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Kostenübernahme Jobcenter? (Gelesen: 6.024 mal)
Aras
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Antwort #15 - 30.05.2017 um 19:41:54
 
Hab ich doch schon geschrieben:

Hauptantrag Kostenübernahmeantrag, Hilfsantrag Darlehensantrag § 42a SGB II

Dann kriegt er einen Bescheid mit einem Spruchpunkt, worin entweder die KOstenübernahme gewährt wird, oder ein Bescheid mit zwei Spruchpunkten, worin die Kostenübernahme verweigert wird und ein Darlehen in der geforderten Höhe gewährt wird.

Er nimmt das Geld und zahlt die Anerkennung. Und nur gegen den Spruchpunkt der verweigerten Kostenübernahme macht er das Widerspruchverfahren und ggf. Klage. Sollte er gewinnen, wird es eben aufgerechnet.

traute schrieb am 30.05.2017 um 19:31:01:
Leider sehen Arbeitgeber das anders. 


Ist das deine Meinung? Oder ist das etwas was die Arbeitgeber tatsächlich sagen? Wenn letzteres kann man dir das doch sicher schriftlich geben! Und dann hast du ein Argument, dass für die Übernahme spricht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 01.06.2017 um 17:02:34
 
Danke Aras, so werden wir das machen. Nein, das ist nicht meine Meinung, sondern tatsächlich so gesagt worden. Ich hoffe, diese Aussage wird der Bewerber dann auch im Nachhinein schriftlich bekommen, damit er eine Argumentation für das JC hat.
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TG
 
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