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Neu beim JobCenter und überfordert ! (Gelesen: 6.476 mal)
Themen Beschreibung: Brauche eure Hilfe
leonardo89
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Neu beim JobCenter und überfordert !
02.06.2017 um 19:29:53
 
Hallo ,

Ich fange direkt an.

11.04.2017 Antrag gestellt.

562 euro Krankengeld habe ich als einziges Einkommen.
Mein Konto ist momentan bei -1000, weil mein Exmann Trennungsunterhalt bis heute verweigert hat. Also habe ich aus dem Dispo und Krankengeld gelebt.

Jetzt ist es so, dass ich diesen Monat Unterhalt durch Beschluss bekommen werde.

für 01.05.2017  401 euro
ab 01.06.2017  470 euro

Heute bekam ich bescheid vom Jobcenter, dass ich 160 euro monatlich erhalten werde. Hier wurde Unterhalt noch nicht berücksichtigt.

Ich bin aufgrund der Trennung in einem Notquartier. Hier muss ich 289 euro Monatlich zahlen.

Was mich jetzt beunruhigt ist folgendes :

Mein Konto ist wie gesagt bei -1000 euro
In den paar Tagen werde ich Unterhalt bekommen : 401 Mai+ 470 Juni.

160 euro wird auch die Tage überwiesen. (jobcenter)

das heisst : 401+470+160-1000=31 EURO

Somit ist mein Konto ausgeglichen. Aber ich müsste dann von 31 euro für Juni leben !!

Dazu kommt noch, dass ich folgende kosten habe :
Miete 289 euro
Mobil 39,90 euro
Ratenkauf Laptop 40 euro
Ratenrückzahlung Studienkredit 60 euro im Monat.

das heisst : 31-289-39,90-40 =-337.9 euro im Juni 2017

Und so geht dann der Teufelskreis weiter...

Ich habe seit Januar bis jetzt aus Krankengeld und Dispo mein Lebensunterhalt finanziert, weil die Einstweilige Anordnung erst jetzt beschlossen wurde.


Ich bin aufgrund der Trennung und des Wohnungsverlustes bis auf weiteres AU geschrieben und in Therapie.

Ich habe ja um den Unterhalt gekämpft um aus den Schulden rauszukommen. Aber das Jobcenter interessiert das ganze nicht.

Ab 01.06.2017 habe ich keinen Anspruch und muss auch die 160 euro für 01.06 zurückzahlen.

Ich habe nachgedacht . Vielleicht ziehe ich aus der Unterkunft raus und lebe irgendwo draussen. Es wird ja wärmer und somit spare ich mir die 289 euro.

Was kann ich noch machen ? danke
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 02.06.2017 um 19:49:10
 
Meinst du mit "11.04.2017 Antrag gestellt", dass du da deinen Antrag beim Jobcenter abgegeben hast?

Seit wann solltest du von Deinem Exmann eigentlich Unterhalt kriegen? Auch ab 04? Oder seit wann seid ihr getrennt?

Klar ist, dass das Jobcenter nicht deine Schulden auszugleichen hat. Du musst den Dispo sukzessive abbauen.

Hast du beim Studi-Kreditgeber gefragt, ob die Ratenzahlung ausgesetzt werden kann und entsprechende Einkommensnachweise zugesandt, damit du erstmal mit der Rückzahlung pausieren kannst?

Wohnst du zur Zeit in einer betreuten Einrichtung?

Bis wann gilt deine AU?

In welcher Stadt lebst du?

Viele Fragen, aber aussichtslos ist deine momentare Lage wirklich nicht! Es kommen auch wieder bessere Zeiten.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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leonardo89
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.06.2017 um 20:09:37
 
Hallo.

Ja Antrag am 11.04.2017 beantragt und Unterhalt erst ab 01.05 obwohl schon im Januar getrennt. Aber vorher hatte ich halt keinen Anspruch auf Unterhalt.

Was mich stört sind die 289 euro für ein Doppelbettzimmer  !! unentschlossen
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Mojo Jojo
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Insanity is my only means
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 02.06.2017 um 22:27:55
 
Sag das doch Smiley

Hat sich eher so gelesen, als würde es dir um die ganze allgemeine Situation und um den Dispo gehen.

