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Heirat Geburtsurkunde (Gelesen: 6.154 mal)
Themen Beschreibung: Beschaffung Geburtsurkunde
Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 24.05.2017 um 14:48:14
 
Macht jeder Notar.

Ja dann sollen die Eltern es machen.

Aber ich möchte dich vorsorglich darüber informieren, dass nach meinen Informationen syrische Urkunden vom Zentralstandesamt Damaskus eigentlich beschafft werden können.

Aber Abstammungserklärung sollte in Verbindung mit allen Umständen und anderen Urkunden die Abstammung hinreichend belegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Marla31
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 24.05.2017 um 16:15:39
 
Vielen dank für deine Antworten.
Ich hoffe wir können bald alles Regeln.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.759

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 24.05.2017 um 16:31:03
 
Saxonicus schrieb am 24.05.2017 um 13:36:48:
Aber wohl doch erst dann, wenn die Eheschließung erfolgt ist, nicht für die Eheschließung selbst. 


Natürlich.
Da die Frage danach seitens der TE direkt nach dem Vorschlag der Eheschließung in DNK kam und der Begriff "Nachregistrierung" eigentlich selbsterklärend ist, hätte ich hier eigentlich keinerlei Unklarheit vermutet...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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