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Gesetzt für Geborene in Deutschland in 1985 (Gelesen: 5.759 mal)
Giannis
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23.05.2017 um 20:41:57
 
Hallo,

ich habe überall nachgesehen aber ich kann nichts finden über Personen die in 1985 in Deutschland geboren wurden von Ausländischen Eltern. Hat jemand eine Ahnung vielleicht wo ich etwas finden kann? ich war hier geboren und wohnte 13 Jahre lang und meine Eltern wohnen in Deutschland 20 Jahre lang.

Vielen Dank
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Saxonicus
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Antwort #1 - 23.05.2017 um 21:27:20
 
Giannis schrieb am 23.05.2017 um 20:41:57:
Hat jemand eine Ahnung vielleicht wo ich etwas finden kann?

Weshalb interessierst Du Dich für Personen, die 1985 in Deutschland geboren wurden ?  Da gibt es sicher sehr viele.
Geht es um Dich persönlich ? Dann kannst Du Dir doch problemlos vom Standesamt Deines Geburtsortes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
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Aras
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Antwort #2 - 23.05.2017 um 22:09:14
 
Geht wohl eher um die Rechtslage als um Personenstandsdokumente.

1985 gab es keinen ius soli Geburtserwerb, wenn es darum geht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Giannis
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Antwort #3 - 24.05.2017 um 06:45:31
 
Hallo,

Ja natürlich handelt es sich um mich Smiley

Ich war in Deutschland in 1985 geboren und wohnte in Deutschland von 0 bis 12 Jahre alt. Meine Eltern waren zur Zeit EU Bürger aber nocht Deutsche.

Habt ihr vielleicht eine Ahnung ob och die Staatsbürgerschaft retrospektive beantragen könnte??

Danke!!!
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Aras
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Antwort #4 - 24.05.2017 um 07:34:00
 
Ich sehe da keine ad-hoc Möglichkeit. Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern
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Antwort #5 - 24.05.2017 um 08:09:39
 
Giannis schrieb am 24.05.2017 um 06:45:31:
aber nocht Deutsche

Was heißt das ?
Noch oder nicht ?
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Antwort #6 - 24.05.2017 um 09:01:14
 
Saxonicus schrieb am 24.05.2017 um 08:09:39:
Was heißt das ?
Noch oder nicht ?

Das heißt nicht - zumindest nach dem ersten Beitrag.

Aras schrieb am 24.05.2017 um 07:34:00:
Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern 

... ggf. falls bis zu diesem Zeitpunkt der Brexit nicht vollzogen ist?
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Antwort #7 - 24.05.2017 um 09:11:32
 
Solange die UK in der EU ist, bist du auch Unionsbürger und kannst dich auf das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht berufen. Steht ja auch so in der Europäischen Grundrechtecharta.

Nachtrag:
Ach Petersburger, du hast das geschrieben Smiley.
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Antwort #8 - 24.05.2017 um 12:08:01
 
"Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern".

Kann ich biete fragen wie das möglich sei??
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Antwort #9 - 24.05.2017 um 14:43:40
 
Giannis schrieb am 24.05.2017 um 12:08:01:
"Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern".

Kann ich biete fragen wie das möglich sei??


Das ist eine Ermessensentscheidung.

Wer hier lebt, von seiner Arbeit leben kann, gut deutsch kann, den Integrationskurs / Einbürgerungstest bestanden hat, kann nach sieben (statt acht) Jahren eingebürgert werden.

Frühere Aufenthaltszeiten können in Höhe von bis zu fünf angerechnet werden, wenn der Aufenthalt Deine "Integration" gefördert hat.

Deshalb die Aussage: Wenn Du nach Deutschland ziehst, könnte es sein, dass bei der Einbürgerung fünf "alte" Jahre angerechnet werden und Du nur zwei "neue" Jahre Aufenthalt brauchst. Aber es könnte auch sein, dass Du länger mit der Einbürgerungsbehörde diskutieren musst und diese etwas anderes entscheidet.
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Antwort #10 - 24.05.2017 um 18:32:00
 
Hallo,

Also das hört sich sehr interessant an um die Wahrheit zu sagen. Kann ich bitte fragen wo ich das lesen kann dass 5 Jahre retrospektiv anerkannt werden könnten?

Ich bin seit ein paar Wochen nach Deutschland gekommen, deswegen interessiert mich das Thema Smiley

Danke im Voraus!!
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Antwort #11 - 24.05.2017 um 18:55:46
 
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Antwort #12 - 24.05.2017 um 19:03:37
 
Hallo wieder,

Vielen Dank!

Jetzt muss ich nur noch einen Weg finden, um vom Amt, eine Kopie der Melde/Abmelde Bestätigung zu bekommen, um zu beweisen dass ich in der Vergangenheit in Deutschland wohnte.

Wieder Danke.
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Antwort #13 - 24.05.2017 um 19:09:52
 
Viel besser wäre es, wenn du Schulzeugnisse beschaffst, aus denen deine Integrationsleistung (regelmäßig zur Schule gegangen und immer in die nächsthöhere Klasse versetzt worden) ersichtlich ist. Die Zeiten müssen eine gewisse Integrationsqualität aufweisen damit man auch sagen kann dass diese Zeiten eben so wertvoll sind, dass man diese anrechnet.
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Antwort #14 - 24.05.2017 um 19:18:17
 
Hallo Aras,

Du hast Recht. Das Problem ist diese Zeugnisse jetzt aber zu finden!! Smiley Andernfalls glaubst du dass das Amt mir diese Melde/Abmelde Bestätigung geben kann?

Weil ich auch die Mittelstufe Prüfung absolviert habe, verstehe ich dass ich mich im Prinzip auch im nächsten Jahr bewerben kann.

