289,- für das Doppelzimmer.

Dann verbleiben dir 674,- bzw. 743,-. Das ist weit über dem Hartz-4-Bedarf. Damit kommst du über die Runden und sogar weiter.

Damit kannst du auch einen KV-Mindestbeitrag von ca. 170,- noch stemmen. Dann bleiben dir immer noch 504,- bzw. 573,-

Davon kannst du sogar die Raten für den Laptop, dein Mobilvertrag und den Studienkredit zahlen.
Dann verbleiben dir 364,- bzw. 433,-

Ich verstehe dein Jammern nicht.

Hast du Ratenzahlung  für die zurückliegende Zimmermiete  beantragt?
Hast du Ratenzahlung beim Studienkredit beantragt?
Hast du eine Wohnung gesucht?

Ab wann bekommst du kein Krankengeld mehr? Weißt du das jetzt?

Sobald das Krankengeld entfällt/ausläuft, wirst du wieder bedürftig und kannst Alg2 beantragen.
Ohne die vielen Formulare (weil weniger als 6 Monate dazwischen).

Bitte raff dich auf------- andere habens auch geschafft.
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Mojo Jojo
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Antwort #16 - 24.06.2017 um 15:47:20
 
Die TS hat, wenn ich ihre ersten Posts richtig verstehe, Angst, dass sie sich eine 'normale' Wohnung außerhalb der städtischen Einrichtung nicht leisten kann.

Deswegen von mir kurz die Erwähnung, dass Wohngeld beantragt werden soll und zu prüfen wäre, ob ein SGBII-Leistungsbezug bei Umzug wieder eintritt.

Also: KdU-Richtlinien googlen, HartzIV Rechner online bemühen, Wohnung suchen, Anträge stellen usw usf

Oder eine gemeinnützige Einrichtung zur Unterstützung aufsuchen.
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KaGe
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Antwort #17 - 24.06.2017 um 19:22:38
 
Ich hatte eher verstanden, daß sie 289,- für ein Doppelzimmer für zu teuer hält.
Was mich stört sind die 289 euro für ein Doppelbettzimmer  !!
Sollte ja auch keine Dauerlösung sein und städtische Notquartiere sind überall teuer. Und Vielleicht gibts da einfach kein Einzelzimmer.
Wohngeld kann sie nicht beantragen für ein Notquartier, oder?

Sie sollte schon längst eine Alg2-angemessene Unterkunft suchen und wenn sie durch die Wohnkosten wieder bedürftig wird, gibts wieder ergänzendes Alg2 zum Einkommen aus Unterhalt und Krankengeld dazu.
Wenn das Krankengeld ausläuft, ist auch Alg2-Bezug wieder angesagt. Ein paar Monate ist sie sicher schon AU.
Oft haben die Notquartiere selbst einen *angegliederten* Sozialarbeiter, den man um Hilfe fragen könnte.
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Mojo Jojo
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Antwort #18 - 24.06.2017 um 20:50:15
 
Das WoGG erkennt tatsächlich auch Frauenhäuser, Übergangsheime o.ä. unter bestimmten Voraussetzungen als Wohnraum an. Diese bestimmten Voraussetzungen variieren aber von Stadt zu Stadt. Da ich aber weder den Wohnort noch die genaue Einrichtungsbezeichnung der TS kenne, kann ich mehr dazu nicht sagen als dieses pauschale.

Google bitte mal die entsprechende Verwaltungsvorschriften für deine zuständige Behörde.

Versuch macht kluch
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