Dir steht eine gewisser Wohnraum zu (Quadratmeter- sowie KdU-Obergrenzen variieren von Stadt zu Stadt). Diese erfragst bzw recherchierst du, suchst eine entsprechende Wohnung und lässt dir diese genehmigen. Deine KdU werden dann aufgestockt.

Solltest du eine Ersteinrichtung brauchen, was dir nach Scheidung, Haushaltsauflösung und entsprechender Mittellosigkeit zusteht, so beantragst du diese gleich mit der Wohnungsgenehmigung zusammen.

Und wenn dir das irgendwie alles zu viel wird und Du dabei gerne jemanden zur Seite stehen hast, dann Google doch einfach mal nach Frauentreffpunkten von der Caritas, Pro familia oder was weiß ich, wen es da noch alles gibt.
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HeFi
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Antwort #4 - 03.06.2017 um 00:48:39
 
Sie kann auch beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen und
mit dem Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu einem möglichst auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt gehen.

Antrag Beratungshilfe ---> http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
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« Zuletzt geändert: 03.06.2017 um 01:02:42 von HeFi »  
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KaGe
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Antwort #5 - 05.06.2017 um 10:34:04
 
Daß du die 160,- zurückzahlen mußt, sehe ich nicht. Wie kommst du darauf?
Daß du den Dispo sofort und immer bei 0,00 halten mußt, sehe ich auch nicht.
Du hast im Juni Geld zum Leben. Unterkunftskosten wird das JC zahlen.

Wie schon geschrieben: Such dir eine andere Unterkunft---danach gerne und lange an die frische Luft.
Schreib den studien-Kreditgeber wegen Stundung an.

gibts auch ausländerrechtlich was zu beachten?---
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leonardo89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.06.2017 um 07:30:38
 
Danke für deine Antwort.

Es ist momentan so dass ich 160 euro für Mai und 160 für Juni zurückzahlen muss. Weil ich ( auch wenn Beschluss vom Richter erst 11 Juni ) ab Mai Unterhalt erhalten soll.

Dazu kommt, dass ich Rückwirkend 598 euro Unterkunftgebühren zahlen muss. Hab schon eine Mahnung von der Stadt erhalten.

Ich frage mich, woher ich 160+160+598 euro herzaubern soll ??
bin am ende und die Therapie hatte gewirkt. Jetzt fängt alles wieder von vorne an. unentschlossen

KaGe schrieb am 05.06.2017 um 10:34:04:
Daß du die 160,- zurückzahlen mußt, sehe ich nicht. Wie kommst du darauf?
Daß du den Dispo sofort und immer bei 0,00 halten mußt, sehe ich auch nicht.
Du hast im Juni Geld zum Leben. Unterkunftskosten wird das JC zahlen.

Wie schon geschrieben: Such dir eine andere Unterkunft---danach gerne und lange an die frische Luft.
Schreib den studien-Kreditgeber wegen Stundung an.

gibts auch ausländerrechtlich was zu beachten?---
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Aras
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Antwort #7 - 21.06.2017 um 02:04:11
 
Dann schreibt man einfach denen, dass man kein Geld hat und darum eine Ratenzahlung in Höhe von 10 € vorgeschlagen wird... Oder P-Konto und dann können die schauen ob die überhaupt was bekommen. Was sollen die machen?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 21.06.2017 um 10:32:31
 
leonardo89 schrieb am 20.06.2017 um 07:30:38:
Es ist momentan so dass ich 160 euro für Mai und 160 für Juni zurückzahlen muss. 

Ja, das sind die monatlichen Beträge. Doch woraus schließt du, daß 2 x 160,- zurückzuzahlen sind?
Wie und wann hat das JC das dir mitgeteilt? Rückforderungsbescheid? oder was?

Auch bei der Stadt kann man ohne Weiteres eine Ratenzahlung/Stundung beantragen und die Situation erklären. Bitte mach das schriftlich.

Weißt du jetzt am 20.6., wieviel du monatlich zur Verfügung hast?