Gruß
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reinhard
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Antwort #15 - 24.05.2017 um 19:28:43
 
Wenn Du 18 Monate hier bist, solltest Du einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde abmachen. Dann kannst Du erfahren, ob Du eine Chance hast und welche Unterlagen gewünscht werden.

Bis dahin räumst Du einfach hin und wieder auf, und Du sortierst, was Du findest, richtig ein.

Aber nach ein paar Wochen in Deutschland musst Du noch nicht alles in 30 Minuten zusammen haben, dafür ist es noch zu früh.
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Giannis
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Antwort #16 - 24.05.2017 um 19:58:27
 
Hallo Reinhard,

Ja das hört sich logisch an was du sagst. Danke für den Hinweis Smiley

Aber wie gesagt, meine größte Herausforderung ist zu bestätigen dass ich in Deutschland 12 Jahre lang lebte. Von deiner Erfahrung her, glaubst du dass die Behörden Kopien von Melde/Abmelde Bescheinigungen die 30 Jahre zurück gehen geben können?

Danke!!

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Saxonicus
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Antwort #17 - 24.05.2017 um 20:13:36
 
Giannis schrieb am 24.05.2017 um 19:58:27:
glaubst du dass die Behörden Kopien von Melde/Abmelde Bescheinigungen die 30 Jahre zurück gehen geben können?

Die haben sogar noch Belege die 30 oder 70 Jahre zurückgehen. Wenn nicht in der Meldebehörde, dann im Stadtarchiv.

In meiner Heimatstadt gab es Adressbücher seit über 300 Jahren, da kann man selbst über seine Vorfahren recherchieren. Nur hat man diese in neuerer Zeit leider abgeschafft (wg. Datenschutz).
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Antwort #18 - 24.05.2017 um 20:18:59
 
Hallo Saxonicus,

Das wird interessant. Ich versuche mein Glück in den nächsten Tagen mit der Behörde und melde mich sobald ich eine Antwort bekomme.

Wieder Danke!
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Aras
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Antwort #19 - 24.05.2017 um 20:30:14
 
Ich würde dir raten die 18 Monate in Deutschland eben für die Beschaffung der Schulzeugnisse bzw. Nachweis des Schulbesuches zu nutzen. Du willst doch die 5 Jahre komplett kriegen. Darum sollte man alles penibel nachweisen, damit dann was anerkannt werden kann.

Du musst noch wissen, dass es ggf. an einer Anrechnung durch einen viel zu langen Auslandsaufenthalt scheitern kann. Aber man sollte eben alles in seiner Macht stehende tun, damit das Ermessen von den Behörden auch positiv ausgeübt werden kann.
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Antwort #20 - 24.05.2017 um 21:17:50
 
Hallo Aras,

Was du sagst macht Sinn. Ich kann mir alle mühe geben wie du sagst, aber am Ende des Tages ist es die Entscheidung der Person die meinen Antrag bearbeitet. Ich würde erwarten das es mehrere Monate dauert bis man den Antrag bearbeitet und das mehr als ein Beamter eine Meinung haben. Deswegen kann man sich nicht siecher sein.
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Antwort #21 - 24.05.2017 um 21:20:25
 
Gibt es deine damalige Grundschule und weiterführende Schule noch? Google doch einfach mal. Zumindest Zeugnisse müssen, glaube ich, 50 Jahre (??? Schieß mich tot umfall) lang archiviert werden. Da kommst du mit Sicherheit noch dran (selbst wenn es die Schulen nicht mehr gibt, liegen die im Stadtarchiv).

Viel Erfolg bei deiner Zeitreise Smiley
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Antwort #22 - 24.05.2017 um 21:24:49
 
Hahahah vielen Dank Mojo Jojo. In den nächsten Tagen werden wir sehen Smiley Schönes Wochenende!!
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Giannis
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Antwort #23 - 05.06.2017 um 11:16:39
 
Hallo wieder,

Entschuldigung wieder für die sehr vielen Fragen.

Aber kann ich bitte fragen warum ihr nach "18" Monaten sagt dass ich einen Termin vereinbaren sollte? Es konnte auch nach 12 Monaten sein oder nicht? Wenn man natürlich sehr gute Sprachkenntnisse hat und 5 Jahre anerkannt sind.

Danke im Voraus!
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Antwort #24 - 05.06.2017 um 11:59:13
 
Geh hin, wann du willst/Termin bekommst.
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Antwort #25 - 05.06.2017 um 12:25:36
 
Giannis schrieb am 05.06.2017 um 11:16:39:
warum ihr nach "18" Monaten sagt dass ich einen Termin vereinbaren sollte

Du kannst auch eher hin.
Du kannst auch jetzt bei deiner zuständigen EBH nachfragen, was alles benötigt wird in deinem Falle.
Weißt du, wo die EBH sitzt?
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Giannis
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Antwort #26 - 05.06.2017 um 19:27:30
 
Hallo,

Vielen Dank für die Antworten.

Das EBH in Hamburg habe ich gefunden dass es hier liegt:

Einwohner-Zentralamt
Einbürgerungsabteilung
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

Aber wie ich gelesen habe, kann ich einfach so dahin ohne einen Termin zu vereinbaren. Dann werde ich es einen Tag mal versuchen so dahin zu gehen und meinen Fall mit Ihnen zu besprechen.

Vielen Dank für die Hilfe wieder!
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Antwort #27 - 07.06.2017 um 13:17:17
 
Wenn Du "Deinen" Fall besprechen willst, ist vermutlich eine Terminvereinbarung viel schlauer: Dann kann jemand Deine Akte anfordern und Dir auf Fragen auch antworten.
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