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Gesetzt für Geborene in Deutschland in 1985 (Gelesen: 5.814 mal)
Giannis
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23.05.2017 um 20:41:57
 
Hallo,

ich habe überall nachgesehen aber ich kann nichts finden über Personen die in 1985 in Deutschland geboren wurden von Ausländischen Eltern. Hat jemand eine Ahnung vielleicht wo ich etwas finden kann? ich war hier geboren und wohnte 13 Jahre lang und meine Eltern wohnen in Deutschland 20 Jahre lang.

Vielen Dank
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Saxonicus
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Antwort #1 - 23.05.2017 um 21:27:20
 
Giannis schrieb am 23.05.2017 um 20:41:57:
Hat jemand eine Ahnung vielleicht wo ich etwas finden kann?

Weshalb interessierst Du Dich für Personen, die 1985 in Deutschland geboren wurden ?  Da gibt es sicher sehr viele.
Geht es um Dich persönlich ? Dann kannst Du Dir doch problemlos vom Standesamt Deines Geburtsortes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
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Aras
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Antwort #2 - 23.05.2017 um 22:09:14
 
Geht wohl eher um die Rechtslage als um Personenstandsdokumente.

1985 gab es keinen ius soli Geburtserwerb, wenn es darum geht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Giannis
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Antwort #3 - 24.05.2017 um 06:45:31
 
Hallo,

Ja natürlich handelt es sich um mich Smiley

Ich war in Deutschland in 1985 geboren und wohnte in Deutschland von 0 bis 12 Jahre alt. Meine Eltern waren zur Zeit EU Bürger aber nocht Deutsche.

Habt ihr vielleicht eine Ahnung ob och die Staatsbürgerschaft retrospektive beantragen könnte??

Danke!!!
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Aras
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Antwort #4 - 24.05.2017 um 07:34:00
 
Ich sehe da keine ad-hoc Möglichkeit. Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern
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Antwort #5 - 24.05.2017 um 08:09:39
 
Giannis schrieb am 24.05.2017 um 06:45:31:
aber nocht Deutsche

Was heißt das ?
Noch oder nicht ?
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Antwort #6 - 24.05.2017 um 09:01:14
 
Saxonicus schrieb am 24.05.2017 um 08:09:39:
Was heißt das ?
Noch oder nicht ?

Das heißt nicht - zumindest nach dem ersten Beitrag.

Aras schrieb am 24.05.2017 um 07:34:00:
Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern 

... ggf. falls bis zu diesem Zeitpunkt der Brexit nicht vollzogen ist?
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Aras
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Antwort #7 - 24.05.2017 um 09:11:32
 
Solange die UK in der EU ist, bist du auch Unionsbürger und kannst dich auf das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht berufen. Steht ja auch so in der Europäischen Grundrechtecharta.

Nachtrag:
Ach Petersburger, du hast das geschrieben Smiley.
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Antwort #8 - 24.05.2017 um 12:08:01
 
"Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern".

Kann ich biete fragen wie das möglich sei??
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Antwort #9 - 24.05.2017 um 14:43:40
 
Giannis schrieb am 24.05.2017 um 12:08:01:
"Aber wenn du nach Deutschland übersiedelst dann könnte man dich in ein/zwei Jahren einbürgern".

Kann ich biete fragen wie das möglich sei??


Das ist eine Ermessensentscheidung.

Wer hier lebt, von seiner Arbeit leben kann, gut deutsch kann, den Integrationskurs / Einbürgerungstest bestanden hat, kann nach sieben (statt acht) Jahren eingebürgert werden.

Frühere Aufenthaltszeiten können in Höhe von bis zu fünf angerechnet werden, wenn der Aufenthalt Deine "Integration" gefördert hat.

Deshalb die Aussage: Wenn Du nach Deutschland ziehst, könnte es sein, dass bei der Einbürgerung fünf "alte" Jahre angerechnet werden und Du nur zwei "neue" Jahre Aufenthalt brauchst. Aber es könnte auch sein, dass Du länger mit der Einbürgerungsbehörde diskutieren musst und diese etwas anderes entscheidet.
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Antwort #10 - 24.05.2017 um 18:32:00
 
Hallo,

Also das hört sich sehr interessant an um die Wahrheit zu sagen. Kann ich bitte fragen wo ich das lesen kann dass 5 Jahre retrospektiv anerkannt werden könnten?

Ich bin seit ein paar Wochen nach Deutschland gekommen, deswegen interessiert mich das Thema Smiley

Danke im Voraus!!
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Antwort #11 - 24.05.2017 um 18:55:46
 
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Antwort #12 - 24.05.2017 um 19:03:37
 
Hallo wieder,

Vielen Dank!

Jetzt muss ich nur noch einen Weg finden, um vom Amt, eine Kopie der Melde/Abmelde Bestätigung zu bekommen, um zu beweisen dass ich in der Vergangenheit in Deutschland wohnte.

Wieder Danke.
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Antwort #13 - 24.05.2017 um 19:09:52
 
Viel besser wäre es, wenn du Schulzeugnisse beschaffst, aus denen deine Integrationsleistung (regelmäßig zur Schule gegangen und immer in die nächsthöhere Klasse versetzt worden) ersichtlich ist. Die Zeiten müssen eine gewisse Integrationsqualität aufweisen damit man auch sagen kann dass diese Zeiten eben so wertvoll sind, dass man diese anrechnet.
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Antwort #14 - 24.05.2017 um 19:18:17
 
Hallo Aras,

Du hast Recht. Das Problem ist diese Zeugnisse jetzt aber zu finden!! Smiley Andernfalls glaubst du dass das Amt mir diese Melde/Abmelde Bestätigung geben kann?

Weil ich auch die Mittelstufe Prüfung absolviert habe, verstehe ich dass ich mich im Prinzip auch im nächsten Jahr bewerben kann.

Gruß
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