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Gesetzt für Geborene in Deutschland in 1985 (Gelesen: 5.755 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 24.05.2017 um 19:28:43
 
Wenn Du 18 Monate hier bist, solltest Du einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde abmachen. Dann kannst Du erfahren, ob Du eine Chance hast und welche Unterlagen gewünscht werden.

Bis dahin räumst Du einfach hin und wieder auf, und Du sortierst, was Du findest, richtig ein.

Aber nach ein paar Wochen in Deutschland musst Du noch nicht alles in 30 Minuten zusammen haben, dafür ist es noch zu früh.
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Giannis
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Antwort #16 - 24.05.2017 um 19:58:27
 
Hallo Reinhard,

Ja das hört sich logisch an was du sagst. Danke für den Hinweis Smiley

Aber wie gesagt, meine größte Herausforderung ist zu bestätigen dass ich in Deutschland 12 Jahre lang lebte. Von deiner Erfahrung her, glaubst du dass die Behörden Kopien von Melde/Abmelde Bescheinigungen die 30 Jahre zurück gehen geben können?

Danke!!

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Saxonicus
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Antwort #17 - 24.05.2017 um 20:13:36
 
Giannis schrieb am 24.05.2017 um 19:58:27:
glaubst du dass die Behörden Kopien von Melde/Abmelde Bescheinigungen die 30 Jahre zurück gehen geben können?

Die haben sogar noch Belege die 30 oder 70 Jahre zurückgehen. Wenn nicht in der Meldebehörde, dann im Stadtarchiv.

In meiner Heimatstadt gab es Adressbücher seit über 300 Jahren, da kann man selbst über seine Vorfahren recherchieren. Nur hat man diese in neuerer Zeit leider abgeschafft (wg. Datenschutz).
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Giannis
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Antwort #18 - 24.05.2017 um 20:18:59
 
Hallo Saxonicus,

Das wird interessant. Ich versuche mein Glück in den nächsten Tagen mit der Behörde und melde mich sobald ich eine Antwort bekomme.

Wieder Danke!
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Aras
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Antwort #19 - 24.05.2017 um 20:30:14
 
Ich würde dir raten die 18 Monate in Deutschland eben für die Beschaffung der Schulzeugnisse bzw. Nachweis des Schulbesuches zu nutzen. Du willst doch die 5 Jahre komplett kriegen. Darum sollte man alles penibel nachweisen, damit dann was anerkannt werden kann.

Du musst noch wissen, dass es ggf. an einer Anrechnung durch einen viel zu langen Auslandsaufenthalt scheitern kann. Aber man sollte eben alles in seiner Macht stehende tun, damit das Ermessen von den Behörden auch positiv ausgeübt werden kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Giannis
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Antwort #20 - 24.05.2017 um 21:17:50
 
Hallo Aras,

Was du sagst macht Sinn. Ich kann mir alle mühe geben wie du sagst, aber am Ende des Tages ist es die Entscheidung der Person die meinen Antrag bearbeitet. Ich würde erwarten das es mehrere Monate dauert bis man den Antrag bearbeitet und das mehr als ein Beamter eine Meinung haben. Deswegen kann man sich nicht siecher sein.
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Mojo Jojo
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Antwort #21 - 24.05.2017 um 21:20:25
 
Gibt es deine damalige Grundschule und weiterführende Schule noch? Google doch einfach mal. Zumindest Zeugnisse müssen, glaube ich, 50 Jahre (??? Schieß mich tot umfall) lang archiviert werden. Da kommst du mit Sicherheit noch dran (selbst wenn es die Schulen nicht mehr gibt, liegen die im Stadtarchiv).

Viel Erfolg bei deiner Zeitreise Smiley
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Giannis
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Antwort #22 - 24.05.2017 um 21:24:49
 
Hahahah vielen Dank Mojo Jojo. In den nächsten Tagen werden wir sehen Smiley Schönes Wochenende!!
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Giannis
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Antwort #23 - 05.06.2017 um 11:16:39
 
Hallo wieder,

Entschuldigung wieder für die sehr vielen Fragen.

Aber kann ich bitte fragen warum ihr nach "18" Monaten sagt dass ich einen Termin vereinbaren sollte? Es konnte auch nach 12 Monaten sein oder nicht? Wenn man natürlich sehr gute Sprachkenntnisse hat und 5 Jahre anerkannt sind.

Danke im Voraus!
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Aras
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Antwort #24 - 05.06.2017 um 11:59:13
 
Geh hin, wann du willst/Termin bekommst.
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Antwort #25 - 05.06.2017 um 12:25:36
 
Giannis schrieb am 05.06.2017 um 11:16:39:
warum ihr nach "18" Monaten sagt dass ich einen Termin vereinbaren sollte

Du kannst auch eher hin.
Du kannst auch jetzt bei deiner zuständigen EBH nachfragen, was alles benötigt wird in deinem Falle.
Weißt du, wo die EBH sitzt?
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Giannis
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Antwort #26 - 05.06.2017 um 19:27:30
 
Hallo,

Vielen Dank für die Antworten.

Das EBH in Hamburg habe ich gefunden dass es hier liegt:

Einwohner-Zentralamt
Einbürgerungsabteilung
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

Aber wie ich gelesen habe, kann ich einfach so dahin ohne einen Termin zu vereinbaren. Dann werde ich es einen Tag mal versuchen so dahin zu gehen und meinen Fall mit Ihnen zu besprechen.

Vielen Dank für die Hilfe wieder!
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reinhard
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Antwort #27 - 07.06.2017 um 13:17:17
 
Wenn Du "Deinen" Fall besprechen willst, ist vermutlich eine Terminvereinbarung viel schlauer: Dann kann jemand Deine Akte anfordern und Dir auf Fragen auch antworten.
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