Leider bist du gar nicht auf die Hinweise eingegangen, daß du absolut nicht gezwungen bist, deinen Dispo auf 0,00 zu fahren. Wozu gibts den wohl?
Und ja!! Wandle dein Konto in ein P-Konto um. Geh zu deiner kontoführenden Bank und beantrage das dort direkt.

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lottchen
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Antwort #9 - 21.06.2017 um 12:13:49
 
KaGe schrieb am 21.06.2017 um 10:32:31:
  Wandle dein Konto in ein P-Konto um. Geh zu deiner kontoführenden Bank und beantrage das dort direkt.


Meines Wissens kann man ein Konto, welches sich im Minus befindet, nicht in ein P-Konto umwandeln. Den Dispo würde die Bank sofort streichen und einen sofortigen Ausgleich verlangen.
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KaGe
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Antwort #10 - 21.06.2017 um 13:03:51
 
Ich hatte vorher im EP gelesen, daß sie das Minus ausgeglichen hat.
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lottchen
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Antwort #11 - 21.06.2017 um 14:41:59
 
KaGe schrieb am 21.06.2017 um 13:03:51:
Ich hatte vorher im EP gelesen, daß sie das Minus ausgeglichen hat.


leonardo89 schrieb am 02.06.2017 um 19:29:53:
Mein Konto ist momentan bei -1000, weil mein Exmann Trennungsunterhalt bis heute verweigert hat....

Mein Konto ist wie gesagt bei -1000 euro
In den paar Tagen werde ich Unterhalt bekommen : 401 Mai+ 470 Juni.
160 euro wird auch die Tage überwiesen. (jobcenter)
das heisst : 401+470+160-1000=31 EURO
Somit ist mein Konto ausgeglichen.


Die TE geht davon aus, dass in den nächsten Tagen soviel Geld eingeht, dass das Konto dann ausgeglichen ist. Falls das tatsächlich der Fall sein sollte dann muss sie sich entscheiden:
Entweder die Chance nutzen und das Konto in ein P-Konto umwandeln. Oder weiter den Dispo nutzen, das Konto wieder ins Minus fahren und darauf warten, dass ggf. auch in den Dispo vollstreckt wird (spätestens dann wird die Bank den Dispo ohnehin streichen). Also meiner Meinung nach wäre es das Beste, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln sobald es mal im Plus ist. Dann hat man in Zukunft pro Monat gut 1000€ bzw. gut 1100€ ab Juli "sicher" wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto ist. Das kann dann zumindest niemand pfänden.      

Was ich hier noch als Problem sehe ist, dass die Unterhaltszahlungen beim ALGII nicht berücksichtigt sind. Sobald hier eine Zahlung eingeht wird das doch sofort mit der zugestandenen Summe verrechnet.
Sind bei den 160€ die Unterhaltszahlungen doch schon berücksichtigt oder warum ist das so wenig? 
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KaGe
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Antwort #12 - 21.06.2017 um 20:16:17
 
Der Beitrag ist ja schon vom 2.06.

Offenes hat sich wohl erledigt oder war doch nicht so wichtig.

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leonardo89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 23.06.2017 um 23:39:42
 
Hallo.

Die Unterhaltszahlungen wurden erst jetzt angerechnet und bekomme also auch die 160 euro nicht mehr und auch keine Miete wird bezahlt. War also praktisch für 2 Monat beim Jobcenter und habe nur 2 Monate Leistungen bekommen in höhe von Monatlich 160 euro. Jetzt bin ich aus dem Jobcenter raus. Ich schaffe es nicht mehr. Jedes mal meldet sich eine Behörde von irgendwo. Jetzt meldet sich auch die Krankenkasse. Wenn ich das KGeld nicht mehr b ekommen würde. Dann gehe ich als recht unter. unentschlossen
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Budweiser
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Antwort #14 - 24.06.2017 um 00:14:57
 
Ich denke Du solltest Dir ganz schnell Hilfe holen - vllt. bei der Diakonie oder Caritas - Du brauchst weit mehr als juristische Hilfe die hier im Forum angeboten wird.
U.U. gibt es bei Dir im Kreis eine Arbeitslosenhilfe - gehe dort hin.
Und mache das ganz schnell - es brennt bei Dir an einigen Stellen.
Alles Gute!
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